MdL Inge Utzt: „Die Kehrtwende des Innenministers bei der baden-württembergischen Einbürgerungspraxis war längst überfällig“

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Ankündigung des Innenministers, die doppelte Staatsangehörigkeit für Franzosen, Italiener und Griechen nun doch zu erleichtern. „Die Kehrtwende des Innenministers bei der baden-württembergischen Einbürgerungspraxis war längst überfällig“, so die SPD-Sprecherin für Zuwanderungsfragen, Inge Utzt. Die Landesregierung von Baden-Württemberg habe die Vorschrift des § 87 Abs. 2 Ausländergesetz (AuslG) – neben Bayern – bislang ohne hinreichende Begründung und gegen den ausdrücklichen Willen des Bundesgesetzgebers boykottiert.

Diese Handhabung hatte insbesondere zu Irritationen bei einbürgerungswilligen Unionsbürgern geführt. Weder die Welle von Protesten Einbürgerungswilliger, Vorsprachen von EU-Botschaften und Konsulaten dieser Staaten, noch mehrfache Appelle der Bundesregierung, zu einer bundeseinheitlichen Einbürgerungspraxis zurückzukehren, konnten die restriktive Auffassung von Baden-Württemberg und Bayern ändern. In mehreren parlamentarischen Initiativen wurde die SPD-Landtagsfraktion vom Innenminister immer wieder mit der Begründung fehlender obergerichtlicher Rechtsprechung vertröstet.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 20. April 2004 nun die Rechtsauffassung des Bundesgesetzgebers klar bestätigt. Danach muss eine doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen werden, wenn der Einbürgerungsbewerber die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt und Gegenseitigkeit besteht. Gegenseitigkeit ist nach Auffassung des Gerichts dann gegeben, wenn der Herkunftsstaat seinerseits bei der Einbürgerung deutscher Staatsangehöriger eine doppelte Staatsangehörigkeit hinnimmt. Eine darüber hinausgehende Übereinstimmung der übrigen Voraussetzungen der Einbürgerung wird nicht verlangt.

Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatte die SPD-Landtagsfraktion bereits am 22. April 2004 einen Antrag in den Landtag eingebracht (Landtagsdrucksache 13/3132), in dem die Landesregierung aufgefordert wird, die zuständigen Behörden endlich anzuweisen, § 87 Abs. 2 AuslG im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 2004 auszulegen und entsprechend anzuwenden.

Helmut Zorell
Pressesprecher