Redemanuskript Dr. Stefan Fulst-Blei
Erste Beratung Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes (Drucksache 16/6373)

am 26. Juni 2019

Die Privatschulförderung in Baden-Württemberg und der Streit um diese hat eine lange Geschichte. Es ist das Verdienst unserer Regierungszeit in der letzten Legislatur, dass es bei der Frage einer gerechten Finanzierung der freien Schulen deutliche Fortschritte gegeben hat.

So wurden in der Zeit des SPD-geführten Kultusministeriums die finanziellen Fördermittel für die freien Schulen deutlich erhöht. Und zwar 2012 bis 2014 um durchschnittlich knapp 7 Mio. Euro jährlich sowie in 2015/16 dann um 40 Mio. Euro.

Die abschließende Einigung mit dem Privatschulen in dieser Legislatur, mit dem Ziel die Förderung noch 80 Prozent Bruttokostenmodell sicherzustellen, konnten wir mittragen. Gleichwohl haben wir von Beginn an eine effektive Geschwisterregelung und eine bessere Lösung für die Physiotherapieschulen eingefordert. Darüber hinaus gibt es noch weitere Baustellen im Bereich Finanzierung der freien Schulen und damit sind wir bei der Inklusion.

Laut AGFS ist es für die freien Schulen derzeit ein massives Verlustgeschäft, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufzunehmen und inklusiv zu unterrichten. Ist dies tatsächlich der Fall, reicht dieser Gesetzentwurf nicht aus und wir müssen die bisherige Fördersystematik im Bereich Inklusion anpassen. 2015 wurde sich dafür entschieden, bei Inklusionskindern statt der Kopfsatzförderung einen Zuschlag zu den zusätzlichen Personalkosten zu gewähren. Wir scheuen uns nicht vor einer Neubewertung, wenn dieser Ansatz zu so erheblichen Deckungslücken führt.

Für die Meinungsbildung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses ist für uns eine Bewertung des Sachverhalts durch das Kultusministerium wichtig. Insbesondere bitte ich auch um eine Stellungnahme zur Modellrechnung, die seitens der AGFS vorgelegt wurde. Inwiefern können Sie die Zahlen bestätigen, Frau Eisenmann? Welche Gesamtkosten würden bei Umsetzung nach Kopfsatzförderung plus Zuschuss zu den Personalkosten entstehen? Welche prinzipiellen Überlegungen sprechen Ihres Erachtens für, welche gegen eine entsprechende Umstellung?

Der in der Gesetzesbegründung erfolgte Hinweis, bisher seien alle Klagen abgewiesen worden, mag eine Aussage zur Qualität des Gesetzes beinhalten, aber ist sicher keine abschließende inhaltliche Bewertung. Inklusion bleibt ein zentrales Ziel zur Umsetzung des Auftrags der UN-Behindertenkonvention, daher müssen wir ein kritisches Auge auf Restriktionen im System haben.

Die Diskussion um die Anpassung der Kopfsätze erlaubt uns auch einen inhaltlichen Blick auf die Frage der Effektivität der Geschwisterregelungen vorzunehmen. Konkret geht es darum, eine Mehrfachbelastung von Familien zu vermeiden, die mehrere Kinder auf eine freie Schule senden. Ohne entsprechende Geschwisterreglung kann eine Sonderung aus finanziellen Gründen nicht garantiert werden. Staatssekretär Schebesta hatte uns im Rahmen einer Regierungsbefragung zugesichert, dass das Kultusministerium hierauf in 2019 zu einer ersten Bewertung kommen kann. Ich wäre Ihnen dankbar, Frau Ministerin, wenn Sie uns hierzu eine aktuelle Einschätzung geben könnten.

Ebenfalls auf der parlamentarischen To-Do-Liste steht die Frage der angemessenen Förderung im Bereich, Ergotherapie, Logopädie oder auch Physiotherapie. Die aktuellen Fördersätze spiegeln mitnichten 80 Prozent der eigentlichen Kosten der freien Träger wieder, weshalb Schulstandorte in finanzielle Nöte zu geraten drohen. In diesen Gesundheitsberufen – das muss an dieser Stelle betont werden – gibt es zumeist keine öffentliche Alternative zu den privaten Schulen. Weil wir diese Fachkräfte dringend brauchen, müssen wir als Land also mit Nachdruck für gute, bezahlbare und lebensfähige Ausbildungsstätten sorgen. Wie ist hier der aktuelle Sachstand und warum kann ggf. im Rahmen des vorliegenden Gesetzesentwurfs hier nicht bereits ein weiterer Schritt gegangen werden?

Zusammenfassend:

Durch die Regierungsübernahme 2011 und den nachfolgenden Maßnahmen konnte ein langandauernder Streit mit den freien Schulen über die Finanzierung deutlich entschärft werden. Wir sind weiterhin auf einem guten Weg, aber beim Thema Inklusion, Geschwisterreglung und der Ausstattung für die Schulen für Gesundheitsberufe müssen noch tragfähige Lösungen her.

Ich danke Ihnen!

Es gilt das gesprochene Wort.

Ansprechpartner

Dr. Stefan Fulst-Blei
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bildungspolitischer Sprecher