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Die Welt ist in Bewegung – und sie wird es bleiben. Ende 2022 befanden sich weltweit 108,4 Millionen Menschen auf der Flucht. In Europa hat der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die größte
Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg verursacht. Im Jahr 2022 fanden 178.000 Menschen in Baden-Württemberg Schutz, 146.000 davon aus der Ukraine. Der Anspruch der Sozialdemokratie ist es, dass jeder Mensch, der aus seiner Heimat fliehen muss, ein Recht auf Zugang zu einem fairen Asylverfahren hat. Menschen, die vor Krieg oder politischer Verfolgung fliehen, haben einen Anspruch auf Schutz. Nicht zuletzt aufgrund unserer Verantwortung der dunkelsten deutschen Geschichte gegenüber ist für uns klar: Jeder Mensch hat das Recht in Sicherheit zu leben!

Die Grundprinzipien sozialdemokratischer Asyl- und Geflüchtetenpolitik sind deshalb:
 Wir bekennen uns klar und uneingeschränkt zum individuellen Recht auf Asyl und Schutz für von Verfolgung bedrohte Menschen. Menschenrechte sind nicht verhandelbar!
 Jeder Mensch, der nach Baden-Württemberg flüchtet, hat Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren. Dies schließt insbesondere auch effektiven Rechtsschutz ein.
 Jeder Mensch, der nach Baden-Württemberg flüchtet, hat Anspruch auf die Solidarität des Gemeinwesens und auf Schutz vor insbesondere rassistischer Diskriminierung.
 Jeder Mensch, der nach Baden-Württemberg flüchtet, muss sich an die Gesetze und Regeln halten, sich einbringen und seinen Teil zum Gelingen des friedlichen und solidarischen
Zusammenlebens in unserem Land beitragen.

Baden-Württemberg ist ein reiches und starkes Land. Die Aufnahme, Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen stellt auch für uns, insbesondere für unsere Kommunen, eine Herausforderung
dar, aber eine, die sich durch klare Regeln und mit Kraftanstrengung gut bewältigen lässt. Voraussetzung dafür ist, dass wir Migrationsbewegungen als Realität anerkennen und im Schulterschluss mit den
verschiedenen staatlichen Ebenen und den nichtstaatlichen Akteuren Maßnahmen ergreifen, durch die eine effektive Bewältigung dieser Herausforderungen gelingt.
In seinem eigenen Verantwortungsbereich muss nun Baden-Württemberg pragmatische Lösungen finden, die von den Werten des Grundgesetzes, der Europäischen Grundrechtecharta und den
Menschenrechten geleitet sind.
Die zentralen Bausteine der Asyl- und Geflüchtetenpolitik der SPD-Landtagsfraktion sind daher:

1. Neue Realität: Raus aus dem Krisenmodus
Jahr für Jahr verlassen mehr Menschen ihre Heimat. Bewaffnete Konflikte und Repressionen, sowie zunehmend auch der menschengemachte Klimawandel, zwingen immer mehr Menschen dazu, Zuflucht
in anderen Ländern zu suchen. Migrations- und Fluchtbewegungen sind eine Realität, der wir uns stellen müssen. Aus dieser Realität erwächst auch die Verantwortung alles zu tun, was in unserer Macht steht.
Deshalb müssen wir Migrations- und Integrationspolitik als dauerhafte Aufgabe begreifen. Die Zuständigkeit des Landes bei der Migrationspolitik betrifft insbesondere die Unterbringung und
Versorgung der geflüchteten Menschen. Weite Teile dieser Aufgaben hat das Land auf die Kommunen übertragen. Das ist richtig, denn die Kommunen sind am nächsten an den Menschen und organisieren den
gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort. Die Kommunen benötigen dauerhaft Verlässlichkeit bei der Finanzierung der Aufgaben. Das Land muss die Strukturen schaffen, die eine gute und sozial verträgliche
Unterbringung ermöglichen. Es kann nicht sein, dass mangels funktionierender Strukturen Turnhallen für die Unterbringung geflüchteter Menschen zweckentfremdet werden. Stattdessen muss auch dauerhaft
mit einem hohen Zuzug von Menschen gerechnet werden. Hierauf muss sich das Land besser vorbereiten.

Die SPD-Landtagsfraktion steht dafür:
 langfristige Planungen zu treffen, die auf die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung einer hohen Anzahl von Menschen ausgerichtet ist;
 eine dauerhafte Finanzierung von Integrations- und Unterbringungsmaßnahmen mit den Kommunen zu vereinbaren;
 das Integrationsmanagement gesetzlich zu verankern und durch das Land dauerhaft zu finanzieren;
 Verwaltungsstrukturen in den Regierungspräsidien dauerhaft anzulegen und nicht im ständigen Krisenmodus zu handeln.

2. Landeserstaufnahmeeinrichtungen ausbauen und reformieren
Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEAs) sind ein wichtiger Garant für ein effizientes Asylverfahren. Sie müssen ausgebaut und in weiten Teilen neu konzipiert werden. Notwendig ist die Schaffung weiterer LEAs
im Land. Die Standortkonzeption von 2016 ist veraltet und muss grundsätzlich erneuert werden. Das Land muss transparent und zuverlässig handeln, um die Akzeptanz von LEAs vor Ort zu erreichen und
Standortkonflikte zu vermeiden. Dazu braucht es auch eine offene Kommunikations- und Beteiligungskultur von Anfang an.
Durch die Schaffung zusätzlicher LEAs kann unterschiedlichen Bedarfen geflüchteter Menschen, insbesondere derjenigen mit besonderem Schutzbedarf, flexibler und wirksamer begegnet werden.
Massenunterkünfte sollen vermieden werden. Vielmehr sollen schon in LEAs Wohngruppenkonzepte etabliert werden. In Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Vorabverfahren etabliert werden, durch die schon nach kurzer Zeit und unter vollständiger Beachtung aller rechtsstaatlichen Grundsätze eine erste rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten individueller Asylbegehren durch das BAMF abgegeben und an die Landesbehörden weitergegeben werden kann. Die Vorabverfahren sollen reguläre Asylverfahren und insbesondere die individuelle Prüfung des Asylanspruchs nicht ersetzen, sondern dafür sorgen, dass Menschen und Behörden Handlungsmöglichkeiten im konkreten Fall frühzeitig klarwerden. Ziel soll sein, Menschen mit im Vorabverfahren negativen Erfolgsaussichten frühzeitig Alternativen durch enge Beratung aufzuzeigen, durch die auch das Phänomen der Kettenduldung vermieden wird. Menschen, deren Asylbegehren auf Grundlage des Vorabverfahrens nur geringe Aussicht auf Erfolg beigemessen wird, sollen regelmäßig bis zum Abschluss des Asylverfahrens und der gegebenenfalls zu vollziehenden Ausreisepflicht nicht in die kommunale Unterbringung überführt
werden. Dies betrifft insbesondere auch Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer Schutzquote von unter 5%). Dies betraf im Jahr 2022 ca. 3.800 der insgesamt 25.562 in Baden-Württemberg gestellten
Erstanträge. Die Pufferfunktion der LEAs, die eine wichtige Entlastung für die Kommunen darstellt, muss gestärkt werden.
Die Bedarfe geflüchteter Menschen sollen in den LEAs noch stärker als bisher in den Fokus gerückt werden. Die psychosoziale Betreuung soll gestärkt und ausgebaut werden. Die interkulturellen und psychosozialen Kompetenzen des Sicherheitspersonals sollen ausgebaut und zu einem maßgeblichen Kriterium bei der Einstellung gemacht werden. Personalschlüssel sollen so gestaltet sein, dass eine individuelle Betreuung möglich ist. Es sollen ausreichend Psycho- und Traumatherapeut:innen sowie Dolmetscher:innen ständig in der LEA präsent sein. Zugang zur Rechtsberatung in den LEAs muss jederzeit gewährleistet sein. Wir wollen ein landesweites und differenziertes Gewaltschutzkonzept. Für Geflüchtete mit besonderen Schutzbedarfen müssen geeignete Ressourcen bereitstehen. Kultur-, Sprach- und Freizeitangebote
müssen in den LEAs flächendeckend angeboten werden.

Die SPD-Landtagsfraktion steht dafür:
 eine umfassende und grundlegend neue Standortkonzeption mit zusätzlichen LEAs zu entwickeln;
 feste und verlässliche Beteiligungsverfahren auf kommunaler Ebene für die Schaffung von LEAs durchzuführen und dann zügig zu entscheiden;
 alle wesentlichen Akteure, insbesondere das BAMF, die Träger der Wohlfahrtspflege, Leistungserbringer im Gesundheitsbereich und psychosozialen Betreuung geflüchteter Menschen mit ständigen Strukturen
in die LEAs zu holen;
 Vorabverfahren zur rechtlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten von Asylanträgen in enger Kooperation mit dem BAMF einzuführen.

3. Eine Chance für unser Land und jeden einzelnen: Spurwechsel
Baden-Württemberg ist in erheblichem Maße auf Zuwanderung angewiesen. In jedem Bereich besteht ein existenzieller Arbeits- und Fachkräftemangel, der sich zunehmend verschärfen wird. Ende Juli 2023 waren in Baden-Württemberg noch knapp 35.000 von 75.000 gemeldeten Ausbildungsstellen für das Ausbildungsjahr 2023 unbesetzt. Neben der Fachkräfteeinwanderung soll denjenigen Menschen, die sich
bereits in Deutschland aufhalten, deren Asylantrag mangels Begründetheit aber abschlägig beschieden wird, alternative Bleibeperspektiven eröffnet werden. Mit dem im Juni 2023 verabschiedeten Gesetz zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat der Bund erstmals eine begrenzte, reguläre Möglichkeit für abgelehnte Asylbewerber:innen zum Spurwechsel im System, das heißt ohne, dass eine
vorherige Ausreise nötig ist, erlassen. Hieran gilt es anzuknüpfen und Möglichkeiten auszubauen! Menschen, die sich anstrengen, die arbeiten und einen Beitrag zum Gemeinwohl erbringen wollen, sollen
bleiben dürfen. Mitwirkung muss sich lohnen: Wer sich anstrengt, soll seine Chance bekommen. Mit dem Bundesgesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung seit 2020 sind wichtige
Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass Menschen, die keine Aussicht auf eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis haben, Perspektiven eröffnet werden. Wer sich einbringt, hat die Möglichkeit, seinen
Aufenthalt zu legalisieren und dauerhaft bleiben zu können. Das Land muss durch Anweisungen der Ausländerbehörden die Wirksamkeit dieser Maßnahmen fördern. Dazu gehört auch die aktive Förderung
der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche. Menschen, die sich anstrengen, aber voraussichtlich oder tatsächlich keinen Asylanspruch haben, sollen frühzeitig bei der Suche nach Alternativen eingebunden
und unterstützt werden. Kettenduldungen sollen vermieden werden. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sollen nur Zwischenschritte auf dem Weg zur Legalisierung des Aufenthalts sein. Menschen, die sich anstrengen, sollen mittelfristig eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Mit dem Chancenaufenthaltsrecht hat der Bund eine Möglichkeit geschaffen, auch langjährig Geduldeten eine Perspektive zu eröffnen. Bisher wurde in Baden-Württemberg erst ca. 10 % der potenziell Berechtigten ein Chancenaufenthaltsrecht erteilt. Das Land darf hier nicht nachlassen und muss weiterhin darauf hinwirken, dass mehr Menschen aus prekären Kettenduldungen in reguläre Aufenthaltstitel überführt werden.

Die SPD-Landtagsfraktion steht dafür:
 umfangreiche und flächendeckende Beratungs- und Informationsangebote für betroffene Menschen über Möglichkeiten, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse zu erlangen, bereitzustellen;
 Menschen, deren Erfolgsaussichten auf einen humanitären Aufenthaltstitel im Vorabverfahren als gering eingeschätzt werden, aktiv aufzusuchen und über Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten und
damit Bleibeperspektiven aufzuklären;
 durch wohlwollende Ausübung von Ermessen hinsichtlich der Erteilung von Wohnsitzauflagen die Annahme von Arbeits- und Ausbildungsangeboten für geflüchtete Menschen zu erleichtern;
 ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften bezüglich der Gewährung von Aufenthaltstiteln zu erlassen, die darauf gerichtet sind, Menschen, die eine Ausbildung in einem von der Bundesagentur für
Arbeit ausgewiesenen Mangelberuf, insbesondere Pflege- und Gesundheitsberufe, sowie im Erziehungs- und Betreuungsbereich ergreifen, eine Bleibeperspektive zu eröffnen.

4. Recht muss gelten: Ausreisepflicht konsequent durchsetzen
Das Rechtsstaatsprinzip gilt in jedem Lebensbereich. Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sind keine verhandelbaren Größen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Rechtsansprüche von Asylbegehrenden als auch
für rechtskräftige Entscheidungen der Behörden. Nicht alle Menschen, die nach Baden-Württemberg kommen, können auf Grundlage des Asylrechts hierbleiben. Dies gilt in besonderem Maße für Menschen,
die erhebliche Straftaten begehen. Es gilt auch hier: Wer sich anstrengt hat eine Chance auf Spurwechsel. Ist dies nicht möglich, gilt die Ausreisepflicht. Erfolgt die Ausreise nicht freiwillig, wird die Ausreisepflicht
durch Abschiebung vollzogen. Familien sollen durch Abschiebungen nicht auseinandergerissen werden. Für die Abschiebehaft gelten zurecht hohe Hürden. Wenn allerdings die Voraussetzungen für eine
Abschiebehaft vorliegen, dann darf es nicht deshalb zu keiner Abschiebehaft kommen, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Deshalb bedarf es des Ausbaus von Abschiebehaft- und
Abschiebearrestkapazitäten. Das 2018 geplante Ausbauziel von 80 Plätzen wurde verfehlt. Es muss jetzt eine neue Bedarfsanalyse mit klarer Festlegung realistischer und notwendiger Ausbauziele vorgenommen
werden.

Die SPD-Landtagsfraktion steht dafür:
 die Kapazitäten der Abschiebehaft- und Abschiebearresteinrichtungen auszubauen;
 Wohnsitz- und Aufenthaltsauflagen von Menschen, deren Asylantrag negativ beschieden wurde, auch während eines möglichen Widerspruchs- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens engmaschig zu
kontrollieren;
 die Kapazitäten in den LEAs so auszubauen, dass die Unterbringung von vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen bis zur Durchsetzung der Ausreisepflicht regelmäßig gewährleistet werden kann;
 die Beratung über Rückkehrperspektiven so zu verbessern, dass sie möglichst frühzeitig erfolgt und klare, realistische wirtschaftliche Perspektiven für Menschen ohne Bleibemöglichkeit in Deutschland
aufzeigt.

5. Kommunen entlasten: Ausländerbehörden neu organisieren
Die derzeitige Struktur der unteren Ausländerbehörden hat Anteil daran, dass diese an der Belastungsgrenze stehen. Land- und Stadtkreise, sowie Große Kreisstädte, sind mit der Anzahl zu
betreuender Klient:innen in ihrer jeweiligen Zuständigkeit stark gefordert. Erschwerend hinzu kommt, dass die Ausländerbehörden in Konkurrenz um Fachkräfte sind. Derzeit sind beispielsweise in der unteren
Ausländerbehörde Stuttgart ca. 30 % der ausgewiesenen Stellen unbesetzt. Dies schlägt sich unmittelbar in einer enormen Arbeitsbelastung der Angestellten und unzumutbaren Wartezeiten für die Klient:innen
nieder. Häufig fehlt es aber nicht nur an Personal, sondern auch an Fachwissen und Geld. Es braucht deshalb Maßnahmen, durch die die Ausländerbehörden kurzfristig entlastet werden. Neben der
Unterstützung bei der Personalgewinnung muss das Land insbesondere durch die Dienst- und Rechtsaufsicht und klare Dienstanweisungen und Ermessenshinweise ein einheitliches, rechtssicheres
Entscheidungswesen schaffen. Das Land muss die unteren Ausländerbehörden bei der Gewinnung von Personal unterstützen; dazu können sowohl die Bereitstellung finanzieller Ressourcen als auch die
Einrichtung eines Portals, bei dem sich sowohl Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen als auch Behörden registrieren können, beitragen.
Die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg müssen darüber hinaus grundsätzlich neu strukturiert werden. Eine langfristige Verbesserung der Situation, insbesondere die Möglichkeit einer zentralen
Personal- und Entscheidungspolitik, kann möglicherweise nur durch die Schaffung eines Landeseinwanderungsamts – wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen – geschaffen werden, dessen
Außenstellen die derzeitigen unteren Ausländerbehörden ersetzen. Kommunale Angelegenheiten von Menschen ohne deutsche Staatsbürger:innenschaft könnten dann in das reguläre kommunale Angebot
für Bürger:innen – wie beispielsweise in der Stadt Aalen – integriert werden.

Die SPD-Landtagsfraktion steht dafür:
 klare Dienst- und Ermessensanweisungen für die Ausländerbehörden zu erlassen;
 ein einheitliches, rechtssicheres Entscheidungswesen zu schaffen;
 eine Personalgewinnungsoffensive für die Ausländerbehörden zu schaffen;
 perspektivisch ein Landeseinwanderungsamt mit zentraler Personalpolitik und insbesondere Wissensund Finanzsteuerung zu schaffen, dessen Außenstellen die bisherigen unteren Ausländerbehörden
ersetzen sollen;
 kommunale Dienstleistungen, die keinen dezidiert ausländerrechtlichen Bezug haben – wie etwa Anund Ummeldungen – aus der Struktur des Landeseinwanderungsamts auszugliedern und in die
kommunalen Bürgerämter einzugliedern.

6. Verfahren beschleunigen: Digitalisierung, Vereinfachung und Vereinheitlichung
Bürokratische und andere Hürden im Verfahren müssen abgebaut werden. Einen wesentlichen Beitrag kann die Digitalisierung wesentlicher Verfahrensschritte leisten. Derzeit arbeiten nur 50 % der
Ausländerbehörden digital. Zur externen Kommunikation auf digitalem Wege sind sogar nur ein Drittel der Ausländerbehörden in der Lage. Anträge sollen nicht nur mehrsprachig angeboten werden, sondern
auch adressatengerecht gestaltet sein. Digitalisierung bedeutet nicht nur, Formulare als pdf online zu stellen. Erprobt werden sollen viel mehr Apps und andere Konzepte, die durch eine interaktive und intuitive
Bearbeitungsweise Verwaltungsprozesse erleichtern. Zur Entlastung der Ausländerbehörden und der geflüchteten Menschen sollen Vorsprechtermine reduziert werden. Eine enge und intensive Betreuung
und Beratung bei Anträgen und anderen Verwaltungsschritten soll zu einer Entlastung führen.

Die SPD-Landtagsfraktion steht dafür:
 zur Einzelfallreduzierung Prozesse zu standardisieren und zu vereinheitlichen;
 unter Berücksichtigung des Datenschutzes das Once-Only-Prinzip zu etablieren;
 redundante Prozesse und fakultative Verfahrensschritte zu reduzieren;
 Vorsprechtermine zu reduzieren, insbesondere durch Verlängerung des Befristungszeitraums von Aufenthaltserlaubnissen und Duldungen;
 Betreuungsschlüssel im Verwaltungsverfahren zu reduzieren und die entsprechenden Mittel für Personaleinstellungen bereitzustellen;
 Informationsmaterialien und Anwendungshinweise verständlich und klar zu fassen.

7. Hürden abbauen: Begleitung im ganzen Verfahren
Der Kontakt mit der Verwaltung kann für Menschen eine große Herausforderung darstellen. Dies gilt verstärkt für Menschen, die keine oder nur eingeschränkte Deutschkenntnisse haben. Hinzu kommt, dass
das Asylverfahren ein besonders intensives und kompliziertes Verfahren ist. Um geflüchtete Menschen im Asylverfahren zu unterstützen, soll ihnen von Beginn an eine Begleitperson zugeteilt werden, die sie
während des gesamten Verfahrens und über die verschiedenen Unterbringungsphasen hinweg betreut. Dies dient nicht nur der Orientierung der geflüchteten Menschen im Verfahren und der Unterstützung
beim Zugang zu staatlichen und sozialen Angeboten, sondern auch der Entlastung der Verwaltung: Durch die Begleitung können Barrieren abgebaut und Missverständnissen vorgebeugt werden. Zu einer
wirksamen Begleitung gehört auch die Schaffung von Möglichkeiten zur Rechtsberatung – auch zur Entlastung der Behörden durch Beratung der geflüchteten Menschen. Die Soziale Arbeit soll gestärkt
werden. Das Engagement Ehrenamtlicher und die Selbstorganisation migrantischer Organisationen sollen gefördert werden.

Die SPD-Landtagsfraktion steht dafür:
 die Zuständigkeit für die psychosoziale Betreuung von geflüchteten Menschen im gesamten Verfahren und über Unterbringungsformen hinweg zu vereinheitlichen;
 zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für jeden geflüchteten Menschen in Baden-Württemberg den Anspruch auf eine kostenlose juristische Erstberatung zu schaffen;
 die Flüchtlingssozialarbeit in Baden-Württemberg zukünftig an den Bedarfen und Bedürfnissen der Klient:innen statt an den Vorgaben des mehrstufigen Systems zu orientieren: Wir fordern gültige
Standards für Beratung, Betreuung, Unterbringung und Gewaltschutz im ganzen Land;
 perspektivisch ein einstufiges Integrationsverfahren mit integrierter Sozialberatung einzuführen, in dem alle Leistungen aus einer Hand kommen. Sozialverbände können so eine Betreuung ohne Lücken,
die über verschiedene Ebenen und Abläufe verstetigt und verzahnt ist, sicherstellen;
 durch eine zentral angesiedelte Ehrenamtskoordination die Vernetzung und Arbeit von ehrenamtlich organisierten Vereinen zu stärken.

8. Verantwortungsgemeinschaft institutionalisieren: Kommission zur Koordinierung der Landesaufnahmepolitik
An einer gelingenden Migrationspolitik sind viele Akteure beteiligt. Neben den staatlichen Akteuren sind dies insbesondere die Träger der Wohlfahrtspflege. Ihre Arbeit mit Geflüchteten garantiert, dass
Gemeinschaft gelingen kann. Alle an der Migrationsarbeit Beteiligten haben legitime Belange; nur wenn diese in Einklang gebracht werden, kann eine wirksame Migrationspolitik gestaltet werden. Dafür braucht
es regelmäßigen Austausch auf Augenhöhe. Singuläre „Flüchtlingsgipfel“ können diesen Zweck nicht erfüllen. Der stetige Austausch von Best-Practice-Beispielen soll gefördert werden.

Die SPD-Landtagsfraktion steht dafür:
 ein ständiges Gremium zu bilden, in dem alle beteiligten Akteure – namentlich Kommunen, Landesregierung, Leistungsträger, Wohlfahrtsverbände und Interessenvertretungen von geflüchteten
Menschen – vertreten sind;
 dieses Gremium mit einem jährlichen Statusbericht mit Handlungsempfehlungen, die an die Landesregierung gerichtet sind, zu beauftragen;
 den Austausch von Best-Practice-Beispielen zu institutionalisieren.

9. Unabhängigkeit stärken: Härtefallkommission beim Landtag ansiedeln
Die Härtefallkommission leistet einen bedeutenden Beitrag, um unbillige Einzelfälle zu vermeiden. Sie ist eine wichtige Ergänzung zum allgemeinen rechtsstaatlichen Verfahren. Auch wegen der Zunahme an Fällen, über die die Härtefallkommission berät, muss diese gestärkt werden. Insbesondere ihre Unabhängigkeit von der Landesregierung, an die sich die jeweilige Empfehlung der Härtefallkommission
richtet, muss gefördert werden.

Die SPD-Landtagsfraktion steht dafür:
 die Härtefallkommission beim Landtag anzusiedeln und insbesondere die Benennung der Mitglieder der Härtefallkommission dem Landtag zu übertragen;
 eine weisungsunabhängige Ombudsperson für die Belange geflüchteter Menschen durch den Landtag zu wählen.

10. Den Einzelnen im Blick: Effektive Maßnahmen für besondere Schutzbedarfe
Durch Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) ist Baden-Württemberg verpflichtet, Maßnahmen für besondere Schutzbedarfe von geflüchteten Menschen zu treffen. Eine Reihe von
Personengruppen unterliegt aufgrund ihrer Erfahrungen oder unveränderlicher Merkmale einem höheren Risiko der Ausgrenzung, der (erneuten) Gewalterfahrung und Benachteiligung im Asylverfahren. Dies
betrifft beispielsweise unbegleitete Minderjährige, LSBTIQ Personen, Menschen mit Behinderungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder
sexualisierter Gewalt überlebt haben. Menschen mit besonderen Schutzbedarfen sind besonders vulnerabel. Es braucht besondere Verfahrensgarantien, um den individuellen Schutzanspruch dieser
Menschen zu realisieren. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich Schutzbedarfskategorien häufig überschneiden und daraus spezifische, individuelle Bedarfe resultieren. Es braucht deshalb ein Konzept
zur systematischen, flächendeckenden Identifizierung besonderer Schutzbedarfe, das flexibel auf unterschiedliche Lebenssituationen und Schutzbedarfskomplexe reagieren kann.

Die SPD-Landtagsfraktion steht dafür:
 im gesamten Asylverfahren Maßnahmen und Regelungen zu treffen, durch die besondere Schutzbedarfe besonders berücksichtigt werden;
 Maßnahmen zu treffen, durch die die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe ermöglicht wird;
 durch ein landesweites Gewaltschutzkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen die Sicherheit von Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen flächendeckend zu gewährleiste

Ansprechpartner

Lukas Häberle
Berater für Innenpolitik, Migration und Queerpolitik