Antrag: Eingeholte Gutachten zum Kita-Volksbegehren

Nach der Entscheidung der Landesregierung, das Volksbegehren für gebührenfreie Kitas nicht zuzulassen, hat Innenminister Strobl ein weiteres Gutachten zur Prüfung des Falls in Auftrag gegeben. Vertraut der Innenminister seinen Experten nicht? Hat die Landesregierung begriffen, dass ihre Entscheidung auf wackeligen Füßen steht? Die kleine Antwort deckt die Hintergründe auf. Dazu äußert sich unser Fraktionsvorsitzender Andreas Stoch:

„Ganz offensichtlich misstraut der Minister seiner eigenen Entscheidung. Oder warum hat er nach seiner Ankündigung, das Volksbegehren für gebührenfreie Kitas abzulehnen, ein teures Gutachten in Auftrag gegeben? Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Kirchhof sollte die die Richtigkeit seiner Entscheidung feststellen. Die nachträgliche Gutachter-Beratung offenbart das Misstrauen und die große Unsicherheit gegenüber seinen eigenen Experten im Innenministerium, aber auch die Panik der Landesregierung vor einer Niederlage vor Gericht.

Und der Schnellschuss der Landesregierung steht tatsächlich auf wackeligen Beinen: Das Gutachten des ehemalige Bundesverfassungsrichters widerspricht nämlich der Begründung des Innenministers deutlich. Strobl hatte im Februar erklärt, das Volksbegehren sei schon deswegen abzulehnen, weil dem Land die Gesetzgebungskompetenz fehle, Elternbeiträge für den Besuch von Kitas zu regeln. Genau diese Gesetzgebungskompetenz sieht Prof. Kirchhof aber für gegeben an. Das ist auch peinlich für den Ministerpräsidenten, der sich bis heute hinter dieser Position verschanzen will.

Verstörend ist zudem, dass sich Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl ganz offensichtlich der Auffassung von Prof. Kirchhof anschließen, dass der Bevölkerung angeblich «die langfristige Professionalität in der Politik fehlt». Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes für unmündig zu erklären, stellt den Endpunkt der Politik des Gehörtwerdens dar. Noch 2011 war der grüne Ministerpräsident der Meinung, dass es «kein schlagendes Argument mehr gibt, dass die Bürgerschaft in wichtigen Fragen selber entscheidet».

Wie es mit dem Volksbegehren weitergeht, wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Schon jetzt wird aber klar, dass die Grünen in der Frage der direkten Demokratie eine komplette politische Kehrtwende vollziehen wollen, die angesichts aller politischer Ideale der eigenen Basis nichts Anderes als scheinheilig ist. Als „Bürgerkönig“ stößt sich Kretschmann so selbst vom Thron.“

Ansprechpartner

Geßmann Fraktion
Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik