Der rechtspolitische Sprecher und Fraktionsjustiziar der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Boris Weirauch, zeigt sich nach der Kritik des Verwaltungsgerichts Karlsruhe an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung der Stadt Pforzheim zur Umsetzung der Hotspot-Maßnahmen alarmiert. „Die Hotspot-Maßnahmen des Landes müssen ausdrücklich in der Corona-Verordnung geregelt werden und nicht lediglich per Erlass des Sozialministeriums“, so Weirauch. Weirauch hatte sowohl in der Generaldebatte zur Corona-Verordnung im Landtag als auch nochmals im Ständigen Ausschuss Minister Lucha ins Stammbuch geschrieben, dass Baden-Württemberg hier dem Beispiel Bayern folgen sollte. „Insbesondere die mit einer Ausgangsbeschränkung verbundenen Grundrechtseingriffe erfordern mindestens eine Regelung über eine Verordnung, die durch Kabinettsbeschluss legitimiert ist und durch den Landtag außer Kraft gesetzt werden kann“.

„Sozialminister Lucha wäre gut beraten, wenn er die Kritik des Verwaltungsgerichts ernst nehmen würde. Nur so sind die Maßnahmen auch tatsächlich rechtssicher, alles andere sorgt für chaotisches Hü-Hott und gefährdet die Akzeptanz der Maßnahmen“. Für die SPD-Fraktion zeigt dieser Vorfall einmal mehr, dass das Sozialministerium unter Führung von Lucha im Umgang mit der Pandemie überfordert zu sein scheint. Fraktionsvorsitzender Stoch hatte bereits mehrfach gefordert, die Koordination der Pandemie-Bekämpfung im besser ausgestatteten und im Umgang mit Notlagen erfahreneren Innenministerium zu bündeln.

Stuttgart, 11. Dezember 2020

Dr. Hendrik Rupp
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Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik