Beschlagnahmeantrag der CDU rechtlich unzulässig

Die CDU im Untersuchungsausschuss ist mit ihrem Begehren, ein Dokument der landeseigenen Neckarpri GmbH beschlagnahmen zu lassen, auf ganzer Linie gescheitert. „Das von uns beantragte Gutachten der Landtagsverwaltung unterstützt unsere Position und kommt zu dem Ergebnis, dass der Beschlagnahmeantrag der CDU zum „Impairment Test“ sowohl rechtlich unzulässig als auch völlig unbegründet war“, sagte Uli Sckerl, Obmann der Grünen im Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal.

„Wir haben bekanntlich in der letzten Sitzung einen Weg aufgezeigt, mit dem der Untersuchungsausschuss beim Umgang mit geforderten Beweismitteln wie dem „Impairment Test“ seine Rechte wahren kann. Das Gutachten der Landtagsverwaltung gilt – wie vorher zugesagt – verbindlich für uns“, ergänzte Sascha Binder, Obmann der SPD.

Die grün-rote Mehrheit im Untersuchungsausschuss hatte im Konflikt um dieses Dokument von Anfang an für eine pragmatische Lösung geworben. Dessen ungeachtet wollten CDU und FDP mit allen Mitteln eine Beschlagnahme des Dokuments durch die Staatsanwaltschaft durchsetzen und ist damit gescheitert. „Dieses Vorgehen erklärt sich mir nur damit, dass die Opposition um jeden Preis spektakuläre Schlagzeilen produzieren wollte, um von ihren bisherigen Misserfolgen abzulenken“, kritisierte Binder weiter.

„Das Tamtam um die Beschlagnahme erweist sich jetzt als Bumerang. Die CDU ist damit weit über das Ziel hinausgeschossen, denn sie lag mit dem Beschlagnahmeantrag nicht nur rechtlich daneben. Wir kommen mit unserem Vorschlag auch viel schneller zum Ziel und genügen damit effektiv den Interessen des Untersuchungsausschusses“, so Uli Sckerl weiter.

„Nun ist ein guter Weg eröffnet, um dem Untersuchungsausschuss in Bälde Einblick in den „Impairment Test“ zu geben und um gleichzeitig berechtigte betriebliche Interessen der EnBW wirksam zu schützen“, stellten Sckerl und Binder fest.