MdL Nils Schmid: „Der Prüfbericht erteilt der Landesregierung bei der außerplanmäßigen Finanzierung der privatisierten Bewährungs- und Gerichtshilfe eine schallende Ohrfeige“
Rechnungshof legt offen: Der Anstieg der Neuverschuldung des Landes lag 2006 weit über dem Bundesdurchschnitt
Die SPD-Landtagsfraktion sieht sich durch die Kritik des Rechnungshofes am Finanzgebaren der Landesregierung in ihrer Klage beim Staatsgerichtshof voll bestätigt. “Der Prüfbericht erteilt der Landesregierung bei der außerplanmäßigen Finanzierung der privatisierten Bewährungs- und Gerichtshilfe eine schallende Ohrfeige“, sagte Nils Schmid, stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
So habe der Rechnungshof in seinem Denkschriftbeitrag Nr.4 „Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für Dienstleistungen Dritter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe“ unmissverständlich festgestellt: „Für die Inanspruchnahme dieses Notbewilligungsrechts lagen die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor.“ (Denkschrift 2007, S. 33). Der Rechnungshof bestätige damit in vollem Umfang die Kritik der SPD-Fraktion an der Vor-gehensweise der Landesregierung und die Richtigkeit ihrer Feststellungsklage beim Staatsgerichtshof.
Die Landesregierung sei ohne Einwilligung des Landtags und ohne Not langjährige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von rd. 65 Mio. € eingegangen. Schmid bezeichnete diese Vorgehensweise als eklatanten Verstoß gegen die Landesverfassung. Da die Landesregierung nach wie vor bestreite, rechtswidrig gehandelt zu haben, sei eine Feststellungsklage der SPD beim Staatsgerichtshof notwendig geworden, um eine selbstherrliche Umgehung der Haushaltsrechte des Parlaments künftig zu unterbinden. Mit einer Entscheidung des Staatgerichtshofs zu dieser Klage sei im Oktober dieses Jahres zu rechnen.
Schmid machte ferner auf den Beitrag des Rechnungshofs zur Verschuldung des Landes aufmerksam. Der Bericht zeige, dass die Pro-Kopf-Verschuldung des Landes im Jahr 2006 um 3,8 Prozent angestiegen sei und damit weit über dem Durchschnitt aller Bundesländer liege. Lediglich das Saarland, Thüringen und Schleswig-Holstein wiesen einen noch höheren Anstieg der Neuverschuldung auf als Baden-Württemberg. Bayern, Sachsen und Hessen hätten die Pro-Kopf-Verschuldung sogar abgesenkt und Mecklenburg-Vorpommern habe mit einem Anstieg von lediglich 0,4 Prozent de facto die Null bei der Neuverschuldung erreicht.
Nach den Worten Schmids zeigen diese Befunde, dass die Landesregierung bei der Haushaltskonsolidierung mit dem Ziel der Nettoneuverschuldung Null im Bundesvergleich keineswegs an der Spitze liege, sondern ganz im Gegenteil spürbar hinterhinke.
Auch der vom Rechnungshof aufgezeigte „offensichtlich kaum noch zu bewältigende Wildwuchs“ bei der Landwirtschaftsförderung mache deutlich, dass es noch erheblichen Spielraum für Einsparungen im Landeshaushalt gebe, so Schmid.
Insgesamt würdigte der SPD-Finanzexperte die Denkschrift 2007 des Rechnungshofes „als wertvolle Arbeit mit zahlreichen Hinweisen auf Einsparmöglichkeiten und effizienteren Mitteleinsatz im Landeshaushalt“.