Daniel Born, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, kommentiert den Vorschlag von Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zur Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes in Baden-Württemberg: „Die Wohnungsbauministerin ist gut beraten, dass sie nun endlich ihre Verweigerungshaltung bei der Auskunftspflicht für Betreiber von Internetportalen für Ferienwohnungen aufgibt. Die Auskunftspflicht wird in mehreren Bundesländern längst praktiziert, die Einführung in Baden-Württemberg ist daher überfällig.“

Born verweist darauf, dass die SPD-Landtagsfraktion in den vergangenen Monaten immer wieder darauf gepocht hatte, stärker gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. „Das hat Grün-Schwarz aber stets abgelehnt. Nachdem nun die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorliegt, führt glücklicherweise auch für Hoffmeister-Kraut kein Weg daran vorbei, im Land aktiv zu werden. Insgeheim hatte sie wohl darauf gehofft, weiterhin untätig bleiben zu können“, vermutet der SPD-Wohnungsbauexperte.

Die Hinhaltetaktik der Landesministerin habe in Baden-Württemberg besonders den Familien geschadet, die weiterhin in großer Zahl händeringend nach bezahlbaren Wohnungen suchen. „Das liegt auch daran, dass viele Wohnungen teuer über Airbnb und Co. an Touristen und Geschäftsreisende vermietet werden. Umso bitterer, dass Hoffmeister-Kraut mit ihrem jüngsten Vorschlag auf halber Strecke stehenbleibt: Neben einer Auskunftspflicht für Betreiber von Internetportalen braucht es auch eine Registrierungspflicht für Anbieter von Ferienwohnungen. Hierzu kommt von der Wohnungsbauministerin nach wie vor nichts. Mit solch einer zaghaften Politik wird es niemals gelingen, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, so Born.

Stuttgart, 11. September 2019

Achim Winckler
Stellvertretender Pressesprecher

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Berater für Wirtschaft, Arbeit, Tourismus