SPD zur VGH-Entscheidung zur Corona-Alarmstufe

Andreas Stoch: „Landesregierung hat es gut gemeint, aber nicht gut genug gemacht“

Zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg äußert sich der SPD-Fraktions- und Landeschef Andreas Stoch: „Es war gut gemeint und aus unserer Sicht richtig, dass die Landesregierung angesichts der vielen Unbekannten der Omikron-Welle auf Vorsicht gesetzt hat. Leider war das gut Gemeinte nicht gut genug gemacht, um vor Gericht zu bestehen. Ich hoffe, dass die Landesregierung ihre Schritte nun besser begründen wird. Jede Rolle rückwärts trägt zur Verunsicherung der Bevölkerung bei – und ist Wasser auf die Mühlen derer, die den Staat verleumden wollen.“

Stuttgart, 21. Januar 2022

Dr. Hendrik Rupp
Pressestelle