Aktuelle Energiepolitische Forderungen

Die Energiekrise im Zuge des Angriffskriegs gegen die Ukraine und die Ablösung von russischen Energieimporten hat uns deutlich gemacht, wie dringlich die Energiewende nicht nur aus klimapolitischen Gründen ist. Aber auch die immer deutlicheren Anzeichen des voranschreitenden Klimawandels müssen uns alarmieren, den Umbau unserer Energieversorgung hin zu regenerativen Energien deutlich zu forcieren. Hierzu gehört auch der benötige Ausbau der Netze und der Aufbau von Speicherkapazitäten.

Das Land steht aber auch in der Verantwortung, optimale Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Transformation der Wirtschaft zu etablieren und damit den Standort Baden-Württemberg und hiesige Arbeitsplätze zu sichern.

Um auch im Land Baden-Württemberg diesen Umbau zu beschleunigen und die gesteckten Ziele für 2030 und 2040 erreichen zu können, halten wir die nachfolgenden Maßnahmen für vordringlich, auch wenn es daneben noch vieler anderer kleiner Schritte und Maßnahmen bedarf.

  1. Durch Identifikation und aktive Bereitstellung geeigneter Flächen muss die Freiflächen-Photovoltaik im Land vorangebracht werden.
  2. Im Land ist neben einer Flächeninanspruchnahme für Windkraftnutzung in Höhe von 1,8 % der Landesfläche eine Mindestfläche für die Nutzung von Photovoltaik in Höhe von 1,5% als Eignungsfläche auszuweisen.
  3. Alle Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind, soweit dies landesseitig möglich ist, binnen eines Jahres zu straffen und zu vereinfachen.
  4. Das Land muss zur Unterstützung von Industrie und Wirtschaft einen Transformationsfonds auflegen, dessen Fördermittel es Unternehmen finanziell ermöglichen, sich unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. Dafür sind 100 Mio. Euro bis 2024 bereitzustellen.
  5. Kommunen und Energieversorger, die Wärmenetze und Stromerzeugung auf Basis von Geothermie errichten wollen, müssen im Planungs- und Genehmigungsprozess förderlich begleitet, beraten und unterstützt werden.
  6. In einer Offensive muss die Installation von PV-Anlagen auf Dächern, Parkplätzen und Grundstücken in Eigentum des Landes deutlich intensiviert werden, denn bislang sind nur knapp 2% aller Landesgebäude damit ausgestattet. Auch auf Minisolaranlagen (Balkone, Hauswände) darf nicht verzichtet werden. Die Aufgabe muss mit klaren Verantwortlichkeiten aktiv angegangen werden. Hierzu muss auch das Ministerium oder die Landesgesellschaft Vermögen und Bau entsprechend handlungsfähige Strukturen schaffen, ggf. mit Hilfe von externen Planungsunternehmen.
  7. In einer Ausbauoffensive und in Abstimmung müssen Ladesäulen für Elektromobilität im Land errichtet werden, insbesondere auf Landesliegenschaften sowie in Wohnquartieren, in denen die meisten Bewohner nicht über Eigenheime und Garagen verfügen, hierzu müssen mindestens 18 Mio. Euro zusätzlich eingesetzt werden. So sollten bis zum Jahresende z.B. alle Polizeidienststellen und alle Gerichte mit mindestens einer Ladesäule und mehreren Ladepunkten ausgestattet sein.
  8. Die Förderprogramme für die Errichtung netzdienlicher Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher und die Errichtung kleiner Wärmenetze, auch mit der Nutzung der Geothermie, sind um mindestens 40 Mio. Euro bis Ende 2024 zu erhöhen (Siehe SPD-Anträge zum Doppelhaushalt 2023/24).
  9. Die Landesregierung sollte in Kooperation mit dem Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (SHK) ein Landeskompetenzzentrum einrichten, um Handwerksberufe zu stärken, die für den Klimaschutz von besonderer Bedeutung sind. Wir brauchen mehr Monteurinnen und Monteure für Photovoltaikanlagen und viel mehr Installateure, die bestehende Heizungen warten und neue Wärmepumpen anbringen können.
  10. Die Errichtung modellhafter Agri-Photovoltaikanlagen sind mit mindestens 2 Mio. Euro jährlich zu fördern, um diese Energiegewinnung marktgängig zu machen.
  11. Sowohl für die Installation von Mini-Solaranlagen wie auch zur Errichtung von Kleinwindkraftanlagen sind neue Förderprogramme im Volumen von mindestens 7 Mio. Euro jährlich aufzulegen. (siehe auch hierzu die SPD-Anträge zum Doppelhaushalt 2023/24).
  12. Die an Moorböden angepasste Bewirtschaftung muss ebenso wie die Wiedervernässung ehemaliger Moore mithilfe der jüngst aufgelegten Bundesmittel und Kofinanzierung durch das Land zügig vorangebracht werden.

Gernot Gruber MdL (AK Umwelt und Energie)
Januar 2023

Ansprechpartner

Gernot Gruber
Sprecher für Energie- und Klimaschutz
Sportpolitischer Sprecher

Opitz-Leifheit Fraktion
Nils Opitz-Leifheit
Berater für Energie und Umwelt, Ländlicher Raum, Verbraucherschutz