MdL Reinhold Pix und MdL Hans-Peter Storz: "Rolle der Jägerschaft wird gestärkt – Wildtiere stehen im Zentrum – Natur- und Tierschutz zeitgemäß berücksichtigt"

Die beiden Regierungsfraktionen haben die Kritik der CDU an der Jagdgesetznovelle zurückgewiesen: „Mit ihrem antiquierten Verständnis über die Jagd zeigt die CDU, dass sie die Zusammenhänge zwischen Jagd, Naturschutz und Tierschutz nicht begriffen hat“, so die jagdpolitischen Sprecher der Grünen, Reinhold Pix, und der SPD, Hans-Peter Storz. „Die Jagd wird selbstverständlich nicht nur attraktiv bleiben, sondern gewinnt erheblich an Bedeutung. Sie bleibt ein wichtiger Pfeiler des Naturschutzes im Land und zugleich ein Traditionsgut.“

Reinhold Pix: „Wir sind der Auffassung, dass es auch aufgrund des intensiven Beteiligungsprozesses im Vorfeld der Entwicklung der Jagdgesetznovelle gelungen ist, die Interessen der Jägerschaft, der Wildtierökologie, der Waldbesitzer und Förster sowie des Natur- und Tierschutzes angemessen zu berücksichtigen. Wir wollen damit Vorbild werden für moderne Jagdgesetze in Deutschland.“

„Bei den unzähligen Gesprächen mit Betroffenen und Verbänden kamen alle Belange und Fragestellungen auf den Tisch. In fast allen Punkten konnten dabei gangbare Kompromisse gefunden werden“, ergänzte Hans-Peter Storz.
Das neue Gesetz mache die Jagd moderner, Tierschutz und Naturschutz werden stärker berücksichtigt und den Jägern wird durch das Wildtiermanagement eine aktive Rolle beim Schutz der Tiere des Waldes zugewiesen. Das werte die Jägerschaft auf, so Pix und Storz. So sollen die Jägerinnen und Jäger künftig die Beobachtungen im Wald in den Wildtierbericht einspeisen, der alle drei Jahre in Baden-Württemberg erscheinen wird und auf dessen Grundlage Wildtiere im Wald geschützt aber auch bejagt werden dürfen. Außerdem entlaste es die Jägerschaft.

Der Tierschutz profitiere ebenfalls beim neuen Gesetzentwurf: die Jagd mit Totfangfallen wird abgeschafft. Das schütze die Tiere, die unbeabsichtigt hineingeraten können. Streunende Hunde und Katzen dürfen nur noch mit behördlicher Genehmigung geschossen werden.

Stuttgart, 17. März 2014