Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 19. März 2020 in einer Sondersitzung auf Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP fünf Milliarden Euro bewilligt, um die baden-württembergische Wirtschaft, insbesondere Selbständige und kleine Unternehmen zu unterstützen. Die Landesregierung ist nun dafür verantwortlich, die entsprechenden Maßnahmen rasch umzusetzen. Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:

Bürgschaften und Liquiditätshilfen über die Bürgschaftsbank und über die L-Bank

  • Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, auf bis zu 80 Prozent erhöht;
  • Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften im Haushalt von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro erhöht;
  • Bürgschaftsbanken können künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden;
  • die Bürgschaftsbank kann künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen (bisher 1,25 Millionen Euro) 

Weitere Informationen:
Programmangebot der L-Bank
Bürgschaftsbank

Branchenoffener Härtefallfonds

Mit dem branchenoffenen Fonds sollen Selbstständige und Unternehmen bis 50 Beschäftigte unterstützt werden (Abdeckung eines dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs).

  • Solo-Selbstständige und Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten einmalig bis zu 9000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15 000 Euro, Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten bekommen bis zu 30 000 Euro.
  • Antragstellung soll ab Mittwoch, 25. März 2020 möglich sein.
  • Abwicklung über Kammern (und L-Bank)

Weitere Informationen:
Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg

Beteiligungsfonds

Beteiligungsfonds bei der L-Bank für kleine und mittlere Unternehmen, ausgestattet mit einer Milliarde Euro. Stärkung Eigenkapital von mittelständischen, die eine wirtschaftliche Schlüsselfunktion innehaben.

Krisenberatungsprogramm

Erweiterung des bestehenden Beratungsangebots speziell um Krisenberatungen erweitern. Zielgruppe: Selbstständige und Mittelständler. Bereitstellung von Online-Beratungsleistungen zur Corona-Soforthilfe sowie zu weitergehenden Hilfsmaßnahmen. Des Weiteren wird eine intensivere Beratung zur Liquiditätsplanung Gegenstand der Förderung sein.

Steuerstundungen

Gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Auch Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag können gesenkt werden.

Kurzarbeitergeld

Es besteht für Unternehmen die Möglichkeit Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Weitere Informationen:  Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Hotline

Das Wirtschaftsministerium hat eine Corona-Hotline für Unternehmen geschaltet:

0800 40 200 88

Ansprechpartner

Corona-Hotline
Service-Telefon des Wirtschaftsministeriums