SPD-Wohnungsbauexperte Daniel Born kommentiert den Beschluss der Landesregierung zur Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes wie folgt:

„Viel zu viele Menschen in Baden-Württemberg müssen mehr als 30 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen ausgeben, weil es an bezahlbarem Wohnraum fehlt. Dass man in dieser Lage bewusst Wohnungen leer stehen lässt, um Markt- oder Profitinteressen zu bedienen, dürfen wir nicht dulden!“

„Die Landesregierung hat sich zu viel Zeit genommen, um das Problem der Zweckentfremdung anzugehen. Was Grün-Schwarz nun vorlegt, reicht leider hinten und vorne nicht aus. Gute Vorschläge beispielsweise des Mieterbundes werden im Gesetzentwurf der Landesregierung komplett ignoriert. Ein großes Problem ist, dass nach wie vor Wohnungen, die bereits vor dem Erlass einer kommunalen Satzung leer standen, vom Zweckentfremdungsverbot nicht erfasst werden. Zudem ist eine Satzungsdauer von fünf Jahren zu kurz. Die SPD wird darauf hinwirken, an diesen und weiteren Stellen Änderungen im nun vorgelegten Gesetz vorzunehmen.“

„Zudem müssen Kommunen generell stärker unterstützt werden, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen zu können. Daher brauchen Sie einerseits von Landesseite Beratung und finanzielle Unterstützung, aber eben auch Zugriffsrechte auf zweckentfremdete Wohnungen. Hierzu ist Grün-Schwarz aber nicht bereit. Doch mit halber Kraft wird es nicht gelingen, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“

Stuttgart, 10. Dezember 2020

Achim Winckler
Pressesprecher

Ansprechpartner

Daniel Born
Stellvertretender Landtagspräsident

Sven Plank
Berater für Wirtschaft, Arbeit, Tourismus