MdL Ingo Rust: „Die Regierung will die überfällige Anpassung an die gestiegenen Spritkosten nun prüfen. Nach jahrelanger Verweigerung wäre jetzt eine schnelle positive Entscheidung fällig“

In die aus Sicht der SPD gebotene Aufstockung der Fahrtkostenerstattung für Dienstfahrten mit Privatfahrzeugen kommt nun endlich etwas Bewegung. „Die Landesregierung will die überfällige Anpassung an die gestiegenen Spritkosten nun zumindest prüfen. Nach jahrelanger Verweigerung wäre jetzt aber eine schnelle positive Entscheidung fällig“, sagte der SPD-Finanzexperte Ingo Rust, zugleich Vorsitzender des Finanzausschusses des Landtags. Aus der Stellungnahme zu einem SPD-Antrag geht hervor, dass die Landesregierung ihre bisherige Verweigerungshaltung überdenken will.

Keinem Landesbediensteten kann es nach Ansicht Rusts länger zugemutet werden, dass er seinen Privatwagen im Dienste des Landes einsetzt und ihm damit beträchtliche Beschaffungskosten spart, er dabei aber tagtäglich bei den Unterhaltskosten gehörig draufzahlt. Die bisherigen 30 Cent pro dienstlich gefahrenen Kilometer deckten schon lange nicht mehr die tatsächlichen Kosten.

Rust verwies darauf, dass der neue Finanzminister Stächele noch vor zwei Monaten eine Erhöhung entschieden abgelehnt habe. Jetzt öffne die Landesregierung ihr bislang starres Nein zumindest für eine Überprüfung der bisherigen Wegstreckenentschädigung.

Rust wertet dies zwar als Erfolg, pocht aber auf eine rasche positive Entscheidung zugunsten der Landesbediensteten, die mit ihrem Privatauto für Dienstfahrten unterwegs sind. Schließlich habe die SPD bereits vor über einem Jahr auf den unhaltbaren Zustand mit einem Parlamentsantrag hingewiesen. Leider habe sich die Landesregierung bis zur Stunde taub gestellt und alle Forderungen für eine Erhöhung des Erstattungsbeitrags mit fadenscheinigen und auch sachlich falschen Argumenten in den Wind geschlagen.

Rust wies darauf hin, dass es in letzter Zeit in Baden-Württemberg bereits in mehreren Landkreisen Vorstöße von Landräten und Kreistagen zur Anhebung der Wegstreckenentschädigung gegeben habe. Der Zollernalbkreis habe sogar für seine Beschäftigten eine Erhöhung beschlossen, könne diese aber wegen des geltenden Landesreisekostengesetzes nicht umsetzen.

In den Landkreisen werde zu Recht befürchtet, dass die Bediensteten wegen der nicht gedeckten Kosten zunehmend auf den Einsatz ihres privaten Wagens verzichten und die öffentliche Hand durch die dann notwendige Anschaffung von Dienstfahrzeugen am Ende erheblich mehr bezahlen muss. Aus diesem Grund habe auch Bayern unlängst für seine Beschäftigten eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung beschlossen.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher