Die Schulgebäude stellen regelmäßig den Löwenanteil des Bestandes städtischer Immobilien – und dementsprechend liegt bei dieser Gebäudegruppe oft auch der Schwerpunkt des städtischen Gebäudemanagements. Alleine die Landeshauptstadt Stuttgart wendet beispielsweise für Hausmeisterdienste in den 304 Schulgebäuden, Turnhallen und sonstigen Anlagen ihrer 167 Schulen jährlich etwa 20 Mio. EUR auf. Sie beschäftigt hierfür 241 Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister. Insgesamt gibt es etwa 4.500 Schulen im Land.

Die Optimierung der Schulhausbetreuung gehört daher zu den Daueraufgaben der Stadtverwaltungen. Die KGSt – Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung – in Köln hat bereits 1986 hierzu einen Bericht veröffentlicht. Mitte der 1990er-Jahre publizierte der Städtetag Baden-Württemberg einen Leitfaden zur Optimierung des städtischen Gebäudemanagements aufgrund der beiden Varianten „Eigentümermodell“ und „Mieter-Vermieter-Modell“, in dessen Mittelpunkt naturgemäß unter anderem Schulgebäude standen.

Während sich diese Werke auf die verwaltungsinterne Optimierung des Gebäudemanagements konzentrierten, rücken in jüngerer Zeit mancherorts Maßnahmen zur Privatisierung dieses Managements oder Teilen davon in den Fokus der Stadtpolitik. Dazu geben ihr nicht nur die großen finanziellen Nöte der öffentlichen Hand Anlass. Immer mehr Privatunternehmer und -investoren entdecken für sich die öffentliche Verwaltung als neuen, verheißungsvollen Zukunftsmarkt und unterbreiten den Städten entsprechende Managementangebote und Investitionsmodelle.

Vor diesem Hintergrund stellt dieser Schulhausmeistertag zurecht die Frage nach der künftigen Rolle der Schulhausmeister, denn Hausmeisterdienste gehören zum Kern jedweden Gebäudemanagements und sind deshalb eng mit dessen Entwicklungen verknüpft. Wie erbeten, werde ich einige aktuelle Entwicklungslinien dazu aus Städtetagssicht in kompakter Form aufzeigen.

Bevor ich mich dem zuwende, will ich aber gerne die Gelegenheit nutzen, um den hier anwesenden und allen anderen Damen und Herren Schulhausmeistern für ihr besonderes Engagement um ihre Schulen und Schulgebäude ganz herzlich zu danken! Wie in allen anderen Berufen gibt es auch unter den Schulhausmeistern „solche und solche“. Dabei überwiegt aber die Zahl jener Schulhausmeister, die sich mit ihren Aufga¬ben und den von ihnen zu betreuenden Gebäuden sehr identifizieren. Sie erfüllen ihre Arbeit deshalb gründ¬lich und gewissenhaft, nicht selten auch mit großer Leidenschaft.

Unter dieser Spezies Schulhausmeister finden sich jene Kolleginnen und Kollegen, deren Wirken sich nicht in Sachwaltung erschöpft, sondern in das schulische Sozialleben hineinreicht – sofern sie es mit den Kindern und Jugendlichen „können“. Bisweilen erreichen solche Hausmeister, nach langen Jahren fürsorglich-gestrengen Wirkens, sogar den Status einer „Seele der Schule“. Das ist mir erst jüngst wieder bewusst geworden, als der Hausmeister an der Schule meines jüngsten Kindes nach 28 Berufsjahren in den Ruhestand verabschiedet worden ist. Die Verabschiedungszeremonie für diesem Mann geriet zu seinem ganz persönlichen Zapfenstreich; sie war an Herzlichkeit nicht zu überbieten. Und wenn ich an meine – sehr durchwachsene – Schulzeit zurückdenke, rückt in aller Regel kein Pauker, sondern der Schulhausmeister als Konstante über alle Klassenstufen hinweg ins Gedächtnis. Vollstrecker des Schulleiterwillens kraft Amtes, aber auch einfühlsam-knorrige Autorität als Mensch – und damit eine Identifikationsfigur, ein Vorbild.

Derlei soziale Funktionen finden in rein betriebswirtschaftlichen Kosten- und Leistungsrechnungen regelmäßig keinen Niederschlag. Es ist auch schwer, sie in Zahlen zu messen. Und dennoch sind sie für städtische Entscheidungen relevant, denn Stadtleben und damit Stadtpolitik können nicht ausschließlich nach kalkulierbaren wirtschaftlichen Faktoren bemessen werden. Das Schulklima setzt sich aus vielen Einzelsegmenten zusammen. Ein gutes Schulklima prägt das Heimatempfinden der Schülerinnen und Schüler nachdrücklich positiv. Hausmeister können dafür einen nicht zu unterschätzenden Beitrag leisten. Und Heimat ist – wie Städtetagspräsident OB Gönner erst jüngst hervorgehoben hat – neben Bildung ein herausragendes kommunalpolitisches Zukunftsthema.

Nun zu Entwicklungslinien im Schulgebäudemanagement bzw. bei Schulhausmeisterdiensten. Aufgrund der eingangs erwähnten Dimension des Schulgebäudebestandes sind viele Städte permanent bestrebt, diesen Bereich ablauforganisatorisch und hinsichtlich des Ressourceneinsatzes zu optimieren. Davon zeugen nicht nur mehrere Städtetagsumfragen im Verbandsbereich, sondern auch Organisationsuntersuchungen der GPA Baden-Württemberg. Deren Fortbildungsangebote hierzu stoßen deshalb auf große Resonanz. Und natürlich gibt auch der zum 01.10.2005 in Kraft getretene neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) dazu Anlass, zumal ja gerade für Schulhausmeister tarifrechtliche Sonderregelungen existieren. Folgende vier Varianten der Neuordnung sind in Städten derzeit in Planung oder schon umgesetzt:

1. Bildung von gesamtstädtischen Hausmeisterpools oder/und von speziellen Hausmeisterverbünden für den Schulbereich auf Basis neuer Organisationskonzepte, die unter anderem ein Schichtsystem zum Hausmeistereinsatz und die stärkere Einbindung der Gebäudenutzer in die (abendliche) „Schlüsselverantwortung“ beinhalten können.

2. Beauftragung von Privatunternehmen mit der Erledigung von Aufgaben aus dem klassischen Aufgabentableau der Schulhausmeister. Häufige Beispiele: Gebäudereinigung, Winterdienste, Schließ- und Überwachungsdienste. Es erfolgt hier also eine horizontale Teilprivatisierung, wobei die Schulhausmeister häufig Überwachungsfunktionen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung er- bzw. behalten.

3. Übertragung der Verantwortung für einen Teil des Schulgebäudebestandes auf Privatunternehmen. Hier erfolgt demnach eine vertikale Teilprivatisierung. Sie steht manchmal in Kontext zu ÖPP-Vorhaben. Angesichts des vorhandenen Personalbestandes sind dabei Übergangslösungen zwischen der Stadt und dem Privatunternehmen in Gestalt von Personalleihe u. ä. bis zum regulären Ausscheiden dieses Personals aus den städtischen Diensten erforderlich.

Aufgrund guter Erfahrungen mit ihrem Pilotprojekt „Fremdvergabe von Schulhausmeisterdienstleistungen“ will die Stadt Mannheim diesen Weg weiter beschreiten. Als Privatunternehmen agiert hierbei eine städtische Gesellschaft. Es handelt sich damit um ein Alternativmodell zur reinen Privatisierung. An acht von 69 Mannheimer Schulen ist es bereits umgesetzt, weitere sollen folgen.

4. Vollständige Privatisierung aller städtischen Hausmeisterdienste – also auch jener jenseits des Schulbereiches. Sie ist nach dem Ergebnis der jüngsten Städtetagsumfrage vom Herbst dieses Jahres erst in einer Stadt des Landes vollzogen worden. Schriesheim hat diese vollständige Dienstleistungsvergabe auf Basis einer europaweiten Ausschreibung im Jahre 2001 vorgenommen. Sie beruhte seinerzeit auf den Ergebnissen einer zweijährigen Erprobungsphase. Aktuell erwägt eine weitere Stadt, diesen generellen Schritt im kommenden Jahr zu vollziehen.

Nahrung erhalten solche Privatisierungstendenzen durch die offensive Behandlung des Themas PPP bzw. ÖPP in Bund und Land. Am 08. September dieses Jahres ist das „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften“ des Bundes in Kraft getreten. Die neuen Bundes-Koalitionäre CDU und SPD haben vereinbart, dieses noch junge Gesetz mit dem Ziel zu novellieren, das Tor zu ÖPP noch weiter zu öffnen. Sie sehen in ÖPP einen Erfolg versprechenden Weg, Engpässe bei der Finanzierung öffentlicher Leistungen zu beseitigen. Wie weit bei manchen in der Bundesregierung diese Überlegungen reichen, lassen gestrige Meldungen über Pläne zur Veräußerung ministerieller Gebäude in Kombination mit einer nachfolgenden Anmietung oder Leasingverträgen für diese Gebäude erahnen. Der Deutsche Städtetag hingegen mahnt, „ÖPP nicht als Königsweg zur Lösung der öffentlichen Finanzprobleme zu interpretieren“.

Auch auf Landesebene sollen rechtliche Hemmnisse für Investitionen und Dienstleistungen Privater im öffentlichen Bereich beseitigt werden. Deshalb wird ein entsprechender Passus beispielsweise in die Richtlinien für das neue Ganztagesschulförderprogramm des Landes aufgenommen.

Trotz dieser politischen Signale gilt für die Städte aber weiterhin, dass ÖPP-Investitionsmaß-nahmen keine Spenden- oder Sponsoringaktivitäten der Privatwirtschaft, sondern Alternativen für die wirtschaftliche und finanzielle Umsetzung von Schulbauvorhaben sind. Ihr besonderer Reiz liegt oft darin, finanzielle Engpässe mittels privaten Kapitals zu überbrücken. Diese Liquiditätshilfe im Jetzt zeitigt allerdings naturgemäß in der Zukunft – wie bei „normalen“ Krediten – finanzielle Folgewirkungen. Ob sich eine ÖPP im Einzelfall rechnet, ist daher in einem Vergleich insbesondere zur „klassischen“ kommunalen Kreditfinanzierung zu ermitteln. Und in diesen Vergleich sind auch alle relevanten organisatorischen Entscheidungskriterien einzubeziehen.

Eine von der TU Bergakademie Freiberg im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellte Studie über „Wirtschaftlichkeit von Public Private Partnership am Beispiel Schulen“ vom Januar dieses Jahres bleibt an diesem neuralgischen Punkt sehr blass. Deren unverbindliche Darstellungen zur Wirtschaftlichkeit der untersuchten ÖPP-Maßnahmen entfalten daher keine Vorbildfunktion für kommunale Vergleichsberechnungen. Jedenfalls muss man das angesichts von zusammenfassenden Feststellungen der folgenden Art in diesem Werk geradezu erhoffen: „An den dargestellten Beispielen wird deutlich, dass die im Beschaffungsvariantenvergleich grundsätzlich prognostizierte Wirtschaftlichkeit der PPP-Realisierung gegenüber der konventionellen Eigenrealisierung letztendlich auch durch den PPP-Wirtschaftlichkeitsnachweis bei Vertragsunterzeichnung bestätigt wurde.“

So einfach sollte es sich eine Stadt nicht machen. Und von einer Studie darf man desgleichen mehr Substanz erwarten. Wenn damit Druck auf die Städte zur Vereinbarung von ÖPP-Modellen erzeugt werden soll, zielt er in die falsche Richtung. Man muss dem Wirtschaftsministerium andererseits zugestehen, dass es ÖPP-Projekte vornehmlich unter dem Aspekt Mittelstandsförderung voranbringen will. So war es Anfang dieser Woche auch einer Pressemitteilung des Ministeriums anlässlich des ersten kommunalen ÖPP-Projekts in Baden-Württemberg, einem Verwaltungsbau des Bodenseekreises in Friedrichshafen mit 12 Mio. EUR Investitionsvolumen, zu entnehmen. Für Städte ist Mittelstandsförderung auch ein wichtiger Entscheidungsfaktor, aber eben nicht der einzige.

Ob sich aus diesen Strömungen eine Privatisierungswelle bei Schulbauinvestitionen entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Hausmeisterdienste werden wohl in diesem Zuge tendenziell ebenfalls nach außen verlagert, also an Privatunternehmen übertragen werden.

Neben menschlichen Belangen und wirtschaftlichen Faktoren bilden auch pädagogische Aspekte für die Wahl der künftigen Organisation des Gebäudemanagements und der Hausmeisterdienste eine wichtige Rolle. Das Bildungswesen befindet sich in ständigem Umbruch. Als Stichworte aus jüngster Zeit seien nur die Bildungsplanreform, die Einführung des Achtjährigen Gymnasiums sowie das große Feld des Ausbaus schulischer Ganztagesangebote genannt. Für das Schulwesen sind daher flexible Organisationslösungen und Steuerungsinstrumentarien gefragt. Das setzt städtische Verfügungsgewalt über Sachmittel und Weisungsmöglichkeiten für den Personaleinsatz voraus. Beides muss bei ÖPP-Maßnahmen durch entsprechende Regelungen vertraglich sichergestellt werden – ein angesichts langer Vertragslaufzeiten anspruchsvolles Unterfangen.

Bei Eigenlösungen hängt diese Flexibilität hingegen sehr vom eigenen Personal ab. Sie kann gerade bei den sehr vielgestaltigen Hausmeisterdiensten städtische Arbeitsplätze sichern. Viele Schulhausmeister sind sich dessen bewusst und hier zu Kompromissen bereit. Ich will dazu ausdrücklich auffordern und ermutigen.

Mehr Transparenz und Klarheit für alle Beteiligten, der effektivere Einsatz von Ressourcen, die Optimierung von Verwaltungsabläufen sowie neue Ideen für die Lösung alter und neuer organisatorischer Herausforderungen sind die Ziele geplanter Modellversuche zum Einsatz so genannter Schulverwaltungsassistenten an 16 großen Schulen, Schulzentren oder Schulverbünden. Sie sollen im kommenden Jahr starten und drei Jahre laufen. Einzelheiten zu diesen Versuchen werden derzeit zwischen dem Kultusministerium, den Kommunalen Landesverbänden sowie Kommunen und Schulen, die sich für eine Versuchsmitwirkung interessieren, abgestimmt. In jedem Falle werden auch Hausmeisterdienste Gegenstand dieser Versuche sein. Allgemeine Konsequenzen aus den Versuchsergebnissen werden zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden nach Abschluss dieser Versuche im Jahr 2009 einvernehmlich gezogen. Wir erhoffen uns aber schon während der dreijährigen Versuchslaufzeit für alle Städte verwertbare Zwischenergebnisse und Erkenntnisse.

Statement von Norbert Brugger, Städtetag Baden-Württemberg, beim Tag der Schulhausmeister der SPD-Landtagsfraktion am 26. November 2005 im Stuttgarter Landtag