MdL Reinhold Gall: „Risiko-Geschäfte mit öffentlichen Geldern und öffentlicher Infrastruktur müssen untersagt werden“

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, Konsequenzen aus der Bankenkrise zu ziehen und riskante Geschäfte mit öffentlichen Geldern und öffentlicher Infrastruktur künftig zu untersagen. Die Fraktion habe dabei insbesondere die finanziellen Risiken im Blick, die sich aus den Cross-Border-Leasing-Verträgen zu Lasten von Gemeinden und Zweckverbänden ergeben, sagte Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion. Die jüngsten Entwicklungen der internationalen Finanzmarktkrise zeigten, dass die Risiken solcher ausgesprochen komplizierten Finanzgeschäfte kaum überschaubar und schon gar nicht kalkulierbar sind. „Hier wird eine vermeintliche Einnahmequelle schnell zu einem tiefen schwarzen Loch“, so Gall.

Die SPD-Landtagsfraktion sieht sich durch die jüngsten Schwierigkeiten von Kommunen und Zweckverbänden durch Cross-Border-Leasing-Verträge in ihrer Kritik an diesem Finanzierungsinstrument vollauf bestätigt. Sie hat von Anfang an vor diesem „finanziellen Abenteuer“ mit öffentlichen Geldern gewarnt und die Kommunen und Zweckverbände aufgefordert, davon „trotz aller Verlockungen“ nicht Gebrauch zu machen.

Die SPD fordert nun die Landesregierung in einem Parlamentsantrag auf, zu den neuesten Entwicklungen von Cross-Border-Leasing-Geschäften der Gemeinden und Zweckverbände im Land mit US-Investoren ausführlich Stellung zu nehmen.

So soll die Regierung etwa Auskunft darüber geben, wie viele US-Cross-Border-Leasing-Geschäfte in Baden-Württemberg seit 2003 jährlich von welchen Gemeinden, kommunalen Zusammenschlüssen und Landkreisen den Regierungspräsidien und wie viele dem Innenministerium zur Ausübung der Rechtsaufsicht vorgelegt worden sind und welches Transaktionsvolumen diesen Verträgen jeweils zugrunde lag.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise will die SPD von der Regierung insbesondere wissen, in welchen Fällen und in welcher Höhe es bei der vertraglichen Abwicklung bisher zu „Vertragsstörungen“ kam, weil etwa vom Leasingnehmer ein Wechsel der Treuhänderbanken oder der Versicherungen oder aber zusätzliche Sicherheiten oder einer Erhöhung der Zinsen verlangt werden.

Dem Innenministerium obliegt nach Galls Worten die oberste Rechtsaufsicht und damit – nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion – auch die Pflicht, die Kommunen angesichts der Größenordnung der zu erwartenden finanziellen Schäden zu beraten und ihnen bei der Abwicklung ihrer Geschäfte zur Seite zu stehen. Gall rät den Gemeinden, die Unterstützung der Landesregierung auch einzufordern.

Einige Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse hatten in der Vergangenheit Teile ihrer Infrastruktur an US-Investoren verleast und hierfür einen „Bargeldvorteil“ – oftmals in Millionenhöhe – erhalten. Bei der Abwicklung der Leasingverträge kommt es im Zuge der internationalen Bankenkrise nun zu Schwierigkeiten, die bei den betroffenen Gemeinden zusätzliche Kosten in Millionenhöhe verursachen.


Helmut Zorell
Pressesprecher