„Der Finanzminister ist in der Pflicht!“, sagt Nicolas Fink, stellvertretender Fraktionschef und Finanzexperte der SPD im Landtag: „ So lange über anhängige Fälle nicht entschieden ist, muss Danyal Bayaz allen Beamtinnen und Beamten des Landes das sogenannte Ruhende Verfahren gewähren, wenn sie gegen ihre Besoldung Widerspruch eingelegt haben. Das verlangt der Respekt gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten, das verlangt auch die Fürsorgepflicht des Finanzministers als Dienstherrn. Von ihm muss man Fairplay erwarten dürfen!“
Fink: „Wenn das Land dem nicht entspricht, zwingt es alle betroffenen Beamtinnen und Beamten, jeweils gegen den eigenen Dienstherren Klage einreichen. Auch, weil sonst selbst rechtmäßige Ansprüche verfallen. Das Land würde also ohne Not eine Flut von Klagen auslösen. Tausende Fälle, für unsere ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichte, aber auch über alle Verwaltungsebenen bis zum Landesamt für Besoldung und Versorgung. Das verursacht nicht nur massive Probleme, sondern auch gewaltige Kosten für den Staat. Wer denkt, das Land könne ohne Ruhende Verfahren Geld sparen, sitzt einer Milchmädchenrechnung auf.“
Dr. Hendrik Rupp
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