MdL Hans-Peter Storz: „Wir nehmen nicht länger hin, dass sich Auftragnehmer im Bieterwettbewerb bei öffentlichen Vergaben durchsetzen können, weil sie die Tarifbindung unterlaufen“
Der von der Landesregierung beschlossene Entwurf eines Landestariftreuegesetzes wirkt nach Ansicht der SPD Wettbewerbsverzerrungen, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, effektiv entgegen. Zugleich sorge er für mehr Fairness bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. „Wir nehmen nicht länger hin, dass sich Auftragnehmer im Bieterwettbewerb bei öffentlichen Vergaben durchsetzen können, weil sie die Tarifbindung unterlaufen. Das benachteiligt nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber, die faire Löhne für gute Arbeit zahlen“, sagte Wirtschaftsexperte Hans-Peter Storz.
Mit dem Gesetzentwurf können bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Auftragnehmer und Subunternehmer stärker an bestehende Tarifregelungen in ihrer Branche gebunden werden. Für Branchen, in denen die Tariftreuepflicht nicht greift oder zu ungünstigeren Entgelten führen würde, schreibt das Gesetz vor, dass Auftragnehmer ihren Beschäftigten ein Mindestentgelt von 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen ist eine Vertragsstrafe vorgesehen, die sich bei mehrfachen Zuwiderhandlungen erhöht und zu einem Ausschluss von weiteren Auftragsvergaben führen kann.
„Bei der Umsetzung des Tariftreuegesetzes setzen wir auf eine schlanke, unbürokratische und leicht verständliche Regelung“, betonte Storz. Für größtmögliche Transparenz und zur Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber werde eine Servicestelle beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet, die über das Tariftreuegesetz informiert sowie die Entgeltregelungen der einschlägigen Tarifverträge bereitstellt. Für Unternehmer werden zudem standardisierte Formularmuster für die Tariftreueerklärung verfügbar sein.
Stuttgart, 8. Mai 2012
Martin Mendler
Pressesprecher