Der Fraktionsvorsitzende der SPD Fraktion im Landtag kommentiert die Bedenken des Steuerzahlerbundes: „Das von der grün-schwarzen Landesregierung vorgeschlagene Modell zur Reform der Grundsteuer ist nach unserer Auffassung verfassungswidrig. Wir teilen die Meinung des Steuerzahlerbundes, dass durch diese Reform die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts gegen die bisherigen Regeln zur Grundsteuer nicht beseitigt, sondern sogar noch verstärkt werden. Eine Bewertung allein nach dem Grundstückswert und ohne Berücksichtigung des Werts der dort stehenden Immobilie verstößt klar gegen den Gleichheitsgrundsatz. Außerdem ist dieses Modell sozial höchst ungerecht, wenn der Eigentümer eines geringwertigen Hauses genauso viel bezahlen muss, wie der benachbarte Villenbesitzer. Manche Hauseigentümer werden, dies haben Modellrechnungen erbracht, ein Mehrfaches der bisherigen Grundsteuer bezahlen. Grün-schwarz sollte dringend die Reißleine ziehen und das von der Bundesregierung entwickelte und von der weit überwiegenden Mehrheit der Bundesländer übernommene Modell zur Grundsteuer anwenden.“

Stuttgart, 1. November 2020

Christiane Albrecht

Parlamentarische Beraterin

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Max Yilmazel
Berater für Finanzpolitik, Europa und Internationales