MdL Johannes Stober: „Ein Zahlungstermin am Semesterbeginn ermöglicht es den Studierenden zumindest, die lästigen Studiengebühren aus dem Verdienst ihres Ferienjobs zu bezahlen“
MdL Martin Rivoir: „Die monatelang vorgezogene Zahlungspflicht bei den Studiengebühren erzwingt von den Studierenden ein Darlehen an die Hochschulen oder treibt sie ins Mahnverfahren“
Studiengebühren in 2007 nur zu 48 Prozent ausgegeben
Seitdem zum Sommersemester 2007 in Baden-Württemberg Studiengebühren eingeführt wurden, häufen sich die Klagen von Studierenden über den frühen Zeitpunkt der Zahlungspflicht: Je nach Hochschule liegt dieser Zeitpunkt bis zu drei Monaten vor Semesterbeginn. Die SPD-Landtagsfraktion hat vor diesem Hintergrund von der Landesregierung nun verlangt, die Fälligkeit der Gebühren auf den Beginn des jeweiligen Semesters zu legen. „Ein Zahlungstermin am Semesterbeginn ermöglicht es den Studierenden zumindest, die lästigen Studiengebühren aus dem Verdienst ihres Ferienjobs zu bezahlen“, betonte der SPD-Hochschulpolitiker Johannes Stober.
Die Studierenden, die nach dem Willen der Landesregierung durch die Studiengebühren zu Kunden der Hochschulen geworden sind, zahlten derzeit im Voraus für eine Leistung, die in ungewisser Qualität erst Monate später angeboten werde. Hinzu komme, dass mit den 500 Euro für die Studiengebühren auch der Verwaltungs- und der Studentenwerksbeitrag zu bezahlen sei. Je nach Hochschulstandort werde so halbjährlich eine Summe um die 600 Euro fällig.
Die SPD-Fraktion hatte vor diesem Hintergrund bereits Mitte Juli in einem Parlamentsantrag die Landesregierung aufgefordert, „den Tag des jeweiligen Semesterbeginns als Zahlungszeitpunkt festzulegen, damit es den Studierenden möglich wird, die Studiengebühren aus den Einkünften zu bestreiten, die sie durch eine Erwerbstätigkeit in den Semesterferien erzielen.“
Die Landesregierung hat nun in ihrer Antwort angekündigt, mit „den Hochschulen darauf hinzuwirken, dass die Studiengebühren möglichst zeitnah zu Semesterbeginn fällig gestellt werden.“ Allerdings verweist sie auf hinderliche Umstände wie unterschiedliche Bewerbungsfristen, die hochschuleigenen Auswahlverfahren mit den entsprechenden Nachrückverfahren und die Notwendigkeit, möglichst früh über die Zahl der Rückmeldungen (die durch Bezahlung der Studiengebühren erfolgen) Bescheid zu wissen.
Martin Rivoir, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt das Eingehen der Landesregierung auf den SPD-Vorschlag. „Die monatelang vorgezogene Zahlungspflicht bei den Studiengebühren erzwingt von den Studierenden ein Darlehen an die Hochschulen oder treibt sie ins Mahnverfahren“, sagte Rivoir. Als Alternative zur monatelang vorgezogenen Studiengebührenentrichtung schlug er vor, die Bezahlung der Studiengebühr mit einer Einzugsermächtigung zu erledigen, die dann termingenau zu Semesterbeginn vollzogen wird.
Die Hochschulverwaltungen hätten mit der Einzugsermächtigung die Sicherheit des Geldeingangs, könnten darauf aufbauend die Immatrikulation bzw. die Rückmeldung bis zum letzten Schritt zur Rechtskraft vornehmen und die Studierenden und ihre Eltern hätten den Vorzug, dass sie die Gebühren nicht vorfinanzieren müssen.
Rivoir will das Argument des zusätzlichen administrativen Aufwands nicht gelten lassen: „Weder bei den rechtswidrigen Rückmeldegebühren der Ära Teufel/Trotha noch bei den Studiengebühren der Ära Oettinger/Frankenberg hat der Verwaltungsaufwand für die Regierung je eine Rolle gespielt. Wenn aber bei einer sozialverträglicheren Gestaltung der Studiengebühren vielleicht einmal ein paar geplatzte Abbuchungsermächtigungen nachverfolgt werden müssen, dann soll plötzlich ein bürokratischer Wust drohen.“
Rivoir machte auf eine rechtskonforme Ausweichstrategie der Studierenden aufmerksam: Immer mehr Studierende ließen den regulären Zahlungstermin verstreichen und warteten den Mahnbescheid über nicht bezahlte Studiengebühren ab. Dieser Bescheid sei dann zwar gebührenpflichtig, aber die 10-Euro-Gebühr werde bewusst in Kauf genommen, weil der Zeitaufschub bis zur Mahnung das Verdienen oder anderweitige Auftreiben der Studiengebühr ermögliche.
Martin Rivoir: „Am sozialsten wäre natürlich die von der SPD geforderte Abschaffung der Studiengebühren. So lange das jedoch die Mehrheitsverhältnisse im Landtag nicht her geben, wollen wir dem CDU-Modell zumindest die schlimmsten Härten nehmen. Es kann doch nicht sein, dass die Studierenden flächendeckend den Mahnbescheid provozieren müssen, um eine sozial und finanziell einigermaßen erträgliche Abwicklung der Studiengebühren zu erreichen.“
Vorgezogene Zahlungspflicht gleicht erzwungenem Darlehen an Hochschulen
Johannes Stober, in der SPD-Fraktion für die Angelegenheiten der Studierenden zuständig sieht im bisherigen Verfahren eine erzwungene Darlehensgewährung. Monatelang fehle den Studierenden eine entsprechende Gegenleistung durch die Hochschule. Im Falle der Nichtzahlung drohe sogar die Exmatrikulation.
Stober macht zum derzeitigen Erhebungsverfahren folgende Rechnung auf: Wenn man die Gesamtsumme des baden-württembergischen Studiengebührenaufkommens im Jahr, also rund 180 Mio. Euro, zu einem Zinssatz von 5 Prozent anlege und die Vorauszahlungszeiträume, also die zeitliche Differenz zwischen Zahlungstermin und Semesterbeginn, sich für das Sommersemester und das Wintersemester auf durchschnittlich 5 Monate addierten, dann stehe ein Zinsgewinn von 3,75 Mio. Euro zu Buche, den die Studierenden und die Eltern allzu oft mit den hohen Zinssätzen ihrer überzogenen Konten finanzierten: 180 Mio. Euro x 5 Prozent = 9 Mio. Euro für 12 Monate, d. h. 0,75 Mio. Euro für einen Monat x 5 = 3,75 Mio. Euro. Bestätigt sieht sich Stober in dieser Kalkulation durch die Antwort der Landesregierung: Wie von der SPD in ihrem Antrag verlangt, werden dort die Ausgabereste aus Studiengebühren am Ende des Jahres 2007 aufgelistet. Demnach wurde über alle Hochschulen hinweg im Jahr 2007 weniger als die Hälfte des Studiengebührenaufkommens ausgegeben. Fast 89 Mio. Euro wurden als Reste in das darauffolgende Jahr übertragen.
Ausreißer nach oben sind die Kunsthochschulen, die 68,2 Prozent der Studiengebühren ausgegeben haben, nach unten sind es die Berufsakademien, bei denen lediglich 27,3 Prozent abgeflossen sind. „Auch wenn man den Hochschulen die unvermeidbaren Anlaufschwierigkeiten zugute hält: Studiengebühren sind in den Hochschulen zum Kapitalstock geworden, der im Wesentlichen gespeist wird aus Ferienarbeit, überzogenen Konten mit hohen Soll-Zinsen und Studiengebührendarlehen“, sagte Stober.
Stober verwies auf einen weiteren Aspekt der Studiengebührenverwendung: Bereits im ersten gebührenpflichtigen Semester wurden 35 Prozent der Einnahmen für Lehrpersonal ausgegeben. Er wertete diesen hohen Anteil als Indikator für die personelle Ausdünnung, die etwa an den Universitäten mit der Streichung von 1 500 Stellen im Solidarpakt I erfolgt sei.
Johannes Stober: „Bei der Mittelverwendung zeigt sich ein eindeutiger Zusammenhang: Die Studiengebühren werden dem äußerst dehnbaren Begriff der Lehre zugeordnet, in Wahrheit aber wird die über Jahre hinweg gekürzte Grundausstattung refinanziert.“
Die SPD-Fraktion will die im Herbst anstehende Novellierung des Landeshochschulgesetzes dazu nutzen, um eine landeseinheitliche gesetzliche Regelung mit einem Zahlungszeitpunkt für die Studiengebühren am jeweiligen Semesterbeginn zu erreichen.
i.V., Martin Körner