Wolfgang Drexler: „Enquete-Mitglieder erster und zweiter Klasse darf es nicht geben, außerdem muss der Untersuchungsauftrag präziser gefasst werden“
Die SPD-Landtagsfraktion will, dass der von CDU und FDP im Landtag vorgelegte Beschluss zur Einsetzung einer Enquete-Kommission Demografischer Wandel noch verändert wird. SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler schlägt dazu ein Spitzentreffen der vier Fraktionschefs im Landtag vor. Nach den Worten des SPD-Fraktionsvorsitzenden ist es nicht akzeptabel, dass es bei dieser Enquete-Kommission Mitglieder erster und zweiter Klasse geben soll. Entgegen der bisherigen Gepflogenheit wollten CDU und FDP den sachverständigen externen Mitgliedern in der Enquete diesmal kein Stimmrecht geben.
Wolfgang Drexler: „Der Reiz einer Enquete-Kommission besteht gerade darin, dass externe Sachverständige volles Stimmrecht haben. Es gibt keinen vernünftigen Grund, davon diesmal abzuweichen.“
Außerdem will die SPD erreichen, dass der Untersuchungsauftrag für die Enquete-Kommission Demografischer Wandel in wichtigen Bereichen präziser gefasst wird. Bisher jedenfalls, so Drexler, seien einige Bereiche des Untersuchungsauftrages von CDU und FDP eher schlampig formuliert, die Kommission unterliege damit der Gefahr einer gewissen Beliebigkeit.
Schon im einleitenden Teil müsse klargestellt werden, dass sich die Enquete-Kommission mit der Auswirkungen des demografischen Wandels auf das Land Baden-Württemberg und seine Kommunen befasst. Nach dem Willen der SPD sollte der vorliegende Enquete-Beschluss von CDU und FDP auch inhaltlich erweitert werden. So will die SPD vor allem die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die bedarfsgerechte Versorgung mit medizinischen und pflegerischen Einrichtungen auch im ambulanten Bereich untersucht wissen. Hier handele es sich um ein zentrales Politikfeld der Zukunft, das nicht ausgeklammert werden dürfe, so der SPD-Fraktionsvorsitzende.
Großen Wert legt die SPD-Fraktion auch darauf, dass die Enquete-Kommission ihren Abschlussbericht bis zur Sommerpause 2005 vorlegt und nicht erst zum Ende der Legislaturperiode. Damit soll sichergestellt werden, dass dieser Landtag, der die Enquete-Kommission eingesetzt hat, auch noch über die politischen Konsequenzen aus dem Enquete-Bericht berät und beschließt, und nicht erst der nächste Landtag.