Ute Vogt: „Politiker vom Schlage des Herrn Mappus haben die Misere bei der Kleinkindbetreuung verursacht, die sie jetzt selber schönreden“

Die jüngsten Äußerungen von CDU-Fraktionschef Mappus zum Krippenausbau stoßen bei der SPD-Landtagsfraktion auf scharfe Kritik. Sie entlarvten die „Kinderlandpolitik“ der Landesregierung und die angebliche Unterstützung der Familien bei der Kleinkindbetreuung als „taktische Spielchen mit verteilten Rollen“, so die SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Ute Vogt. Mappus rede dem traditionalistischen Kern der CDU im Land beim Thema Familienpolitik nach dem Munde, Oettinger dürfe dafür den „Modernisierer“ spielen und „folgenlose Luftblasen“ zum Kinderland Baden-Württemberg produzieren. Mit dieser Haltung sei die CDU im Land Lichtjahre entfernt von der Lebenswirklichkeit der Familien, insbesondere von der Sorge der Mütter, für ihre Kleinsten einen Krippenplatz zu finden.

Vogt: „Politiker vom Schlage des Herrn Mappus sind schuld an der Misere der Frauen bei der Suche nach einem Krippenplatz, die sie jetzt selber auch noch schön zu reden versuchen. Die CDU hat in der Vergangenheit gerade bei der Kleinkindbetreuung alles falsch gemacht und offenkundig nichts dazu gelernt.“

Statt den notwendigen Ausbau von Krippenplätzen zu betreiben, werde eine Politik, die darauf abzielt, Familie und Beruf vereinbar zu machen, als „blindes Streben nach Modernität“ diskreditiert. Auch die neuesten Statistiken zeigten, dass Baden-Württemberg beim Ausbau der Kleinkinderbetreuung einen riesigen Nachholbedarf hat, so Vogt. Eine Be-darfsprüfung sei hier wie auf Bundesebene kropfunnötig und nur dem Bestreben namhafter Unionspolitiker geschuldet, den Krippenausbau aus ideologischen Gründen doch noch zu hintertreiben.

Auch die von Ministerpräsident Oettinger vorgesehene Zahl von 58.000 Krippenplätzen werde der Situation der Familien in Baden-Württemberg in keiner Weise gerecht. Mit dieser Zielmarke werde lediglich das umgesetzt, was bereits über das Tagesbetreuungsausbaugesetz der Rot-Grünen-Bundesregierung gesetzlich vorgeschrieben sei. Nach diesem Gesetz haben z.B. allein erziehende berufstätige Mütter und Eltern, die beide berufstätig sind, einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.

Vogt: „Eine echte Bedarfsdeckung bei der Kleinkindbetreuung für alle Familien erfordert einen weitaus größeren Ausbau der Angebote. Nach den Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind dazu Plätze für mindestens 40 Prozent der Kleinkinder notwendig. Wir wollen den Wünschen aller Familien im Land gerecht werden, wir treten ein für einen verlässlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1.“

Helmut Zorell
Pressesprecher