Die SPD-Landtagsfraktion hat sich nach den Worten der Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt schon kurz nach der Landtagswahl erneut mit der Parlamentsreform befasst und dazu ein umfassendes Paket von Vorschlägen beschlossen. Auf der Klausurtagung in Titisee-Neustadt in dieser Woche wird die Fraktion das weitere Vorgehen beraten, um möglichst rasch zu tragfähigen Kompromissen mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen zu kommen.

Die Positionen der SPD zur Parlamentsreform wurden den anderen Fraktionen mit Blick auf die anstehenden Beratungen auf den Klausurtagungen zugeleitet. Die SPD drängt mit ihren Vorschlägen auf mehr Transparenz und Aktualität in der Parlamentsarbeit, auf demokratische Spielregeln und die Umstellung der Altersversorgung der Abgeordneten auf Eigenvorsorge.

I. Landtagswahlrecht
1. Anpassung Größe der Wahlkreise
Die Wahlkreise werden neu abgegrenzt. Kein Wahlkreis weicht mehr als 15 % von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße ab.

2. Einführung des Zweitstimmenwahlrechts
Zukünftig ist eine Erststimme ausschlaggebend für die Entscheidung über das Direktmandat im Wahlkreis und die Zweitstimme entscheidend für die Sitzverteilung im Landtag.

3. Berechnung der Überhang- und Ausgleichsmandate auf Landesebene
Nach dem derzeitigen System kommt das Höchstzahlverfahren viermal zur Anwendung. Dies wird auf einen Berechnungsvorgang verkürzt.

4. Zweitauszählung der Mandate
Die Landtagsverwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Konsequenzen verschiedene Verfahren der Zweitauszählung haben, namentlich ein Vergleich der in den einzelnen Wahlkreisen erreichten absoluten Stimmzahlen, der prozentualen Anteile oder einer Kombination aus beidem.

II. Parlamentsarbeit, Änderung der Landesverfassung und der
Geschäftsordnung

1. Verschiebung der Wahl Richtung Sommer und Konstituierung des Landtags bereits 6 Wochen nach der Wahl
2. Verpflichtende Anrechnung der Redezeit der Regierung auf die Redezeit der Fraktionen
3. Einführung einer Abwahlmöglichkeit von Parlamentsfunktionen (Präsidenten, Ausschussvorsitzende)
4. Einführung des Hare-Niemayer-Verfahrens für Zuteilungen innerhalb des Parlaments
5. An der jetzigen Struktur „Aktuelle Debatten/Vorgezogene Initiativen“ mit geänderter Redezeit in der Geschäftsordnung wird festhalten. Keine Reduzierung der Möglichkeiten der Fraktionen.
6. Einführung eines Selbstbefassungsrechts der Ausschüsse (§ 26 GeschO) und Öffentlichkeit der Ausschussberatungen (§ 32 GeschO)
7. Übertragung des Verfahrensrechts für Untersuchungssausschüsse auf Enquetekommissionen (§ 34 GeschO)
8. Recht der kommunalen Spitzenverbände, in den Ausschussberatungen mit beratender Stimme teilzunehmen, soweit die Kommunen von den Vorlagen berührt sind (§ 50a GeschO)
9. Ermöglichung einer halbstündigen Parlamentsdebatte im unmittelbaren Anschluss an die Fragestunde (§ 58 GeschO)
10. Kürzerer Sitzungsrhythmus des Landtags und an Plenarsitzungen anschließende Ausschusssitzungen (vor § 78 GeschO)
11. Ausweitung des Rederechts im Plenum auf den Präsidenten des Rechnungshofes und des Datenschutzbeauftragten zur Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion (§ 82 III GeschO)
12. Einführung einer Kurzintervention im Plenum (§ 82 VII GeschO)

III. Status, Abgeordnetenbezüge und MitarbeiterInnen
1. Das Mandat ist die Haupttätigkeit des Abgeordneten
2. Inkompatibilität: Unvereinbarkeit von Abgeordnetentätigkeit und der Beschäftigung im Öffentlichen Dienst bzw. bei einem von der öffentlichen Hand beherrschten Unternehmen
3. Strukturelle Reform der Abgeordnetenentschädigung und -versorgung: anstelle der jetzigen Altersversorgung obliegt dem Abgeordneten diese künftig selbst. Die hierfür entstehenden Kosten werden in die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung einbezogen
4. Die steuerfreien Pauschalen (z.B. für Bürokosten und Fahrtkosten) werden gestrichen und die entstandenen Kosten künftig nach Einzelnachweis erstattet
5. Erhöhung der Mittel für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Helmut Zorell
Pressesprecher