MdL Rainer Stickelberger: „Wir bedauern die Entscheidung des Staatsgerichtshofs in der Sache, begrüßen aber die deutliche Rüge an die Adresse von Herrn Oettinger“
Mit gemischten Gefühlen hat die SPD-Landtagsfraktion die Entscheidung (Urteil) des Staatsgerichtshofs zum Landesmediengesetz zur Kenntnis genommen. Die SPD bedaure zwar, dass das Gericht das Landesmediengesetz mit der Verfassung für vereinbar erklärt habe, gleichzeitig empfinde die Fraktion aber Genugtuung darüber, dass der CDU-Fraktionschef und designierte Ministerpräsident für sein Agieren eine deutliche Rüge habe hinnehmen müssen, erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Stickelberger. Das Urteil des Staatsgerichtshofs werde den Missbrauch politischer Macht bei der Besetzung von Spitzenpositionen in der Landesanstalt für Kommunikation auch künftig zwar nicht verhindern, aber immerhin deutlich erschweren.
In seinem Urteil hat der Staatsgerichtshof festgehalten, dass nach den Vorstellungen des Gesetzgebers der Wahl des Vorstands der Landesanstalt „rechtzeitige, ernsthafte und von dem Ziel einer überparteilichen Einigung geprägte Bemühungen der Landtagsfraktionen um eine einvernehmliche Besetzung des Vorstands vorangehen müssen, die sich an dem Prinzip der Bestenauslese orientieren“. Genau gegen diese Grundsätze, so Stickelberger, habe die CDU-Fraktion bisher verstoßen und dies sei von der SPD-Landtagsfrak¬tion, wie sich nun zeigt, zu Recht kritisiert worden.
Rainer Stickelberger: „Wenn schon die von uns beanstandete Norm des § 36 Absatz 1 Satz 3 des Landesmediengesetzes zum Missbrauch politischer Macht einlädt – wie geschehen und von den Richtern auch gerügt – dann wäre es nur konsequent gewesen, wenn der Staatsgerichtshof diese Norm selber für verfassungswidrig erklärt hätte. So aber bleibt immerhin die klare Aufforderung an Herrn Oettinger, sich künftig verfassungsgemäß zu verhalten.“
Stickelberger: „Insgesamt hat die SPD mit ihrer Klage vor dem Staatsgerichtshof einen Teilerfolg für die Rundfunkfreiheit im Land erzielt, Herrn Oettinger dagegen wurde vom Staatsgerichtshof die rote Karte gezeigt.“