MdL Rainer Stickelberger: „Wie CDU und FDP versuchen, eine „Lex Föll“ im Parlament durchzupeitschen, ist an Unverfrorenheit nicht mehr zu überbieten“
Mit Empörung reagierte die SPD-Fraktion auf einen am heutigen Abend eingegangenen Änderungsantrag von CDU und FDP für die Beratung im morgigen Innenausschuss. Dieser Änderungsantrag sieht völlig überraschend vor, dass Beigeordnete, die auf den Rathäusern das Finanzwesen unter sich haben, dafür künftig nicht mehr die bisher in der Gemeindeordnung zwingend vorgeschriebene fachliche Vorbildung brauchen. Mit dieser Gesetzesänderung wollen CDU und FDP offenkundig eine „Lex Föll“ schaffen, obwohl CDU-Fraktionschef Oettinger genau dies noch vor kurzem ausgeschlossen hatte. Der CDU-Fraktionschef im Stuttgarter Rathaus, Michael Föll, soll nach dem Willen der CDU Kämmerer der Stadt werden, obwohl er nicht die dafür gesetzlich vorgeschriebene Vorbildung besitzt. Hineingeschmuggelt wurde diese „Lex Föll“ zur Änderung der Gemeindeordnung in einen Antrag der Landesregierung, die Amtszeit von Kreis- und Gemeinderäten wegen der Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl zu verlängern.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Stickelberger, empfindet das Vorgehen von CDU und FDP vor diesem Hintergrund als unverhohlene Brüskierung des Parlaments. Denn der morgen im Innenausschuss von CDU und FDP nun zur Abstimmung gestellte Änderungsantrag (Lex Föll) habe mit dem ursprünglichen Antrag der Regierung zur Verlängerung der Amtszeiten von Kreis- und Gemeinderäten überhaupt nichts zu tun.
Empört ist die SPD auch deshalb, weil die CDU bei der letzten Innenausschussberatung den Antrag der Landesregierung zur Verlängerung der Amtszeiten ohne Begründung einfach abgesetzt hatte.
Stickelberger: „Seit heute Abend wissen wir, warum. CDU und FDP haben einen Weg gesucht, um ihre „Lex Föll“ möglichst geräuschlos doch noch in die parlamentarische Beratung einzuschleusen. Dass sie um der Karriere eines CDU-Politikers willen auch noch bereit sind, dafür das Parlament vor den Kopf zu stoßen und zwei Gesetzesänderungen, die miteinander überhaupt nichts zu tun haben, zur besseren Tarnung in einem Antrag zusammenzufassen, das ist eine Verhöhnung des Parlamentarismus.“