Die Altenpflege in Baden-Württemberg steht insbesondere vor folgenden großen Herausforderungen:

  • Vor allem demografisch bedingt wird die Anzahl der Pflegebedürftigen weiter deutlich zunehmen.
  • Der immense Fachkräftemangel in der Altenpflege führt sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Altenpflege zu Versorgungsengpässen etwa mit Wartezeiten auf Hilfen für Menschen mit neu eingetretener Pflegebedürftigkeit.
  • In etlichen Regionen des Landes sind Einzelzimmer in Pflegeheimen nur über Wartelisten zugänglich.
  • Der Eigenanteil in der stationären Pflege ist deutlich gestiegen.
  • Es fehlen insbesondere Kurzzeitpflegeplätze und Plätze in der Tagespflege.

Die Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ hat umfangreiche Vorschläge dazu erarbeitet, wie unser Bundesland mit diesen Herausforderungen umgehen kann. Die meisten Empfehlungen warten jedoch noch auf ihre Umsetzung. Daneben gibt es aktuelle Entwicklungen und Forderungen. Vor diesem Hintergrund vertritt die SPD-Landtagsfraktion die folgenden Positionen:

Eintritt der Pflegebedürftigkeit hinauszögern

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg steigt weiter. Die neuen Pflegegrade im SGB XI haben zur Folge, dass aktuell in Baden-Württemberg die Zahl von 400.000 pflegebedürftigen Menschen fast überschritten ist. In der Arbeit der Enquetekommission war das Erreichen dieser Marke noch auf das Jahr 2030 prognostiziert. Nur mit dem massiven Ausbau von Prävention und Rehabilitation kann der weitere Anstieg gebremst werden.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Aufsuchende Beratung für ältere Menschen vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit muss Standard werden, um Prävention vor Rehabilitation vor Pflege zu realisieren und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern.
  • Präventive Angebote – z.B. der präventive Hausbesuch – müssen im Versorgungsablauf fest implementiert werden. Die relevanten Gruppen und Anbieter im Bereich der Prävention sollen stärker zusammenarbeiten und besser vernetzt werden.
  • Bei beiden Punkten soll den kommunalen Pflegestützpunkten eine zentrale Rolle zukommen.

Pflegende Angehörige besser unterstützen

Nach wie vor werden etwa drei Viertel aller in Baden-Württemberg zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt. Um diese zu stärken und sowohl organisatorisch, zeitlich, psychisch als auch finanziell zu entlasten, halten wir weitere Maßnahmen für erforderlich.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die Pflege durch Angehörige muss noch besser in der Rente anerkannt werden. Dazu muss das Familienpflegezeitgesetz fortentwickelt werden. Mehrausgaben sind vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.
  • Wer pflegt, soll bis zu drei Monate eine Freistellung von der Arbeit mit Lohnersatzleistung, die sich am Elterngeld orientiert, beanspruchen können. Danach soll bei einer erheblichen Reduzierung der Arbeitszeit ein steuerfinanziertes Familiengeld gezahlt werden. Denn das geltende Recht auf Anspruch einer Familienpflegezeit auf Basis einer Darlehensgewährung hat sich nicht bewährt.
  • Mit dem Ausbau von Plätzen in der Kurzzeit- und in der Tagespflege (s.u.) wollen wir auch die pflegenden Angehörigen deutlich entlasten.

 Ambulante und teilstationäre Hilfen ausbauen, um längeres Leben zu Hause zu ermöglichen

Die Menschen wollen auch nach dem Eintritt von Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich selbstständig in ihrer eigenen Wohnung im gewohnten Wohnumfeld leben. Daher müssen Pflegeangebot und -leistungen so aufgebaut sein, dass sie eine Selbstbestimmung ermöglichen und den Zeitpunkt der Heimaufnahme nicht unnötig früh notwendig machen. Zudem erfordern körperliche und geistige Erkrankungen oder Einschränkungen bei Pflegebedürftigkeit vor allem in der vollstationären Pflege einen hohen Personaleinsatz, welcher mit hohen Kosten – auch für die Pflegebedürftigen selbst – verbunden ist. Beide Aspekte sprechen für den Ausbau vorrangiger Hilfen.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Dem Rehabilitationsbedarf von Pflegebedürftigen, insbesondere von solchen vor der Daueraufnahme in die stationäre Pflege, muss stärker nachgegangen werden. Dazu ist auch die mobile Rehabilitation auszubauen.
  • Die Angebote der Tagespflege und der Kurzzeitpflege müssen massiv ausgebaut werden. Wir fordern ein 5-Jahres-Programm mit 500 zusätzlichen Plätzen pro Jahr, das wir mit 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt fördern wollen.
  • Speziell sollen dabei auch mehr solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen bzw.
    -einrichtungsteile geschaffen werden. Ebenso soll die Umwandlung von kleinen Pflegeeinrichtungen mit Doppelzimmern, die die Kriterien der Landesheimbauverordnung nicht mehr erfüllen, in solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie die Durchführung von kombinierter stationärer Rehabilitation und Kurzzeitpflege unterstützt werden.
  • Regional verteilt sollen einzelne solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen geschaffen werden, die sich auf die Pflege jüngerer Hilfebedürftiger spezialisieren.
  • Ambulante Pflege soll bei starkem Unterstützungsbedarf durch ein abgestimmtes Konzept von technologischer („Ambient Assisted Living“ – AAL) und hauswirtschaftlicher bzw. betreuender Hilfe ggf. unter Einbezug von Tagespflege zu einem verlässlichen Rund-um-die-Uhr-Angebot ergänzt werden.

Pflegeplanung stärken, Förderung der Pflegeinfrastruktur wieder ausbauen

Damit gute und bedarfsgerechte Pflegeangebote vor Ort zur Verfügung stehen, haben die Stadt- und Landkreise insbesondere durch das Pflegestärkungsgesetz III eine hervorgehobene Rolle in der Pflegeplanung erhalten. Nur auf unsere Kritik hat die grün-schwarze Regierungskoalition diese Zuständigkeit im Landesausführungsgesetz erhalten. Wir akzeptieren die jüngst von Grün-Schwarz beschlossene Entpflichtung der Landesregierung für die Rahmenplanung zur Pflege nicht. Sie schwächt die koordinierende Pflegepolitik im Land. Es fehlen notwendige Regelungen für zentrale Vorarbeiten, was Definitionen, aber auch was die statistische Bewertung betrifft. Nur mit ihnen kann die Pflegeplanung des Landes Grundlage für eine gute Pflegeplanung in den Kommunen sein.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Das Land Baden-Württemberg muss wieder für die Rahmenplanung in der Pflege Verantwortung tragen und die Stadt- und Landkreise bei ihrer Pflegeplanung unterstützen. Denn grundsätzlich sind die Länder nach § 9 SGB XI „für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur“ verantwortlich.
  • Da kein Gleichgewicht zwischen Bedarf und Nachfrage besteht, muss das Land die finanzielle Förderung der Pflegeinfrastruktur wieder massiv ausbauen.
  • Die sektorenübergreifende Arbeit des Landespflegeausschuss muss gesetzlich fixiert werden.
  • In dem sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss sowie in den kommunalen Pflegekonferenzen soll auf Basis der Landesrahmenplanung zur Pflege der Auftrag zur Erarbeitung von Empfehlungen zur Sicherstellung der pflegerischen Infrastruktur (Pflegestrukturplanungsempfehlungen) mit größerem Schwung als bisher ausgeübt werden. Die Pflegestrukturplanungsempfehlungen müssen dann auch zur Steuerung der erweiterten Landesförderung herangezogen werden.

Weiteren notwendigen Ausbau der stationären Pflege sicherstellen

Trotz aller Unterstützung für die Pflege zu Hause und die Pflege in Wohngemeinschaften bleibt die stationäre Pflege weiterhin für die Menschen unverzichtbar, bei denen ausreichende Hilfen anderweitig nicht sichergestellt werden können. Angesichts der demografischen Entwicklung werden zusätzliche Pflegeplätze nötig. Denn die Auslastung bei den Einzelzimmern liegt bereits aktuell nahezu bei 100 Prozent. Aufgrund des geringen Angebots an freien Einzelzimmern sind auch die Plätze in den noch zugelassenen Doppelzimmern mit deutlich über 90 Prozent ausgelastet. Viele Probleme, die für den ganz normalen Wohnungsmarkt gelten (fehlende Grundstücke, Genehmigungsverfahren usw.), hemmen auch den Neubau von Pflegeheimen.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die kreisfreien Städte und die Landkreise sollen, sofern sie eine Unterversorgung mit stationären Plätzen feststellen, ihre gesetzlich verankerte Zuständigkeit für die Pflegeplanung ernst nehmen und gemeinsam mit potentiellen Trägern nach Lösungen suchen, so durch die Umwidmung von kommunalen Flächen oder bei Finanzierungsmöglichkeiten.
  • BWohnen, die Landesentwicklungsgesellschaft für Wohnungsbau und Quartiersentwicklung in Baden-Württemberg soll sich zukünftig unter anderem darum kümmern, auf landeseigenen Flächen Wohnraum zu schaffen, mit Kommunen und Genossenschaften zu kooperieren, und so dem Wohnungsbau mehr Schub verleihen. Im Rahmen der Quartiersentwicklung innerhalb einer echten Wohnraumoffensive für Baden-Württemberg soll dabei künftig dem altersgerechten Wohnen generell mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, um der demographischen Entwicklung Rechnung tragen.
  • Aufgrund des Mangels an stationären Pflegeplätzen in etlichen Regionen soll die Übergangsregelung für Doppelzimmer aus der Landesheimbauverordnung, wo immer es gerechtfertigt ist, zur Anwendung kommen.
  • Wir wollen Heime, insbesondere kleinere Heime, die Probleme haben, den Standard der Landesheimbauverordnung zu erfüllen, dabei unterstützen, sich zu reinen Kurzzeitpflegeeinrichtungen zu entwickeln. So vermeiden wir, dass sie für die pflegerische Versorgung verloren gehen.

Qualität in der stationären Altenpflege erhalten

Pflegebedürftige, für die eine Heimaufnahme sinnvoll ist, haben einen sehr hohen Hilfebedarf. Heime sind deshalb nicht nur Orte des Wohnens, sondern sie müssen – im Unterschied zum Wohnen zu Hause und der damit verbundenen ambulanten Pflege – auch die Gewähr dafür bieten, dass rund um die Uhr der dafür nötige hohe fachliche Standard verfügbar ist. Auch am Ende des Lebens und bei sehr großer Hilfebedürftigkeit muss ein Leben in Würde und mit dem Recht auf Privatsphäre gesichert sein.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Der hohe Pflegestandard und die Sicherheit in den Heimen müssen weiter für die intensiv pflegebedürftigen Menschen gewährleistet bleiben. Eine Angleichung an die ambulanten Standards – etwa der Verzicht auf die ständige Anwesenheit einer Fachkraft – wollen wir verhindern.
  • Von der Einzelzimmerregelung aus der Landesheimbauverordnung soll nicht abgewichen werden. Die Übergangsregelungen für die Doppelzimmer sind aufgrund der Knappheit der Einzelzimmer jedoch weiterhin zu nutzen.

Belastungen für Pflegebedürftige senken

Vor allem in der stationären Pflege in Baden-Württemberg sind die Eigenanteile, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen zu zahlen haben, mit etwa 2.000 bis 3.000 Euro pro Monat auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern sehr hoch. Etwa 30 Prozent der Pflegebedürftigen in Heimen müssen deshalb ergänzend Sozialhilfe in Anspruch nehmen.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die pauschalen Leistungsbeträge im SGB XI vor allem für die Pflege in Heimen sind entsprechend der tatsächlichen Kostensteigerungen – auch für die Löhne der Pflegekräfte – zu dynamisieren.
  • Die Pflegevollversicherung, die auch im Heim alle pflegebedingten Kosten trägt, ist weiterhin unser Ziel. „Kost und Logis“ ist weiter vom Pflegebedürftigen zu zahlen.
  • Bis dahin wollen wir die Kosten, die die Heimbewohner für die Ausbildungsumlage bezahlen müssen, aus dem Landeshaushalt übernehmen.
  • Der im Bund zwischen SPD und CDU/CSU vereinbarte Verzicht der Sozialhilfe des Rückgriffs auf Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern, sofern ihre Einkommen 100.000 Euro im Jahr nicht überschreiten, soll bald umgesetzt werden.
  • Mit einer Bürgerversicherung auch in der Pflege wollen wir die Beiträge und Belastungen gerechter verteilen.
  • Gewinnmaximierung in der Pflege etwa durch Immobilienfonds mit überzogenen Renditeerwartungen hat in der Pflege nichts zu suchen.

Generalistische Pflegeausbildung gut umsetzen

Mit der nach langjähriger Diskussion im Bund beschlossenen Ausbildungsreform soll der Pflegeberuf an neue Anforderungen angepasst werden. Durch die generalistische Pflegeausbildung wird u.a. dem Aspekt Rechnung getragen, dass in den Krankenhäusern der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten steigt und in den Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zunimmt. Die generalistische Ausbildung soll den Einsatz in allen Arbeitsfeldern durch ein breites und fundiertes Fachwissen der Pflegekräfte (z.B. insbesondere auch im Bereich der sozialen Kompetenzen) ermöglichen, einen Wechsel zwischen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen.

Dafür setzen wir uns ein:

  • In Baden-Württemberg darf aufgrund der Ausbildungsreform keine Fachkraft verloren gehen.
  • Die bisherigen Ausbildungsstätten, vor allem die für die Altenpflege, sind so zu unterstützen, dass sie auch in der neuen Struktur ihre Ausbildungskapazitäten erhalten oder sogar noch ausbauen können.
  • Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (Umschulung) muss auch in der reformierten Ausbildung auf hohem Niveau weitergeführt werden, damit vermehrt auch ältere Ausbildungswillige zu einem Fachkraftabschluss kommen.
  • Im Rahmen der Reform wollen wir die Ausbildungsbedingungen und
    -möglichkeiten für Pflegekräfte verbessern, um mehr Menschen für eine Ausbildung im Bereich der Pflege zu gewinnen.

Fachkräftemangel in der Altenpflege nachhaltig reduzieren

Der Fachkräftemangel in der Altenpflege ist mit deutlichem Abstand der größte unter den sozialen Berufen und höher ausgeprägt als etwa der Mangel im IT-Bereich. Aber ohne mehr Fachkräfte sind keine Verbesserungen in der Pflege möglich. Die Beschäftigtenentgelte in der Pflege haben sich zwar in den letzten Jahren verbessert, aber es besteht – gerade im Vergleich zu den Fachkräften in der Industrie – noch viel Luft nach oben. Es existieren verschiedene Tarifverträge in der Pflege, aber auch noch große Bereiche ohne jegliche Tarifbindung. Die Entlohnung ist damit sehr unterschiedlich. Auch arbeitet etwa die Hälfte aller Fachkräfte in Teilzeit.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Wir wollen endlich eine allgemeinverbindliche tarifliche gute Bezahlung in der Pflege aufbauend auf einer angemessenen Finanzierung erreichen.
  • Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind durch moderne und arbeitnehmerfreundliche Arbeitsorganisation, den Ausbau der betrieblichen Gesundheitsprävention sowie die Nutzung technischer Hilfsmittel zu verbessern. Durch die dadurch entstehende Reduzierung der Arbeitsbelastung wollen wir den Pflegeberuf für junge Menschen attraktiver machen und für bereits in der Pflege Tätige eine höhere Vollzeitquote sowie eine längere Verweildauer im Beruf erreichen.
  • Die ersten Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege im Bund wollen wir möglichst schnell in Baden-Württemberg umsetzen und dabei die Zahl der Auszubildenden bis 2023 um mindestens 10 Prozent erhöhen. Auch darf während der Weiterbildung von Pflegehelferinnen und -helfern zu Pflegefachkräften kein Einkommensverlust eintreten.
  • Mit dem Ausbau von Hilfen wie der Tagespflege oder der Pflegeberatung wollen wir Fachkräfte, die aufgrund von Nacht-, Schicht- und Wochenenddiensten dem Pflegeberuf den Rücken gekehrt haben, für die Pflege zurückgewinnen.
  • Wir unterstützen die Ausweitung der akademischen Pflegeausbildung und setzen uns somit für eine erweiterte berufliche Perspektive und mehr Kompetenzen dieser Fachkräfte auch zu Beginn ihrer Berufstätigkeit ein.
  • Wir wollen die Helferausbildung unter den Bundesländern stärker harmonisieren, damit entsprechende Abschlüsse in jedem Bundesland als Zugangsmöglichkeit für die Fachkraftausbildung anerkannt werden.
  • Die Weiterbildung und Qualifizierung von erfahrenen Hilfskräften ist auszubauen und mit Konzepten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verknüpfen.
  • Der Ausbau und die konzeptionelle Weiterentwicklung von Freiwilligendiensten im Bereich der Pflege erhält unsere Unterstützung. Gedankenspiele über einen sozialen Pflichtdienst lehnen wir ab.
  • Wir setzen uns für eine stärkere Nutzung des Potentials von Pflegekräften mit Migrationshintergrund ein.
  • Eine zeitnahe Verabschiedung eines guten Fachkräftezuwanderungsgesetzes ist insbesondere aus dem Blickwinkel der Pflege unerlässlich.

Sektorenübergreifende Versorgung ausbauen

Leistungen für Pflegebedürftige und für von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sind auf der einen Seite strikt unterteilt in solche der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rehabilitation und der Prävention sowie auf der anderen Seite nach ambulant, teilstationär und stationär. Diese strikte Teilung  behindert häufig eine gute Pflege. Ein sehr bekanntes Beispiel sind misslingende Krankenhausentlassungen für Menschen, deren stationäre gesundheitliche Behandlung zwar abgeschlossen ist, die aber aufgrund ihrer Hilfebedürftigkeit auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die Ansätze aus bereits bestehenden Modellprojekten zur sektorenübergreifenden Versorgung müssen Eingang in die Regelversorgung finden.
  • Die elektronische Patientenakte muss bereits in ihrer Einführung den Aspekt der Pflegebedürftigkeit besonders berücksichtigen.
  • Die Übergänge zwischen der häuslichen Krankenpflege und einem Krankenhausaufenthalt und umgekehrt sind besser zu organisieren und professionell zu begleiten.

Pflegestrukturen im Quartier nachhaltig ausbauen

Zum allgemein angestrebten Altwerden der Menschen in ihrem Zuhause gehört nicht nur die Wohnung, sondern auch das gewohnte Wohnumfeld. Auch dieses muss die Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft aufnehmen und sich in den Strukturen vor Ort auf eine bessere Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen anpassen. Als Instrument dafür ist die Quartiersentwicklung kein neuer, sondern ein seit vielen Jahren bekannter und bewährter Weg. Modellprojekte sind deshalb nur noch in begrenztem Umfang sinnvoll.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die Landesförderung für die Quartiersentwicklung im Bereich der Pflege muss möglichst bald die Phase der Ideenentwicklung abschließen und nachhaltig angelegte Strukturen unterstützen.
  • Ein Ausbau des Angebots im ambulanten Betreuungssektor sowie weiterer Angebotsformen muss mit aktiver Rolle der Kommunen vorangebracht werden.
  • Lebensphasengerechte Wohnangebote müssen dringend geschaffen und ausgebaut werden, um älteren Menschen den Verbleib in ihrem gewohnten Quartier zu ermöglichen. Hierbei geht es nicht allein um altersgerechtes Bauen und Sanieren von Wohnungen und Häusern. Es müssen dabei auch verschiedene Angebotsstrukturen mit berücksichtigt werden, so dass eine gute Mischung von verschiedenen Formen und Angeboten der Pflege in einem Quartier, eines geeigneten Unterstützerumfeldes und einer guten Vernetzung dieser untereinander geschaffen wird.

März 2019

Ansprechpartner:

Sabine Wölfle MdL, Sozialpolitische Sprecherin

Ansprechpartner

Klose Fraktion
Roland Klose
Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik