Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, zeigt sich erleichtert über den heutigen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB): „Jahrelang haben wir uns gemeinsam mit vielen Verbündeten für die Streichung von § 219a eingesetzt und gegen die Konservativen gestritten. Jetzt ist es endlich soweit. Frauen in Notlagen, die sich trotz aller Hilfen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, werden sich endlich besser über den Eingriff informieren können. Wer macht den Schwangerschaftsabbruch. Mit welcher Methode? Mit welchen Auswirkungen? Das sind entscheidende Fragen, die hat nichts mit Werbung zu tun haben. Das wird nun gesetzlich klargestellt.“

Kliche-Behnke kritisiert, dass die grün-schwarze Landesregierung dem Gesetzentwurf in der ersten Behandlung im Bundesrat nicht zugestimmt hatte – umso mehr, da die Streichung des

Paragraphen 219a auch für Baden-Württemberg Änderungen ergibt: „Wir brauchen neue Ärztinnen und Ärzte, die diesen Eingriff vornehmen, weil schon jetzt in manchen Regionen kaum Termine für den Eingriff zu haben sind. Und nur ganz wenige Krankenhäuser führen bisher Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung aus. Tübingen ist davon die einzige Universitätsklinik und die einzige Klinik in Baden-Württemberg mit einem regulären Angebot.“ Kliche-Behnke fordert hier ein Umdenken: „Es geht um Hilfe für Frauen in Notlagen. Dass sich Kliniken grundsätzlich gegen die Möglichkeit von Eingriffen entscheiden, können wir nicht länger hinnehmen.“

Dr. Hendrik Rupp

Pressestelle