Wolfgang Drexler: „Ich halte das Kopftuchverbot im Schulgesetz für politisch geboten und sehe es im Einklang mit der Verfassung“
Mit Erleichterung und Genugtuung ist in der SPD-Landtagsfraktion das Kopftuchurteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgenommen worden. Nach dem Spruch der Leipziger Richter bietet das geänderte baden-württembergische Schulgesetz eine ausreichende Grundlage, um Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht zu untersagen, und beachtet dabei auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. „Ich halte das Kopftuchverbot im Schulgesetz für politisch geboten und sehe es im Einklang mit der Verfassung“, sagte SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler.
Die SPD hatte den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Kopftuchverbot von Anfang an unterstützt und ihm im Parlament bei dessen Verabschiedung zugestimmt. „Die SPD ist schon immer dafür eingetreten, dass Intoleranz und religiös motiviertem Fundamentalismus an unseren Schulen ein Riegel vorgeschoben werden muss“, sagte Drexler. Auch wegen der Neutralitätspflicht des Staates hätten politische, weltanschauliche oder religiöse Bekundungen des Lehrpersonals, so wie es das baden-württembergische Schulgesetz allgemein neu geregelt habe, an öffentlichen Schulen nichts verloren.
Eine entschiedene Absage erteilte Drexler dem neuerlichen Vorschlag der GEW, die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Kopftuchs der einzelnen Schule zu überlassen. „Ein solcher Weg wäre grundfalsch“, betonte Drexler. Er würde nicht nur Grundsätze und Werte unserer Verfassungsordnung der Beliebigkeit anheim stellen, sondern auch zu völlig unübersichtlichen Verhältnissen führen und weniger Rechtssicherheit bedeuten.