Das Land Baden-Württemberg liegt mit nur 3,88 Prozent bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen weiterhin deutlich unter der gesetzlichen Pflichtquote von fünf Prozent – und muss dafür 4,6 Millionen Euro Ausgleichszahlungen leisten. „Das ist seit Jahren immer wieder das gleiche Armutszeugnis“, kommentiert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Dr. Dorothea Kliche-Behnke.

„Dabei könnte das Land seine Vorbildfunktion auch gegenüber Betrieben der Privatwirtschaft erfüllen, denn auch dort gilt die Pflichtquote von fünf Prozent“, betont sie. „Auch wenn es nicht in ihren Wahlprogrammen steht: Grüne und CDU müssen in den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen endlich konkrete und wirksame Maßnahmen vereinbaren, damit mehr schwerbehinderte Menschen in allen Ressorts der Landesverwaltung beschäftigt werden.“

Kliche-Behnke: „Dabei muss sichergestellt werden, dass beschlossene Maßnahmen verbindlich umgesetzt und nicht weiterhin von Ministerien ignoriert werden. So blieb beispielsweise die vom Landtag beschlossene Förderung für einen Stellenpool in den vergangenen Jahren nahezu wirkungslos. Auch die neue Verwaltungsvorschrift zur Teilhabe und Inklusion von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung kommt vielfach nicht ausreichend zur Anwendung.“

Eva-Christin Scheu
Pressesprecherin

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Roland Klose
Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik