Trotz zunehmender Sensibilität unternimmt auch die Landesregierung noch nicht genug gegen Gefahren und Straftaten im Internet – besonders, wenn es um Spieleplattformen geht, deren Altersgrenzen dazu noch immer viel zu leicht zu unterlaufen sind.
Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage der schulpolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Katrin Steinhülb-Joos, die sich besonders mit dem Umgang mit der Online-Spieleplattform „Roblox“ in den Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg beschäftigte.
Demnach ist die Zahl der Straftaten gegen Minderjährige in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – insbesondere die Zahl der Straftaten, bei welchen das Tatmittel Internet oder IT-Geräte waren. Dies liegt nicht alleine in der Tatsache, dass mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität 2021 eine Verschärfung des Strafrechts einher ging, bei der seither auch schon die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert strafbar ist und zum Beispiel auch Beleidigung oder Verleumdungen auf sexueller Grundlage und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in der Polizeilichen Kriminalstatistik als als Opferdelikte ausgewiesen werden.
„Die Zahl der Straftaten gegen Minderjährige hat in den vergangenen fünf Jahren stetig zugenommen.“, so Katrin Steinhülb-Joos: „Besonders auffällig: Straftaten übers Internet oder über digitale Endgeräte werden immer mehr und haben sich von 2022 bis 2024 fast verdoppelt. Auch wenn man Aspekte wie Corona und eine Neuaufnahme von Deliktbeschreibungen beachtet, sind die Zahlen mehr als besorgniserregend.“
Besonders problematisch (und der Landesregierung bekannt) ist die Spielplattform „Roblox“, deren Altersfreigabe von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) selbst erst vor einem Jahr von 12 auf 16 Jahren angehoben wurde – laut der Branche selbst wegen „Gewalt, Inhalten für verschiedene Altersgruppen, Erhöhten Kaufanreizen“. Auch in zwei Fallstudien des Kompetenzzentrums gegen Extremismus in Baden-Württemberg (Konex) im Staatsschutz- und Antiterrorismuszentrum des Landeskriminalamts wurde dargestellt, wie Minderjährige über die Spieleplattform Roblox mit rechtsextremistischen Akteuren in Kontakt kommen, die ihnen im weiteren Verlauf den Weg in extremistische Milieus eröffneten. Umso mehr, da „Roblox“ laut Studien auch weiterhin von Kindern und Jugendlichen genutzt wird, die noch nicht 16 Jahre alt sind.
Der Landesregierung ist ein Fall bekannt, bei dem ein Mann vor dem Landgericht Heidelberg zu einer Freiheitsstrafe wegen schwerem sexuellem Missbrauch verurteilt wurde. Die Taten standen zumindest teilweise in Zusammenhang mit „Roblox“ (Anlage S. 8).
Katrin Steinhülb-Joos: „Umso wichtiger ist es, dass es in Baden-Württemberg bereits viele gute Programme gibt, um Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien für die Gefahren im Internet zu sensibilisieren. Freilich müssen diese Programme noch bekannter werden. Nur dann können noch mehr Menschen, vor allem junge Menschen, über versteckte Risiken im Internet aufgeklärt werden. Wir brauchen mehr Schutz auch gegen virtuelle Gefahren“
Die SPD-Schulexpertin hat aber auch noch weiterreichende Forderungen: „ Auch das neue Fach Informatik und Medienbildung muss hierfür einen Beitrag leisten – wir erwarten solche Themen bei der Ausgestaltung des Fachs zu berücksichtigen. Wichtig ist uns aber auch weiterhin die Einrichtung einer Ombudsstelle im Land für betroffene Schülerinnen und Schüler von sexueller Gewalt – eine längst überfällige Maßnahme, mit der Betroffene endlich angemessen unterstützt werden könnten.“

