Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute legen wir als SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir einen Paradigmenwechsel einleiten wollen. Warum Paradigmenwechsel?  Wir wollen, dass das Land in die grundständige Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser einsteigt. Bisher hat das Land die Kommunen bei der Finanzierung und Bereitstellung von ausreichend Frauenhausplätzen allein gelassen. Das wollen wir ändern. Konkret beinhaltet unser Gesetzentwurf folgende Punkte:

Frauenhäuser bleiben kommunale Aufgabe. Diese Aufgabe wird aber zentral durch finanzielle Mittel des Landes unterstützt.

Bei dieser Finanzierung handelt es sich um eine strukturell subsidiäre Finanzierung: Das Land springt dort ein, wo finanzielle Lücken entstehen. Das System der Tagessatzfinanzierung bleibt an sich erhalten. Da dieses nicht ausreichend ist, werden die Mittel mit Landesgeldern aufgestockt. Das halten wir für richtig. Denn strukturelle Fehler am bestehenden System dürfen nicht zu Lasten der Träger, die unglaubliche Arbeit leisten, gehen. Und sie dürfen erst recht nicht zu Lasten der Frauen, die Schutz vor Gewalt suchen, gehen!

Der Gesetzentwurf sieht Förderzeiträume von je drei Jahren vor. Dadurch ist einerseits gewährleistet, dass die jeweiligen Bedarfe immer wieder angepasst werden können. Andererseits gibt der Förderzeitraum den Frauenhäusern ein höheres Maß an Sicherheit. Diese Sicherheit ist unabdingbar, um angemessen planen zu können. Und diese Planung wiederum braucht es, um jederzeit ausreiche Schutzinfrastruktur bereithalten zu können.

Förderfähig sollen zukünftig alle Arten von Ausgaben sein, die im Zusammenhang mit der Frauenhausarbeit anfallen. Es ist gut und richtig, dass das Land seit einiger Zeit insbesondere Investitionskosten übernimmt. Diese sollen auch weiterhin übernommen werden. Unser Gesetzentwurf geht allerdings weiter. Wir wollen keine Höchstbegrenzung mehr vorsehen. Wir halten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hier für ausreichend. Dass die Anschaffung von Möbeln oder die Renovierung in den Frauenhäusern massiv Kräfte bindet, damit muss endlich Schluss sein.

Insbesondere sollen aber auch alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von schutzbedürftigen Frauen anfallen, erstattet werden können. Das ist notwendig, da nur auf diese Weise landesweit gleichwertige Bedingungen hergestellt werden können. Das ist aber auch notwendig, um zu gewährleisten, dass die Kosten für alle Frauen übernommen werden. Denn viele Frauen, unter anderem auch die meisten Studentinnen, bekommen die Unterbringungskosten nach dem Sozialgesetzbuch nicht erstattet.

Für uns ist aber klar: Keine Frau soll etwas dafür bezahlen müssen, wenn sie den Schutz des Staates vor Gewalt in Anspruch nimmt!

Das bestehende System hat zwei grundsätzliche Schwächen:

Das Tagessatzsystem kann eine auskömmliche Finanzierung kaum leisten. Das liegt nicht nur daran, dass es viele Frauen gibt, deren Unterbringungskosten nicht durch das SGB II oder das SGB XII finanziert werden können. Die Schwäche liegt vielmehr in einer Grundsatzfrage: Durch dieses System Die Schwäche ist viel mehr grundsätzlicher Art: Durch dieses System wird die Bereitstellung von Frauenschutzunterkünften nicht als Teil der Daseinsvorsorge, nicht als Teil des staatlichen Schutzauftrages gesehen. Das steht in Widerspruch zur Istanbul Konvention, die an Deutschland und Baden-Württemberg verbindliche Vorgaben stellt.

Es ist richtig, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat, eine neue bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Ich bin mir auch sicher, dass die grüne Familienministerin Lisa Paus einen guten Vorschlag präsentieren wird. Allerdings ist noch nicht absehbar, wann dieser Gesetzentwurf vorliegt. Wir können nicht darauf warten, dass der Bund tätig wird! Wir dürfen die Frauenhäuser in Baden-Württemberg nicht allein lassen! Viele Bundesländer sind hier bereits vorangegangen und unterstützen die Frauenhäuser finanziell in der Bereitstellung der Grundversorgung. Das wirkt sich auch unmittelbar auf das Platzangebot auf. Baden-Württemberg liegt deutlich hinter anderen Bundesländern zurück. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen! Es ist höchste Zeit, dass auch Baden-Württemberg diesen Schritt geht!

Die zweite Schwäche besteht darin, dass die Kommunen bei der Bewältigung der Gewalt gegen Frauen allein gelassen werden. Und wir haben es hier mit einer riesigen Aufgabe zu tun: 2021 wurden 115.342 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Und das sind nur diejenigen Fälle, die polizeilich erfasst wurden. Hinzu kommen noch viele Fälle, in den Frauen Opfer von Gewalt außerhalb von Partnerschaften werden.

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geht uns alle an!

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen muss eine staatliche Aufgabe sein! Und wenn ich „staatlich“ sage, meine ich nicht nur den Bund! Unsere Landesregierung tut nämlich gern so, als hätten sie mit all dem kaum was zu tun.

Wir müssen deshalb landesweit gleiche Bedingungen schaffen:

In den letzten zwei Jahren habe ich viele Frauenhäuser und Beratungsstellen im ganzen Land besucht. Ich habe mit Frauen gesprochen, die häusliche Gewalt erlebt haben. Viele von ihnen sind den Weg ins Frauenhaus gegangen, nicht um sich selbst zu schützen, sondern wegen ihrer Kinder.

Viele Kommunen und Träger leisten bereits jetzt großartige Arbeit. Aber es gibt in Baden-Württemberg immer noch Landkreise, in denen es kein einziges Frauenhaus gibt.

Das darf nicht sein!

Wie gut ich als Frau vor Gewalt geschützt bin, ist in Baden-Württemberg eine Frage des Wohnortes. Ich weiß das, die Beschäftigten, die immer wieder am Limit sind, die Träger wissen es, und die Landesregierung weiß es doch eigentlich auch. Diesen Zustand wollen und werden wir nicht länger hinnehmen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frauenhäuser in Baden-Württemberg haben einen offenen Brief an Sozialminister Lucha geschrieben. 38 von 44 Frauenhäusern haben diesen Brief unterzeichnet. In diesem Brief heißt es, unter anderem:

„Nur eine starke institutionelle einzelfallunabhängige Förderung sichert den Schutz für alle gefährdeten Frauen und deren Kinder. Bitte machen Sie sich stark für ein Frauenhausfinanzierungsgesetz Baden-Württemberg!“

Dieser eindringliche Appell macht ganz deutlich: Wir brauchen jetzt eine Unterstützung der Frauenhäuser! Nur so können wir den Schutz aller Frauen in Baden-Württemberg nachhaltig gewährleisten!

Es gilt das gesprochene Wort.

Ansprechpartner

Klose Fraktion
Roland Klose
Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik