MdL Claus Schmiedel: „Mit einem Tariftreuegesetz muss verhindert werden, dass bei öffentlichen Aufträgen Firmen mit Dumpinglöhnen zum Zuge kommen“
Bei den Tariftreueregelungen geht ein Ruck durch Deutschland – nur in Baden-Württemberg tut sich bislang nichts
Die SPD-Landtagsfraktion macht zusammen mit dem DGB Druck für faire Wettbewerbsbedingungen für das heimische Handwerk und für anständige Löhne für die Beschäftigten. Claus Schmiedel, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, forderte die Landesregierung auf, für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein Tariftreuegesetz vorzulegen. „Mit einem Tariftreuegesetz muss verhindert werden, dass bei öffentlichen Aufträgen Firmen mit Dumpinglöhnen zum Zuge kommen“, sagte Schmiedel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden des DGB-Bezirks Baden-Württemberg, Rainer Bliesener.
Neben der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unternehmen müsse künftig auch die tarifliche Absicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Vergabekriterium werden. Die aktuellen politischen Entwicklungen und gesetzgeberischen Aktivitäten in anderen Bundesländern zeigten, dass in Bezug auf die Bezahlung von Tariflöhnen bei öffentlichen Aufträgen sich immer stärker ein parteiübergreifender Gestaltungswille abzeichne.
Claus Schmiedel: „Bei den Tariftreueregelungen geht ein Ruck durch Deutschland – nur in Baden-Württemberg tut sich bislang leider nichts.“ Die Landesregierung müsse schnell auf den fahrenden Zug in Richtung Tariftreue aufspringen, wenn ihr die wirtschaftliche Lage des Handwerks und der Beschäftigten in Baden-Württemberg am Herzen liege.
Da öffentliche Aufträge im Land vor allem an den billigsten Anbieter gingen, herrsche hierzulande noch immer ein Wettbewerbsvorteil für all diejenigen Unternehmen, die ihre Beschäftigten zu Dumpinglöhnen bezahlen. Der zumeist tarifgebundene heimische Mittelstand und das Handwerk gingen dabei leer aus und profitierten damit nicht von den Beschaffungen des Landes und der Kommunen.
Für Schmiedel sind dies unhaltbare Zustände: „Die Politik kann nicht tatenlos zusehen, dass Billiganbieter, die nur Hungerlöhne zahlen, dem baden-württembergischen Handwerk und Mittelstand die Aufträge wegschnappen“. Mit der aktuellen Vergabepraxis werde die Existenz zahlreicher Betriebe in Mittelstand und Handwerk im Land gefährdet. Auch Arbeits- und Ausbildungsplätze stünden auf dem Spiel.
Schmiedel sieht in der Einführung eines Tariftreuegesetzes auch einen Vorteil für die öffentliche Hand selbst: „Wenn die Beschäftigten mit ihrem selbsterwirtschafteten Lohn ihre Familien unterhalten können, dann werden auch die Sozialkassen von Bund, Ländern und Kommunen entlastet.“ Um Lohndumping effektiv bekämpfen und für einen fairen Wettbewerb unter allen Bietern um öffentliche Aufträge sorgen zu können, sei ein Tariftreuegesetz der richtige Ansatz. Der Wettbewerb um öffentliche Aufträge müsse auf der Grundlage von Qualität erfolgen und nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesem Land.
Der Landesregierung warf Schmiedel vor, bei der Einführung von Tariftreueregelungen nach wie vor die Hände in den Schoß zu legen. „Anstatt sich von den Anstrengungen in anderen, auch unionsgeführten Bundesländern eine Scheibe abzuschneiden, versteckt sich die baden-württembergische Landesregierung hinter fadenscheinigen Argumenten.“
Schmiedel machte darauf aufmerksam, dass in der Mehrzahl der Bundesländer bereits Tariftreueregelungen existierten oder auf den Weg gebracht seien. Das Thema erfahre durch die aktuellen Entwicklungen einen enormen Schub, aus dem sich die baden-württembergische Landesregierung nicht achtlos ausklinken könne.
So solle im CDU-regierten Hessen noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf der Landesregierung durch das Parlament verabschiedet werden, das eine Tariftreueklausel für eine Reihe von Branchen vorsieht (Bau-, Sicherheits- und Reinigungsgewerbe). Auch in Rheinland-Pfalz bestehe der Wille der Landesregierung, noch in diesem Jahr ein eigenes Tariftreuegesetz in den parlamentarischen Prozess einzubringen. In Bayern, in dem bereits seit mehreren Jahren eine solche Regelung gegen Wettbewerbsverzerrungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe besteht, solle ebenfalls noch 2007 das Bayerische Bauaufträgevergabegesetz (BayBauVG) novelliert werden. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstrecke sich dann nicht mehr nur auf Hochbauten, sondern zusätzlich auch auf Tief- und Straßenbauarbeiten. Auch in Berlin habe der Senat beschlossen, sein schon seit Jahren geltendes Tariftreugesetz auf andere Branchen auszuweiten. Auch Bremen plane eine ähnliche Regelung.
Schmiedel wies außerdem darauf hin, dass das von der Landesregierung vorgebrachte Argument, ein Tariftreuegesetz verstoße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, nicht länger aufrechtzuerhalten sei. Denn am 20. September dieses Jahres habe der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, in seinem Schlussantrag verkündet, dass Tariftreuegesetze mit Europarecht vereinbar seien. Der Generalanwalt wörtlich: „Meines Erachtens könnten die Ziele des Arbeitnehmerschutzes und der Verhinderung von Sozialdumping durch Vorschriften, die weniger einschränkend sind und den freien Dienstleistungsverkehr in geringerem Maße beschränken, nicht ebenso wirksam erreicht werden.“ (Az.: C-346/06)
Der EuGH hat die Frage zu klären, ob Europarecht dem Niedersächsischen Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge entgegen steht oder nicht. Das Urteil steht noch aus, wird jedoch in den nächsten Monaten erwartet. Der EuGH ist nicht an die Stellungnahmen des Generalanwalts gebunden, folgt in den meisten Fällen aber seinem Schlussantrag.
Das Bundesverfassungsgericht hat überdies bereits am 11. Juli 2006 in seinem Beschluss zum Berliner Vergabegesetz festgestellt, dass Tariftreueregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind (BVerfG, 1 BvL 4/00 vom 11.7.2006).
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher