Finanzielle Soforthilfen, die das Land Baden-Württemberg zu Beginn der Corona-Pandemie an betroffene Betriebe ausgezahlt hat, müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn sie bis zum 7. April 2020 beantragt wurden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgestellt. Trotzdem hält das Land Baden-Württemberg mit der L-Bank an Rückforderungen fest – und will auch bereits zurückgezahlte Beträge behalten, obwohl es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
„Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut will eine rechtswidrige Praxis fortsetzen, obwohl die Landesregierung in Musterprozessen durch alle Instanzen verloren hat“, sagt Andreas Stoch, Fraktions- und Landesvorsitzender der SPD: „Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen – also die Firmen, Selbstständigen, Handwerker, Händler, die das Geld dringend nötig hatten. Friseurbetriebe mussten beispielsweise monatelang auf jeden Umsatz verzichten. Das war ruinös.“
„Mit den rechtswidrigen Rückforderungen würde unserer Wirtschaft massiv Geld entzogen“, ergänzt Dr.Boris Weirauch, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Die Regierung selbst gibt zu, dass es landesweit um fast 60.000 Fälle geht – und eine Gesamtsumme von über 430 Millionen Euro.“
„Im Landtag setzen wir uns dafür ein, dass die Landesregierung auf alle rechtswidrig beanspruchten Rückzahlungen verzichtet“, so Andreas Stoch: „Das schließt ausdrücklich auch bestandskräftige Fälle mit ein, in denen Unternehmen im Vertrauen auf rechtmäßiges staatliches Handeln Soforthilfen schon zurückgezahlt haben. Dabei sind für uns die Erfahrungen betroffener Betriebe wichtig – wer seine Soforthilfe bis zum 7. April 2020 beantragte und später Rückforderungen erhielt, kann uns seine Lage und Erlebnisse ganz einfach mitteilen“. Die SPD-Fraktion hat dazu das Portal „Corona-Rückforderungen stoppen“ eingerichtet, unter https://www.spd-landtag-bw.de/rechtswidrige-corona-rueckforderungen-stoppen/
Boris Weirauch: „Wir wollen Betroffene anhören, um ihnen noch besser zu ihrem Recht verhelfen zu können. Egal ob geklagt wurde oder nicht, egal ob die Rückzahlung noch aussteht oder schon geleistet wurde. Das Missmanagement der CDU-Wirtschaftsministerin rund um die Corona-Soforthilfen muss ein Ende haben, und die Betroffenen haben das gute Recht auf Klarheit, das Geld, das ihnen zusteht – und ein Ende der oft jahrelangen Scherereien mit dem Land, das in diesen Fällen einfach im Unrecht ist.“
Eva-Christin Scheu
Pressesprecherin



