Redemanuskript Rainer Hinderer
Erste Beratung Gesetzentwurf FDP/DVP zur Einführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Landkreisen

am 8. Mai 2019

Der Gesetzentwurf der FDP mit dem Ziel der Erweiterung von direktdemokratischen Elementen auf Ebene der Landkreise geht auf eine Initiative des Vereins mehr Demokratie zurück.

Der Verein beschäftigt sich schon länger damit, wie die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen verbessert werden kann.

Wir unterstützen die Vorschläge von Mehr Demokratie, direktdemokratische Instrumente, nämlich Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide analog zu den Regelungen der bereits bestehenden Regelungen in der Gemeindeordnung auch auf der Ebene der Landkreise einzuführen.

Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist uns wichtig, deshalb begrüßen wir den nun von der FDP vorgelegten Gesetzentwurf und werden diesem zustimmen.

Ein Blick in die anderen Bundesländer zeigt, dass in allen Ländern, in denen es Landkreise gibt – mit Ausnahme Hessen – die Möglichkeiten der Mitbestimmung auf Landkreisebene bestehen und dass es dort auch gute Erfahrungen gibt. Daher bin ich guten Mutes, dass auch wir in Baden-Württemberg diesen Schritt erfolgreich meistern werden.

Wie Sie alle wissen, hat die SPD ein Volksbegehren zur Gebührenfreit von Kitas in Baden-Württemberg initiiert, um die direkte Demokratie in Baden-Württemberg zu stärken und die Bevölkerung bei einem Thema von großer gesellschaftlicher Bedeutung zu beteiligen.

Im Zuge dieser Initiative haben wir selbst erfahren, wie schwierig die Umsetzung von direkter Demokratie ist und welche Schwierigkeiten es aus dem Weg zu räumen gilt.

Dies bestärkt uns darin, dass es bei diesem Thema noch viel zu tun gibt.

Wir sind Mehr Demokratie e.V. dankbar, dass sie dieses Thema vorantreiben und nicht locker lassen. Der Gesetzentwurf der FDP zeigt, dass es hier eine gute Zusammenarbeit gibt.

Das gemeinsame Auftreten von Mehr Demokratie und der SPD beim Volksbegehren zeigt, dass es das Ziel gibt, direkte Demokratie in Baden-Württemberg voranzubringen.

Komischerweise sind es die Grünen, deren ureigenes Thema es immer war, direkte Demokratie voranzubringen: die Grünen – kaum sind sie an der Macht – beharren auf Stillstand und haben sich von der Idee der direkten Demokratie verabschiedet.

An vorderster Front dabei der Ministerpräsident, der die Entscheidung des Innenministeriums zur Ablehnung des Volksbegehrens vehement verteidigt.

Und der sich zu möglichen Überlegungen zur Änderung der Verfassung im Lichte der Entscheidung des IM zum Volksbegehren wie folgt äußerte (Stuttgarter Zeitung 20. März 2019: Es gehe um die Grundarchitektur des Verfassungsrechts. Zudem sei zu überlegen, „ob das gerade der richtige Zeitpunkt ist, in Zeiten des Rechtspopulismus, solch eine weitgehende Änderung der Verfassung noch einmal zu machen“.

Der Ministerpräsident hat damit jegliche Diskussion im Keim erstickt und von oben verordnet, dass sich jede Diskussion dazu verbiete.

Seitdem hat man von den Grünen dazu auch nichts mehr gehört. So sieht der Umgang mit direkter Demokratie unter einer grün-geführten Landesregierung aus.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gilt das gesprochene Wort.

Ansprechpartner

Melbeck Fraktion
Malin Melbeck
Parlamentarische Beraterin für politische Planung und Strategie, Parlamentsrecht, Stellvertretende Fraktionsgeschäftsführerin