Staat und Gesellschaft tragen eine historische und wertebasierte Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens in unserem Land. Nicht zuletzt die vergangenen Wochen haben
gezeigt, wie fragil und verletzlich dieses Leben für Jüdinnen und Juden in und außerhalb ihrer Gemeinden ist.
Jüdinnen und Juden haben Angst, jüdische Symbole wie die Kippa und den Davidstern offen zu zeigen und sich damit zu ihrem verfassungsrechtlich geschützten Glauben zu
bekennen. Dass diese Angst nicht unberechtigt ist, zeigt die Zunahme antisemitischer Agitation und Propaganda im Nachgang zu dem brutalen Terrorangriff der HAMAS auf
Israel mit über 1400 ermordeten Menschen und über 240 Männern, Frauen und Kindern, die von Terroristen in den Gaza-Streifen entführt worden sind.
Bereits die Zahlen aus dem 2022 und dem ersten Halbjahr 2023 zeigen, dass einer latenter und teilweise sogar manifester Antisemitismus und Hass auf Jüdinnen und
Juden an den Rändern, aber auch in der Mitte unserer Gesellschaft fest verankert sind
Die SPD-Landtagsfraktion wird nicht akzeptieren, dass Jüdinnen und Juden wieder Angst haben müssen in unserer Mitte, in unserem Land, zu leben.
Wir sehen uns in der Verantwortung, Antisemitismus noch entschiedener als bisher entgegenzutreten.
Wir zeigen Antisemitismus die rote Karte. Für Antisemitismus gibt es in Baden-Württemberg keinen Platz – zu keiner Zeit, an keinem Ort, weder auf unseren Straßen
noch in unseren Schulen oder am Arbeitsplatz.
Unsere Forderungen:
Jüdisches Leben in Baden-Württemberg stärken und schützen!
1. Verankerung von Sicherheitszusagen- und Maßnahmen im Staatsvertrag mit den israelitischen Religionsgemeinschaften – unbefristet und ausreichend finanziert!
Wir werden uns dafür einsetzen, dass im Staatsvertrag des Landes mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften Baden und Württembergs Zusagen betreffend die Sicherheit jüdischen Lebens sowie jüdischer und israelitischer Einrichtungen fest und unbefristet verankert werden. Der bislang als Annex geregelte Passus zu den Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen soll dazu in den Staatsvertrag
überführt und finanziell an die gestiegene Bedrohungslage angepasst werden.
2. Schutz von Synagogen und jüdischem Gemeindeleben sowie der Religionsausübung von Jüdinnen und Juden – umfassend und kontinuierlich!
Jüdische und israelische Einrichtungen müssen umfassend, konsequent und kontinuierlich durch polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden. Die Religionsausübung und die Teilnahme am Gemeindeleben müssen zu jeder Zeit sicher und frei von Angst um die körperliche Unversehrtheit möglich sein. Das gilt nicht nur für Gottesdienste, sondern insbesondere auch für Feierlichkeiten sowie
Versammlungen von Jugend- oder sonstigen Gruppen innerhalb der jüdischen Gemeinden, aber auch für Bildungseinrichtungen.
3. Erweiterung der Amtsbezeichnung des Antisemitismusbeauftragten um den Terminus „für jüdisches Leben“
Die Amtsbezeichnung des Beauftragten der Landesregierung soll zukünftig „Beauftragter der Landesregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus“
lauten. Damit setzen wir ein Zeichen, dass nicht nur der wichtige Kampf gegen Antisemitismus im Mittelpunkt der engagierten Arbeit des Beauftragten steht,
sondern die Stärkung jüdischen Lebens in der Mitte unserer Gesellschaft. Zudem wären eine Erweiterung der Amtsbezeichnung realistisches Abbild und Würdigung
der bisher geleisteten Arbeit des Beauftragten und seines Teams.
4. Antisemitismus-Prävention durch Bildungsarbeit und Förderung von zwischenmenschlichen Begegnungen!
Die Bekämpfung von Antisemitismus erfordert höhere Investitionen in Maßnahmen im Bereich der schulischen sowie politischen Bildung und Prävention. Dies beinhaltet
u.a. den Ausbau der zentralen Anlaufstelle gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben im Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und eine Verstetigung
von Stellen im Fachbereich Gedenkstättenarbeit bei der Landeszentrale für politische Bildung. Ein zentraler Fokus muss zudem auf die Stärkung von Partnerschaften
zwischen baden-württembergischen und israelischen Sportvereinen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen (z.B. Jugendaustauschprogramme) liegen sowie auf der
Erhöhung der Mittel für das Israel-Stipendienprogramm des Landtags für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
5. Konsequente Strafverfolgung von antisemitischer Hasspropaganda
Wir fordern die konsequente Strafverfolgung von antisemitischer Hasspropaganda – das betrifft auch Plakate und Slogans aus rechtsextremistischen Milieus und
Strukturen. Die baden-württembergischen Strafverfolgungsbehörden sollten aber auch dem Beispiel Bayern und des Saarlands folgen und den Ausruf „From the River
to the Sea, Palestine will be free“ nach § 86 a StGB als Parole einer durch das Bundesinnenministerium per Verfügung am 2. November 2023 verbotenen
Organisation strafrechtlich verfolgen. Der Slogan steht als Chiffre für die Auslöschung Israels und damit zwangsläufig für die propagierte Vernichtung jüdischen Lebens auf
dessen Staatsgebiet.
6. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen von Terror-Unterstützenden
Wer die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, indem er einer Vereinigung angehört, die den
Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt, muss Baden-Württemberg verlassen. Baden-Württemberg muss hierfür den bundesgesetzlich zur
Verfügung stehenden Rechtsrahmen (u.a. § 54 AufenthaltG) nutzen, um Unterstützerinnen und Unterstützer von verbotenen Terrororganisationen, wie der
Hamas oder Samidoun, auszuweisen.