Redemanuskript Gabi Rolland
Aktuelle Debatte (Grüne) „Rettet die Bienen!“

am 20. Februar 2019

Was den Schutz der Insekten – und damit auch der Bienen  – angeht, hat die Regierung einiges auf der Habenseite:

Bereits in der vergangenen Legislatur hat die SPD-Fraktion mit dafür Sorge getragen, dass es wesentliche Verbesserungen gab:

  • das Wassergesetz und die Gewässerrandstreifen
  • wesentlich mehr Geld für die Landschaftspflege
  • Verbot des Grünlandumbruchs

Neu und zunächst gut und richtig ist das Programm Artenvielfalt mit 30 Mio. Euro – Halbe / Halbe für Naturschutz und Landwirtschaft  – was wir auf den SPD-Antrag hin in der vergangenen Woche im Umweltausschuss diskutiert haben.

Aber es gibt keinen Grund, sich zurückzulehnen und hämisch oder gar selbstverliebt nach Bayern hinüberzuschauen. Denn:

  • Biolandbau kommt nur in Trippelschritten voran, bei der Tierhaltung geht so gut wie gar nix.
  • Reduzierung des Pestizideinsatzes ist nur Lippenbekenntnis – konkret geht gar nix – der Agrarminister will ja nicht mal die Pestizidausbringung dokumentieren – könnte also Reduzierungen gar nicht feststellen.
  • Pestizideinsatz ist deutschlandweit in den letzten 10 Jahren sogar gestiegen, ist das in BW anders?
  • Wie das Millionenprogramms zur Artenvielfalt und Insektenschutz im Agrarministerium umgesetzt werden soll, ist nicht erkennbar.
  • Im Naturschutz fehlen immer noch Kontrollen, z.B. ob eine Ausgleichsfläche auch dauerhaft ihre Funktion erfüllt.
  • Es gibt kein Programm gegen Lichtverschmutzung – immer noch kann schädliches bläulich-weißes Licht überall benutzt werden – besonders schädlich für Insekten.
  • Noch immer können mitten in Naturschutzgebieten und direkt daneben auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen Pestizide eingesetzt werden.
  • Die Düngeverordnung ist zwar jetzt strenger, aber immer noch sind Verstöße ohne Sanktionen, und Kontrollen gibt es praktisch keine, nicht umsonst hat die EU die DüngeVO ja auch kassiert und eine Verschärfung angemahnt, gegen die sich die CDU in Bund und Land heftig wehrt.

Was zu tun ist, ist unter Fachleuten eigentlich klar und die Strategie des Bundesumweltministeriums  stützt dies. Hier nur einige Punkte:

  • Alle Neonikotinoide und wirkungsgleiche Mittel sind im Freiland vollständig und kurzfristig zu verbieten.
  • Glyphosat und andere Totalherbizide müssen innerhalb von Schutzgebieten, in Pufferstreifen um diese herum, in Biotopverbundflächen und auf privaten Grünflächen kurzfristig verboten werden. Darüber hinaus müssen sie in der Landwirtschaft binnen fünf Jahren verboten werden.
  • Sonstige chemische Pflanzenschutzmittel sind um 80 Prozent gegenüber der heutigen Ausbringungsmenge zu reduzieren und sie dürfen nicht mehr vorbeugend angewendet werden.
  • Der Anteil des Ökologischen Landbaues ist durch eine entsprechende Förderpolitik, Ausbildung und Beratung so schnell wie möglich auf 20 Prozent zu erhöhen – die Verbraucher*innen fragen diese Qualität nach.
  • Die Extensivierung der Landwirtschaft ist effektiver zu fördern. Insbesondere müssen die durchgehend intensiv bearbeiteten Ackerflächen kleiner werden und durch Hecken und Brachflächen unterbrochen sein.
  • Grünland ist insektenfreundlich zu bearbeiten, das heißt, es ist mindestens 10 Prozent des Bestands über den Winter stehen zu lassen und es sind geeignete Mahdzeitpunkte und -intervalle zu wählen.
  • Die Düngeverordnung ist wirksam zu kontrollieren, um Nährstoffeinträge auf ein sinnvolles und ökologisch vertretbares Maß zu begrenzen. Die bei Überdüngung leider sanktionslose Düngeverordnung muss endlich auch durch hinreichende Kontrollen und Beratung flankiert werden.
  • Agrarflächen innerhalb von Schutzgebieten müssen deshalb biologisch oder extensiv und ohne Pflanzenschutzmaßnahmen bearbeitet werden. Zugleich muss ein angemessener Pufferstreifen um jedes Naturschutzgebiet herum frei von Pflanzenschutzmaßnahmen bleiben und es sind erhöhte Anforderungen an eine optimale Düngung zu stellen.
  • Auch das „Nutztier“ Honigbiene darf nicht zu problematischen Konkurrenten für die Wildbiene werden, wenn das Nahrungsangebot knapp ist. In Naturschutzgebieten und deren Pufferzonen sollten daher keine Honigbienenvölker aufgestellt werden. Je nach Lebensraum sollte die Zahl der Honigbienenvölker begrenzt werden.
  • Eine Reduzierung von Lichtquellen im Außenbereich auf das nötige Maß sowie ein insektenfreundliches Lichtspektrum muss durch Förderung oder Vorschriften erreicht werden.
  • Darüber hinaus können Gemeinden eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen, um in ihrem Ort dem Insektenrückgang entgegenzuwirken und Vorbildwirkung erzielen.

Die SPD-Landtagsfraktion hat ihren Gemeinderats- und Kreistagsfraktionen hierfür eine Reihe von guten Vorschlägen an die Hand gegeben.

Übrigens könnte auch der Rasen vor dem Landtag eine artenreiche Blumenwiese werden – unter dem Motto: „der Landtag blüht auf“.

Liebe Kolleg*innen von den Grünen – es ist wirklich schön, dass Sie sich heute das Volksbegehren in Bayern für die Aktuelle Debatte ausgesucht haben. Denn ja – es ist ein geeignetes Instrument, eine Regierung zum Jagen zu tragen – wichtige Themen aufzugreifen – vor allem wenn sie Emotionen wecken. Ein Bündnis mit dem Volk ist ein gutes Bündnis. Es wird in allen Bevölkerungskreisen diskutiert, in Schulen, Vereinen und an Stammtischen – das ist Demokratie pur. Deshalb kann ich Ihnen und ihrem Koalitionspartner nur raten: Machen Sie mit beim Volksbegehrten für eine gebührenfreie Kita!

Sie haben die Wahl!

Es gilt das gesprochene Wort.

Ansprechpartner

Opitz-Leifheit Fraktion
Nils Opitz-Leifheit
Berater für Energie und Umwelt, Ländlicher Raum, Verbraucherschutz