Das Land Baden-Württemberg wird 2026 bis 2029 voraussichtlich etwa 2,6 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt für die soziale Wohnraumförderung erhalten. Diese Mittel wurden 2025 gegenüber den Vorjahren auf Druck der SPD weiter drastisch aufgestockt. Leider müssen wir feststellen, dass die grün-schwarze Landesregierung in den vergangenen Jahren diese Chance aus der Bundespolitik nicht mit ausreichenden Mitteln aus dem Landeshaushalt aufgestockt hat. Denn anstatt wie andere Bundesländer mindestens einen Landeseuro für jeden Bundeseuro zu geben, investiert Grün-Schwarz deutlich weniger. Gleichzeitig konkurrieren in Baden-Württemberg wohl wie in keinem anderen Bundesland Gemeinwohl und sozialer Mietwohnraum mit der Eigentumsförderung um denselben zu kleinen Fördertopf.
Seit es das Förderprogramm der Landesregierung gibt, waren die Mittel jedes Jahr in wenigen Wochen vergriffen. Der aktuelle Überhang aus den Vorjahren wird auch die Mittel von 2026 voll belegen ohne dass ein einziger Antrag aus 2025 hinzugekommen ist!
Die Folge: Antragstellende sehen sich mit untragbar langen Wartezeiten für die Genehmigung ihrer Anträge konfrontiert. Gerade für kommunale, genossenschaftliche und andere gemeinwohlorientierte Träger ist es allerdings fatal, in puncto Finanzierung monatelang in der Luft hängen gelassen zu werden.
Die von uns geforderte Erhöhung des Landesanteils bei den Mitteln ist wichtig und richtig, reicht aber als langfristige Lösung nicht alleine aus. Das geht nur mit Fokus und dem Setzen von klaren Prioritäten bei der Vergabe der Fördermittel. Die aus Steuermitteln finanzierten Fördergelder sollen insbesondere gemeinwohlorientierte Projekte fördern. Für uns gilt: Je mehr Gemeinwohl eine Förderung schaffen kann, desto eher kommt sie zum Zuge. Deswegen machen wir uns für folgende Priorisierung bei der Vergabe von Steuermitteln stark:
1. Erste Priorität haben Projekte gemeinwohlorientierter, kommunaler und genossenschaftlicher, Träger, die in den Ortskernen unserer kleinen und mittleren Kommunen bezahlbaren, barrierefreien Wohnraum mit Quartiersaufwertung schaffen.
2. Zweite Priorität haben alle weiteren Projekte von gemeinwohlorientierten, kommunalen und genossenschaftlichen Träger in allen Kommunen.
3. Dann folgen Projekte privater Träger in den Förderlinien für Mietwohnraum und Wohneigentum.
Mit dieser Priorisierung sowie weiteren Maßnahmen, insbesondere einer entschlossenen Digitalisierung und Optimierung von Abläufen, Entschlackungen beim Baurecht und mehr Handlungsspielraum der Kommunen, wird es uns gemeinsam gelingen wieder mehr Wohnraum zu schaffen, der für alle bezahlbar ist.
Ansprechpartner






