MdL Martin Rivoir: „Die Hochschulen müssen detaillierte Verwendungsberichte vorlegen. Nur dies schützt sie vor der Versuchung, trickreiche Umbuchungen vorzunehmen“

Der Erlass von Wissenschaftsminister Frankenberg an die Hochschulen zur Studiengebührenverwendung kann nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion nur ein erster Schritt sein, um eine gesetzeskonforme Verwendung der Studiengebühren zu gewährleisten. „Die Hochschulen müssen detaillierte Verwendungsberichte vorlegen. Nur dies schützt sie vor der Versuchung, trickreiche Umbuchungen vorzunehmen“, forderte der Abgeordnete Martin Rivoir, Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst der SPD-Landtagsfraktion.

Rivoir zeigte Verständnis dafür, dass die Hochschulen in ihrer Not nach jedem Euro griffen, der in ihre Reichweite gerät. Als Beispiel nannte er den Zwang, die Energiepreissteigerungen aus dem laufenden Etat aufzufangen. Andererseits aber hätten die Verantwortlichen in den Hochschulen gewusst, auf was sie sich einließen, als sie seinerzeit den Studiengebühren und ihrer gesetzlich verankerten Zweckbindung für Studium und Lehre zustimmten.

Martin Rivoir: „Unter der restriktiven Haushaltspolitik des Wissenschaftsministers lassen sich in jedem Semester beliebig viele Notfalltatbestände feststellen, die dann unbedingt den Zugriff auf die Studiengebühren notwendig machen.“ Damit aber seien die Geschäftsgrundlage der Studiengebühren und ihre gesetzliche Zweckbindung grundsätzlich in Frage gestellt. Nur mit Verwendungsberichten könne einem missbräuchlichen und gesetzeswidrigen Zugriff der Hochschulen auf die Studiengebühren ein Riegel vorgeschoben werden, so Rivoir.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher