SPD zur Entscheidung: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Der Verfassungsschutzexperte der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Boris Weirauch, bezeichnet die gestrige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, es lägen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD vor, als klare Botschaft eines widerstandsfähigen Rechtsstaats: „Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß: Die AfD steht nicht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“.

Weirauch weist darauf hin, dass die Entscheidung, eine im Bundestag und in den Länderparlamenten vertretene Partei insgesamt vom Verfassungsschutz beobachten zu dürfen, ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik ist. Die Einstufung als Verdachtsfall ermögliche es dem Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen, die AfD mit Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.

Nach der gestrigen Entscheidung sei nun insbesondere Innenminister Strobl aufgefordert, die Auswirkungen auf die Arbeit des Landesamts für den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darzulegen. „Wir fordern Innenminister Strobl auf, die Folgen der gestrigen Entscheidung für Baden-Württemberg schnellstmöglich zu klären“, so Weirauch. „Es wäre zudem paradox, wenn die AfD ungehindert die Möglichkeit bekäme, ihre Überwachung selbst überwachen zu können“, schließt der Sozialdemokrat auch Auswirkungen auf die Arbeit im Parlamentarischen Kontrollgremium nicht aus. „Unsere Demokratie muss politisch aus der Mitte der Gesellschaft heraus verteidigt werden, jeden Tag und überall“, unterstreicht Weirauch die Position der SPD.

Stuttgart, 9. März 2022

Achim Winckler
Pressesprecher

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Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik