SPD zum Rückforderungsmoratorium des Bundes für Corona-Soforthilfen

 Nach dem angekündigten Abrechnungsmoratorium des Bundes bei den Soforthilfen muss die Landesregierung aus Sicht des SPD-Wirtschaftsexperten Dr. Boris Weirauch nun nachziehen:

„Die Bundesregierung setzt jetzt mit dem Abrechnungs-Moratorium bis Ende 2022 das richtige Signal, um den Unternehmen und Selbstständigen mehr Zeit zu geben. Zumal viele Betriebe aktuell in der 4. Welle abermals ums wirtschaftliche Überleben kämpfen und weitere harte Monate befürchtet werden müssen. Das Land muss jetzt aber die Rückmeldefrist verlängern und die Zeit nutzen, um auch die Kritik am Berechnungszeitraum aufzugreifen.“

„Andere Länder machen es vor, wie man hier angemessen und flexibel agiert. Warum es offensichtlich in Nordrhein-Westfalen möglich ist, die Soforthilfe ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag auf Soforthilfe gestellt wurde, zu berechnen und in Baden-Württemberg nicht, erschließt sich uns nicht. Gemeinsam mit der FDP/DVP werden wir dieser Frage mit einem Parlamentsantrag nachgehen, um für die Unternehmen eine Verbesserung zu erreichen.“

Stuttgart, 22. Dezember 2021

Achim Winckler
Pressesprecher

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Berater für Finanzpolitik, Europa und Internationales