Verkehrsexperte Hans-Martin Haller: „Endlich gibt es Klarheit über Definition und Bedeutung von eigenwirtschaftlichen Verkehren im Busverkehr in Baden-Württemberg“
Der SPD-Verkehrsexperte Hans-Martin Haller äußerte sich zufrieden darüber, dass das Verkehrsministerium endlich Klarheit über Definition und Bedeutung von sogenannten eigenwirtschaftlichen Verkehren im Busverkehr in Baden-Württemberg geschaffen hat. Damit könnten die mittelständischen Busunternehmen in eine sichere Zukunft schauen.
Aus der Beantwortung eines Parlamentsantrags der SPD-Fraktion geht hervor, dass alle Busverkehre jetzt und in Zukunft als eigenwirtschaftlich gelten, die Ausgleichszahlungen für den Tarifausgleich und für die Beförderung von Schülern, Auszubildenden und Schwerbehinderten erhalten. Daran habe die EU-Verordnung 1370/2007 und auch die anstehende Novelle des Personenbeförderungsgesetzes nichts geändert. „Diese Zahlungen kann man deshalb bei einer Reform der ÖPNV-Finanzierung im Land nicht einfach mit einem Federstrich beenden“, betonte Haller.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums wurden seit 2006 jährlich rund 200 Millionen Euro für den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr vom Land Baden-Württemberg an die Verkehrsunternehmen ausbezahlt. Im gleichen Zeitraum betrug die Summe für die Erstattung bei der Beförderung Schwerbehinderter jeweils rund 35 Millionen Euro. Empfänger dieser Gelder sind in Baden-Württemberg hauptsächlich die mittelständischen Omnibusunternehmen.
„Dies sind Beträge, mit denen die Verkehrsunternehmen im Land in der Vergangenheit rechnen konnten und die deshalb für die Existenz unserer mittelständisch geprägten Omnibusunternehmen von zentraler Bedeutung sind“, bemerkte Haller.
Stuttgart, 9. Januar 2012
Martin Mendler
Pressesprecher