MdL Rainer Stickelberger: „Golls Rüffel ist ein unzulässiger Angriff auf die Unabhängigkeit unserer Jugendrichter“

Mit großer Empörung reagierte die SPD-Landtagsfraktion auf den Vorwurf von Justizminister Goll an die Gerichte, jugendliche Straftäter im Alter ab 18 Jahren nicht so zu behandeln, wie man es nach seiner Auffassung eigentlich erwarten könne, nämlich nach den Regeln der Erwachsenen. „Golls Rüffel ist ein unzulässiger Angriff auf die Unabhängigkeit unserer Jugendrichter“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtags¬fraktion, Rainer Stickelberger.

Der Justizminister hatte in einer Pressemitteilung vom 10. August 2005 zur Bekämpfung der Jugendkriminalität die „gängige Praxis“ der Gerichte bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende beanstandet. Wörtlich heißt es darin: „Für Baden-Württemberg kämpfe ich seit Jahren darum, dass im Strafrecht alle Täter ab 18 so behandelt werden, wie man es eigentlich auch erwaten kann: Nämlich nach den Regeln der Erwachsenen. Was selbstverständlich sein sollte, ist in der Praxis vor Gericht aber leider immer noch die Ausnahme“.

Nach Paragraph 105 des Jugendgerichtsgesetzes entscheidet der Richter, für Heranwachsende das Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn erstens „die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand“, oder zweitens „es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.“

Im Gegensatz zum Justizminister habe die SPD vollstes Vertrauen in die baden-württem¬bergischen Gerichte und hege keinerlei Zweifel daran, dass die Richter die geltende Regelung des § 105 Jugendgerichtsgesetz (JGG) richtig anwenden, betonte Stickelberger.

Die SPD verlangt jetzt in einer parlamentarischen Initiative eine Klarstellung der nicht hinnehmbaren Äußerungen des Justizministers. Es sei völlig inakzeptabel, zumal für den Justizminister des Landes, unabhängigen Gerichten vorschreiben zu wollen, wie sie die geltende Rechtslage anzuwenden haben.

„Wenn Goll Änderungsbedarf bei geltenden Gesetzen sieht, ist dies noch lange keine Rechtfertigung dafür, als zuständiger Minister die exzellent arbeitenden Gerichte in Baden-Württemberg zu verunglimpfen“, so Stickelberger.

Die populistische Art und Weise, wie sich Goll als Spitzenkandidat der FDP für die Landtagswahl auch bei anspruchsvollen rechtspolitischen Themen ständig in Szene zu setzen versuche, sei mittlerweile unerträglich geworden, kritisierte Stickelberger.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher