MdL Ruth Weckenmann: „Die Landesregierung muss endlich ihr Versprechen einlösen und die Schuldnerberatungsstellen finanziell besser ausstatten“


SPD-Anfrage bringt erschreckendes Desinteresse der Landesregierung ans Licht



Die Landesregierung zeigt nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion ein erschreckendes Desinteresse am Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Regierung hat jetzt sogar selber eingeräumt, weniger Geld dafür auszugeben als alle anderen Bundesländer, die wie Baden-Württemberg die Kommunen und Landkreise mit Fallpauschalen für die Insolvenzverfahren finanziell unterstützen. Während Bayern etwa für jeden Fall eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zwischen 330 und 660 Euro als Pauschale bezahlt, sind dies in Baden-Württemberg gerade einmal 100 bis maximal 255 Euro. In ihrer Antwort auf einen Antrag der SPD-Abgeordneten Ruth Weckenmann musste die Regierung zudem einräumen, dass einige Länder den kommunalen Schuldnerberatungsstellen statt Fallpauschalen sogar Personal- und Sachkostenzuschüsse gewähren, so etwa Sachsen-Anhalt bis zu 19.500 Euro je Stelle und NRW 46.000 Euro je Stelle.


Ruth Weckenmann: „Vor über einem Jahr haben Sozialminister Repnik und Justizminister Goll versprochen, die längst überfällige Erhöhung der Fallpauschalen vorzunehmen, geschehen ist bisher aber nichts. Im Gegenteil: In ihrer Antwort wollte sich die Regierung nun noch nicht einmal mehr festlegen, ob sie diese Versprechungen überhaupt noch einlösen wird. Ein solches Verhalten ist schlicht skandalös.“


Weckenmann wies darauf hin, dass im baden-württembergischen Landeshaushalt mit derzeit jährlich rund 750.000 Euro für die Verbraucherinsolvenzen nur etwa die Hälfte des Geldes zur Verfügung gestellt wird, das Bayern aufbringt und sogar nur ein Drittel des Betrages, den das Land Hessen dafür aufwendet.


Die derzeitige finanzielle Unterstützung des Landes für die Insolvenzverfahren bei den Schuldnerberatungsstellen deckt nach Angaben der kommunalen Landesverbände noch nicht einmal ein Drittel der entstehenden Kosten. Weil die vom Land bezahlten Fallpauschalen viel zu niedrig sind, müssen Kommunen aus Kostengründen die Bearbeitung von Verbraucherinsolvenzen oftmals ablehnen. Die Folge: Selbst die eher dürftigen Landesmittel werden noch nicht einmal vollständig abgerufen. Für Weckenmann drängt sich deshalb der Verdacht auf, dass die Landesregierung dies mit ihren niedrigen Fallpauschalen bewusst einkalkuliert, um diese Mittel dann für andere Zwecke verwenden zu können.


Derzeit gibt es in Baden-Württemberg landesweit nur 70 Beratungsstellen für 270.000 überschuldete Haushalte. Die Konsequenz: Die Mitarbeiter sind hoffnungslos überlastet. So entstehen lange Wartezeiten, die die ohnehin verunsicherten Menschen häufig davon abhalten, den komplizierten Weg dieses Verfahrens zu beschreiten. Überschuldete Bürger sind auf diese kommunalen Schuldnerberatungsstellen auch deshalb dringend angewiesen, weil sich Anwälte wegen mangelnder finanzieller Attraktivität um Verbraucherinsolvenzen kaum kümmern.


Weckenmann: „Viele der überschuldeten Haushalte bleiben damit im Teufelskreis von Verschuldung, Lohnpfändung, Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe gefangen und häufig sehen Betroffene keinen Sinn mehr in Erwerbsarbeit, da für sie nicht absehbar ist, wann sie von ihrem Verdienst wieder mehr als das Existenzminimum behalten können.“
Weckenmann forderte die Landesregierung auf, ihre Versprechungen einzulösen und die Fallpauschalen endlich deutlich zu erhöhen, damit den überschuldeten Haushalten in Baden-Württemberg effektiv geholfen werden kann.

gez. Helmut Zorell

Fraktionssprecher