Die SPD in Baden-Württemberg hat bislang zwei Papiere zur Bewältigung der Corona-Pandemie an den Schulen vorgelegt: Den „Schutzschirm für Schülerinnen und Schüler“ im März 2021 und „Das krisenfeste
Klassenzimmer“ im Juni 2020. Diese beiden Papiere haben wir nun, kurz vor den Sommerferien 2021,aktualisiert und neu sortiert.

„DAS KRISENFESTE KLASSENZIMMER“ – EINE LANGFRISTIGE PERSPEKTIVE AUF UNTERRICHTSGESTALTUNG UNTER INSTABILEN RAHMENBEDINGUNGEN
Die durch die Corona-Pandemie verursachte Schließung der Schulen hat gezeigt, dass das baden-württembergische Bildungssystem weder krisenfest noch zukunftssicher ist. Seit dem ersten Lockdown im März 2020 haben die Schulen aus eigener Kraft in vielen Bereichen und unter hohem zeitlichen und personellen Aufwand viele praktikable Lösungsansätze und Best-Practice Beispiele für ein krisenfestes Klassenzimmer unter instabilen Rahmenbedingungen entwickelt. Das gilt sowohl für Wechselunterrichtsmodelle als auch für den Einsatz von Lernmanagementsystemen und Videokonferenztools sowie die Anpassung der Pädagogik an den Fernunterricht. Dier SPD hat schon im Sommer 2020 angemahnt, dass wir in verschiedenen pandemischen Verlaufsszenarien denken müssen, insbesondere für den Wechselunterricht. Trotz einer massiven und schnellen Unterstützung – insbesondere bei der technischen Ausstattung – durch Bundesmittel, gibt es auf der Landesebene aber auch im Sommer 2021 immer noch keine flächendeckende Schulpraxis, nach der Schulen – oder auch nur Schulbezirke – eigenständig Unterricht auf sich verändernde Rahmenbedingungen, wie sie die Corona-Pandemie exemplarisch darstellt, anpassen könnten. Schule und Unterricht richten sich in erster Linie immer noch nach sich schnell verändernden Inzidenzzahlen und daraus resultierenden kurzfristigen Verordnungen und Erlassen aus dem Kultusministerium. Dies zeigt sich in der Unsicherheit im Umgang mit Prüfungen und der Bewertung der Schüler*innen in einem Jahr das durch mehrmonatige Schulschließungen geprägt war.

Neben der Tatsache, dass eine Strategie für den Umgang mit der Pandemie fehlt, ist auch die knappe Personalausstattung an den Schulen ein Problem, das jetzt verstärkt aufschlägt. Seit März 2020 wurden weder nennenswerte personelle Ressourcen aufgebaut noch die Schaffung von Stellen oder neuen Studienplätzen vorangetrieben. Die gegenwärtige Krise wird zu gravierenden Folgen im Bildungsfortschritt und in der sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen führen. Wir müssen die Schüler*innen wieder auf einen gemeinsamen Lernstand bringen, flankiert durch einen Ausbau der Schulsozialarbeit. Wir brauchen eine Strategie für guten Unterricht sowohl in Fernunterrichtssituationen als auch für den Fall einer sich bereits abzeichnenden vierten Infektionswelle im Herbst. Ebenso nötig ist langfristig ein Modell zur Bewältigung zukünftiger Krisen. In jedem Fall brauchen wir eine deutlich verbesserte Ausstattung unserer Schulen. Aus der Krise lernen für die Zukunft der Bildung – das muss Anspruch baden- württembergischer Bildungspolitik sein.

I. GUTE SCHULE VOR ORT ERMÖGLICHEN – PRÄSENZUNTERRICHT AUF EINER BREITEN BASIS

1. Flexible Lösungen vor Ort ermöglichen: Schüler*innen muss ein infektionssicherer Schulbesuch ermöglicht werden und ein Unterricht, der in jeder Krisensituation bildungsplankonform stattfindet. Schulleitungen müssen hierzu eng vom Kultusministerium unterstützt werden. Dazu gehören an die verschiedenen Verlaufsszenarien angepasste pädagogische Konzepte, die mit ausreichend Vorlaufzeit bekannt gemacht werden. Die Schulleitungen müssen gestärkt werden, indem sie Freiräume zur flexiblen Handhabung erhalten, wie Schule und Unterricht abhängig von den unterschiedlichen Vor-Ort-Bedingungen zu organisieren sind. Dies darf aber nicht zum Abschieben von Verantwortung an die Schulleitungen und Lehrkräfte führen, wie zum Beispiel bei der Notbetreuung in den Pfingstferien 2020 geschehen. Für ein  differenziertes Vorgehen vor Ort benötigen Schulleitungen Rechtssicherheit z.B. für Kostenübernahmen, aber auch die Sicherheit, bei z.B. kurzfristig notwendigen Entscheidungen von den Vorgesetzten unterstützt zu werden. In der Umsetzung muss das Kultusministerium eine aktivere Unterstützung der Schulleitungen durch die staatlichen Schulämter/Regierungspräsidien gewährleisten. Wir wollen Schulleitungen, die stärker eigenverantwortlich arbeiten können.

2. Professionelle Unterstützung für unsere Schulen bereitstellen:
Die Schulsozialarbeit muss deutlich erhöht werden. Dazu muss das Land den Kommunen finanzielle Anreize bieten. Zudem ist eine Bereitstellung von externen Nachhilfekapazitäten zur Unterstützung erforderlich. Eine weitere professionelle Unterstützung, z.B. durch pädagogische Assistent*innen oder Schulpsycholog*innen ist ebenfalls dringend geboten. Wir wissen mittlerweile, dass es nicht nur Defizite beim Lernstoff oder bei den Kompetenzen gibt, sondern auch Defizite beim sozialen Miteinander und der Persönlichkeitsentwicklung. Auch diese Herausforderungen müssen zukünftig einen höheren Stellenwert erhalten.

3. Partner*innen in unsere Schulen holen: Gezielte Einbindung von außerschulischen Partnern für den schulischen Betrieb (inkl. Kulturschaffende, Sportvereine, Angebote zur Berufsund Studienorientierung etc.), nicht nur für Ganztagsschulen. Die Betreuungskräfte der Kommunen dürfen nicht von den Schulen abgezogen werden. Ebenso muss die Schulbegleitung für inklusive Bildungsangebote ungekürzt zur Verfügung stehen. Nicht besetzbare Lehrer*innenstellen können an allen Schulen nach dem Vorbild von § 4a Schulgesetz monetarisiert werden. Dies schafft die notwendigen finanziellen Mittel für die Kooperation.

4. Ausreichende Internet-Anbindung:
Für jede Schule soll bis spätestens Ende 2022 ein mit den Kommunen abgestimmter Ausbauplan für die Ausstattung jeder Schule im Land mit einer 1-Gbit/Sek-Leitung und ausreichender W-LAN-Ausleuchtung vorliegen. Es müssen schulartspezifische Standards für eine digitale Grundausstattung der Schulen definiert werden. Die Realisierung dieser „Basics“ erfolgt unabhängig von der Erstellung von Medienentwicklungsplänen (MEP).

5. Die Überprüfung der Bildungspläne ist eine Forderung, die verstärkt durch die Erfahrungen der Pandemie, an Bedeutung gewonnen hat. Wir wollen, dass die Lehrkräfte sich sicher sein können, welche Inhalte sie vermitteln müssen oder können. Es muss nun eine neue Aufteilung in „A-Inhalte“ (in jedem Fall zu unterrichten) und „B-Inhalte“ (optional zu unterrichten) erfolgen, um Freiräume für das Aufholen von Lehrinhalten zu schaffen mit einer Priorisierung im Rahmen der Möglichkeiten. In einem weiteren Schritt muss die starke Ausrichtung der Bildungspläne an Prüfungsleistungen überdacht werden. Schon vor der Pandemie stand fest, dass die Bildungspläne zu umfangreich sind. Schon vor der Pandemie haben Lehrkräftemangel und heterogene Klassen vielerorts dazu geführt, dass auf das Kerncurriculum reduziert werden musste. Der Vorschlag der Kultusverwaltung, sich jetzt auf das Kerncurriculum zu beschränken, ist also keine Lösung.

6. Eine funktionierende Teststrategie sowie Impfangebote für Schüler*innen sind wichtige Bausteine, die die Gewährleistung von Präsenzunterricht in der Pandemie erhöhen. Insbesondere das regelmäßige Testen ermöglicht es, früh Infektionsfälle zu identifizieren und eine Ausbreitung des Virus einzudämmen. Darüber hinaus dürfen wir nicht vergessen, dass es auch bei Kindern schwere Verläufe der Krankheit geben kann. Unter Berücksichtigung der Handhabbarkeit muss hierfür ein Modus gefunden werden, der nicht zu viel Zeit kostet, wie z.B. flächendeckende PCR-Pooltests. Ebenso sollte es Impfangebote an Schüler*innen im Rahmen des medizinisch Erlaubten geben. Die Kriterien hierfür sind das Alter und der ab diesem Alter zugelassene Impfstoff.

7. Luftreinigungsgeräte sind ein wichtiger Baustein, um Präsenzunterricht zu ermöglichen und die Ansteckungsgefahr im Klassenraum zu minimieren. Kurzfristig ist die Anschaffung von mobilen Geräten erforderlich. Das Land muss hierfür eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass die Schulbaurichtlinie dahingehend geändert wird, dass raumlufttechnische Anlagen in Zukunft zum Standard in Schulen gehören.

II. GUTER UNTERRICHT UND ENGER AUSTAUSCH ZWISCHEN SCHÜLER*INNEN, ELTERN UND LEHRKRÄFTEN –
VOR ORT, ABER AUCH VON ZUHAUSE AUS (LERNEN AUF DISTANZ)

1. Die digitale Ausstattung, Erreichbarkeit und Kooperation von Lehrkräften sowie Schüler*innen als auch die Bereitstellung geeigneter Programme und Apps mit genügend Kapazität und Qualität war und ist ein Hauptproblem der Kommunikation. Zwischenzeitlich wurde neben dem Lernplattform Moodle – und darin eingebettet das Videokonferenztool BigBlueButton – auch das Lernmanagementsystem itslearning für die Schulen bereitgestellt. Alle Beteiligten sind sich mittlerweile bewusst, dass Lizenzsoftware von Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb des Bereiches der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben, nicht datenschutzkonform an den Schulen eingesetzt werden können. Konkret betrifft dies den nicht zu kontrollierenden Abfluss von personenbezogenen Daten in Länder außerhalb des Bereiches der DSGVO. Eine weitere Herausforderung stellt die Nicht-Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die nicht durch die DSGVO für Schulen abgedeckt ist, durch die anbietenden Unternehmen dar. Das aufgrund der bundesweit intensiv geführten Debatte eindrücklichste Beispiel hierfür ist das Produkt Microsoft 365. Die Absage an solche LizenzProdukte stellt die Landesregierung vor neue, technische Herausforderungen, insbesondere, was Struktur und Standort der Server betrifft. Eine länderübergreifende Lösung muss auf jeden Fall erwogen werden.

2. IT-Fachkraft an jede Schule: Um die Betreuung der nun angeschafften digitalen Endgeräte an den Schulen vornehmen zu können, soll es für jede Schule eine IT-Fachkraft geben, die dies professionell und ohne Zusatzbelastung für die Lehrkräfte oder Eltern erledigen kann. Wo diese Stelle angesiedelt sein wird, ob an der Schule selbst oder bei der Kommune, wird von den Gegebenheiten vor Ort abhängen.

3. Die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Einrichtung datenschutzkonformer Messengersysteme, die die sichere und individuelle Kommunikation zwischen Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften sicherstellt, muss endlich ermöglicht werden.

4. Die Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten (inkl. Internetverbindung mit ausreichendem Datenvolumen), verbunden mit Fortbildungen zur Anwendung im Rahmen von „Lernen auf Distanz“ (Homeschooling) sowie Schüler*innen-LehrkräfteEltern-Kommunikation. Denn: Wer verbindlich regeln will, dass Lehrkräfte auch von zuhause mit digitalen Mitteln unterrichten und den Kontakt halten, muss diese auch mit den notwendigen Arbeitsmitteln ausstatten. So wie jeder andere Arbeitgeber auch. Weiterhin gibt es keine Vereinbarung des Landes mit den Schulträgern und Kommunen zur Finanzierung der Verwaltung und Wartung der digitalen Geräte. Hier erwarten wir zeitnah Ergebnisse.

5. Es gilt, die vorhandenen Best-Practice-Beispiele zu nutzen und in die Fläche der Schullandschaft zu tragen. Hier erwartet die SPD bessere Angebote des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), das bisher seiner Aufgabe in diesem Bereich kaum nachkommt. Eltern brauchen Entlastung im Alltag, Schüler*innen verlangen zurecht nach mehr als nur Notkursen, die sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen beschränken und vor allem der Prüfungsvorbereitung dienen. Es geht um nichts weniger als den Anspruch auf Bildung.

III. SCHULSPEZIFISCHE ERFORDERNISSE BERÜCKSICHTIGEN

Jede Schulart – jede Schule – hat ihre eigenen Herausforderungen in der Pandemie zu bewältigen. Deswegen kann die Grundlage für eine Lösung auch kein zentral erstelltes und für alle Schulen gültiges starres Korsett sein, sondern es braucht passgenaue Lösungen für die Schulen. Diese Lösungen müssen z.B. abgestimmt sein auf die Räumlichkeiten vor Ort, an das Einzugsgebiet der Schüler*innen, oder auch an die Anzahl an Inklusionsklassen. Zudem sind die Lösungen anzupassen an das Alter der Schüler*innen, und an deren Ausbildungsgängen. Es braucht eine je unterschiedliche Lösung für die Schüler*innen der unterschiedlichen Bildungsgänge im beruflichen Schulwesen. Die Expertise hierfür liegt vor Ort. Wie die Schulleitungen hierbei gestärkt werden können, haben wir weiter oben ausgeführt. Die Pandemiebewältigung der Landesregierung zeichnet sich immer noch dadurch aus, dass sie die spezifischen Anforderungen von z.B. beruflichen Schulen, sowie von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ignoriert. An diesen beiden Beispielen möchten wir kurz unsere Verbesserungsvorschläge skizzieren:

1. Für die beruflichen Schulen muss es – unabhängig von der Beantwortung der Frage nach einer DSGVO-konformen Bildungsplattform für die allgemeinbildenden Schulen – eine datenschutzkonforme Lösung für die Nutzung von Lizenzsoftware geben, damit eine reibungslose und für die Schüler*innen zukunftsweisende Ausbildung an und mit der in den Ausbildungsbetrieben genutzten Software in Form von digitalen Lernkooperationen möglich ist. Die Ausbildungsplatzsituation hat sich während Corona verschlechtert. Die beruflichen Schulen stehen deswegen vor zwei Herausforderungen: Nicht erst seit der Pandemie ist
eine Ausweitung von Informations- und Beratungsangeboten an allen Schularten zur dualen Ausbildung nötig. Dafür können externe Partner*innen, zum Beispiel Berufsberater*innen oder Unternehmen, an die Schulen kommen. Darüber hinaus sollen Schülerpraktika begleitet und auch außerhalb sonst üblicher Zeiträume ermöglicht werden. Zweitens muss auf der Angebotsseite für eine Stabilisierung von Ausbildungsplätzen gesorgt werden. Hierfür ist die sofortige Re-Vitalisierung des Bündnisses für Ausbildungsplätze mit dem besonderen Fokus auf duale Ausbildungsplätze notwendig. Auch die Prüfung der Bereitstellung von geförderten betrieblichen Ausbildungsplätzen (inkl. Verbundausbildung), Plätzen schulischer beruflicher Bildung sowie mehr Studienplätzen muss angegangen werden.

2. Im Bereich der Inklusion und an den SBBZ bestand auch vor der Pandemie schon ein hoher Personalmangel. Es entspricht nicht unserem Verständnis von einem richtigen Umgang mit der Pandemie, wenn Bereiche, die vorher schon unter Stress standen, weil sie besondere Herausforderungen zu meistern haben und dafür nicht die notwendige Ressourcenausstattung haben, von den Schutzmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung ausgenommen werden. Dies war für die SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung während der Schulschließungen der Fall. Die SBBZ blieben offen. Auch hier müssen in Zukunft gesonderte Unterstützungsmaßnahmen getroffen werden, die den Herausforderungen der intensiveren Arbeit mit Schüler*innen gerecht werden. In der Organisation  aufwendigere, aber den Bildungsanspruch wahrende Alternativen für diese Schüler*innen und ihre Eltern dürfen nicht an einem mangelnden politischen Willen scheitern. Es braucht für die Inklusion und die SBBZ ein eigenes Lernmanagementsystem, das barrierefrei ist und Förderschwerpunkten gerecht wird.

IV. EIN VERLÄSSLICHES UNTERRICHTSSETTING

Als großes Hindernis bei der erfolgreichen Bewältigung der Pandemie an den Schulen hat sich in den ersten zwölf Monaten die mangelnde Kommunikation und Koordination der Lösungsoptionen herausgestellt. Maßnahmen, die im Kultusministerium getroffen wurden, waren nicht nachvollziehbar oder die Entscheidungsfindung intransparent. Dies ist weiterhin der Fall. Kommuniziert wurden Maßnahmen oft über die Presse, ohne nötige Vorbereitung für die Schulleitungen, die sich infolgedessen mit Anfragen der Elternschaft konfrontiert sahen, auf die sie nicht angemessen antworten konnten. Die Expertise der Akteur*innen unserer Bildungslandschaft wie Schüler*innen- oder Lehrkräftevertretungen läuft ins Leere und wird zwar gehört, aber zu selten berücksichtigt. Kommunikation muss in dieser Krisenzeit als ein sich ständig an neuen Erkenntnissen optimierender Kreislauf aus Rückmeldungen von Akteur*innen vor Ort und Bildungsexpert*innen sowie Inputs der Entscheider*innen gesehen werden. Es muss mehr Runde Tische geben. Kommunikation ist kein zeitraubendes Übel bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie an den Schulen. Es ist eine Grundbedingung. Nur so können die unterschiedlichen Auswirkungen der Pandemie auf die einzelnen Schulen in den Blick genommen und darauf reagiert werden. Der Aspekt der Kommunikation betrifft aber nicht nur das Verhältnis Schulleitungen zu Kultusministerium, es betrifft auch die Ebenen dazwischen. Es betrifft auch die Eltern sowie die Schüler*innen, es betrifft auch die Kommunikation des Kultusministeriums mit anderen Ministerien wie Finanzen oder Verkehr und den kommunalen Landesverbänden. Diese Kommunikation muss funktionieren. Aus ihr heraus resultiert die Planbarkeit aller getroffenen Entscheidungen. Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte, vor allem aber Schulleitungen müssen seit fast einem Jahr auf kurzfristige und kurzlebige Entscheidungen einer Kultusverwaltung reagieren, die „auf Sicht fährt“ und dem Pandemiegeschehen oft hinterherläuft. Dies hat sich bei den Vorgaben für die Inzidenzwerte ab 200 und ab 300 gezeigt sowie bei der Regelung für die Weihnachtsferien. Zeitliche Horizonte, die aus den Gesprächen zwischen den Ministerpräsident*innen und der Kanzlerin resultieren,
werden durch wissenschaftlich nicht haltbare Hoffnungen halbiert, lösen bei den Schulen Vorbereitungen aus und müssen schließlich doch wieder zurückgezogen werden. Die Schulleitungen brauchen aber Planbarkeit. Sie müssen wissen, ab welchen Inzidenzwerten und unter Berücksichtigung welcher weiteren Kriterien sie nach einem ihrer Schule zugrundeliegenden Plan für Wechselunterricht oder Rückkehr zum Präsenzunterricht handeln können. Wo wir hier konkrete Vorschläge für die Rahmenbedingungen eines Bildungssystems, das auch in Krisenzeiten funktionieren muss, unterbreitet haben, werden wir diese mit Nachdruck politisch verfolgen. Darüber hinaus muss aber auch ein politisches Umdenken für eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Schularten in Krisenzeiten erfolgen. Wo wir dies im Laufe der letzten Monate erkannt haben, haben wir es in diesem Papier ebenfalls angemahnt.

Ansprechpartner

Daniel Born
Stellvertretender Landtagspräsident

Dr. Stefan Fulst-Blei
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bildungspolitischer Sprecher

Lisa Rößner
Beraterin für Bildung, Jugend und Sport