Dr. Boris Weirauch: „Ein Teil der Rückzahlungen ist dem Unvermögen der Wirtschaftsministerin und der starren Festlegung des Betrachtungszeitraums geschuldet.“
Der Wirtschaftsexperte der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Boris Weirauch, reagiert auf aktuelle Zahlen zum Rückzahlungsbedarf bei der Corona-Soforthilfe für Selbständige und Betriebe aus dem Frühjahr 2020:
„Laut aktueller Information der Wirtschaftsministerin, um die ich sie in der Plenarsitzung in der vergangenen Woche gebeten hatte, wurde seitens der L-Bank bei rund 91.000 Betrieben und Selbständigen in Baden-Württemberg ein Rückzahlungsbedarf bei der Corona-Soforthilfe festgestellt. Dies betrifft demnach mehr als die Hälfte der bislang abgeschlossenen Rückmeldungen. Dies ist bemerkenswert und wird für viele Betriebe und Selbständige nicht ohne weiteres zu schultern sein.“
„Daher muss die Wirtschaftsministerin ihre Zusage einhalten und die Rückzahlungen möglichst spät einfordern und so flexibel wie möglich gestalten. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sie an dieser Stelle den Spielraum, den es gibt, tatsächlich nutzt. Denn bei der Festlegung des Betrachtungszeitraums bleibt es dabei, dass Betriebe und Selbständige in anderen Bundesländern auf mehr Verständnis stießen, als dies bei der grün-schwarzen Landesregierung der Fall war. In der Folge hat nun die Wirtschaft in Baden-Württemberg das Nachsehen. Der bislang ermittelte Rückzahlungsbedarf von fast 600 Millionen Euro ist immens. Ein Teil dessen ist auch dem Unvermögen der Wirtschaftsministerin und der starren Festlegung des Betrachtungszeitraums geschuldet. Wir reden hier nicht davon, dass Betriebe, deren Geschäfte in der Coronapandemie besser liefen als erwartet, nun einen Teil der Hilfen zurückzahlen müssen, das steht außer Frage. Aber es ist nicht hinnehmbar, dass manche Betriebe, die auch jetzt noch mit dem Rücken zur Wand stehen, zusätzlich geschädigt werden, weil die Landesregierung bei der Beantragung von Soforthilfen und bei der Ermittlung eines möglichen Rückzahlungsbedarfs der Wirtschaft im Land immer neue Knüppel zwischen die Beine warf.“
Rückzahlungen Corona-Soforthilfen laut Mitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 27. Juni 2022: 177.909 abgeschlossene Rückmeldungen, davon 90.969 mit Rückzahlungsbedarf, Rückzahlungsbedarf insgesamt rund 596,3 Mio. Euro (Stand 24. Juni 2022)
Achim Winckler
Pressesprecher