Zur Stärkung der beruflichen Orientierung an den Gymnasien hat die SPD-Fraktion heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 8 Absatz 1 Satz 1 des Schulgesetzes in Baden-Württemberg im Landtag von Baden-Württemberg eingebracht. Ziel der Änderung ist es, die Gleichwertigkeit von Studium und beruflicher Ausbildung in der Berufsvorbereitung an den Gymnasien zu verankern. Der Bildungsauftrag an die Gymnasien soll insoweit eine Erweiterung erfahren, dass die Schüler*innen gleichwertig sowohl auf ein Studium als auch auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet und hingeführt werden.
Für den bildungspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Stefan Fulst-Blei, ist diese Änderung ein wichtiger und schon lange notwendiger Schritt: „In der bisherigen Fassung des Schulgesetzes werden die Gymnasien beauftragt, den Schüler*innen eine zur Studierfähigkeit führende Allgemeinbildung zu vermitteln. Dieser Auftrag ist wichtig und weiterhin wesentliche Aufgabe. Dennoch ist die berufliche Ausbildung ein gleichfalls erstrebenswertes Ziel neben dem Studium. Auftrag an die Gymnasien muss deshalb sein, die Vorteile des Studiums als auch der beruflichen Ausbildung klar und ergebnisoffen an die Schüler*innen zu kommunizieren.“
Fulst-Blei: „Leider hat es die Landesregierung in den vergangenen zwei Jahren versäumt, die Berufsorientierung an den Schulen zu gewährleisten. Umso wichtiger ist es jetzt, die berufliche Orientierung an den Schulen zu stärken. Die notwendigen Rahmenbedingungen dafür muss auch die Politik schaffen. Mit der eingebrachten Gesetzesänderung möchte die SPD die berufliche Ausbildung in den Bildungsauftrag der Gymnasien integrieren und strebt die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Bildung im Rahmen der Berufsorientierung an den Gymnasien an. Nicht nur mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es notwendig und zielführend, dass den Schüler*innen an den Gymnasien die Möglichkeiten und Vorteile einer beruflichen Ausbildung stärker nähergebracht werden. Dazu gehören beispielsweise auch verbindliche Informations- und Praktikumstage. Individuellen Stärken und Interessen muss Rechnung getragen werden, und Fähigkeiten und Talente müssen erkannt und gefördert werden, unabhängig von der besuchten Schulart und des angestrebten beruflichen Werdegangs.“
Achim Winckler
Pressesprecher