MdL Nikolaos Sakellariou: „Die Belange schwerbehinderter Menschen werden auch bei der Polizeistrukturreform in vorbildlicher Weise berücksichtigt“

Die Inklusion von behinderten Menschen in der Polizei des Landes macht gute Fortschritte. Dies geht aus einer Stellungnahme der Landesregierung zu einem Parlamentsantrag der SPD-Landtagsfraktion hervor. „Die Belange schwerbehinderter Menschen werden auch bei der Polizeistrukturreform in vorbildlicher Weise berücksichtigt“, sagte SPD-Polizeisprecher Nikolaos Sakellariou.
Er hob hervor, dass im Jahresdurchschnitt 2013 rund 5,2 Prozent der Beschäftigten in der Polizei schwerbehinderte oder mit diesen gleichgestellte behinderte Menschen sind. Das seien rund 1.400 Beschäftigte, also Beamtinnen und Beamte im Vollzugs- und Nichtvollzugsdienst und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Sakellariou machte darauf aufmerksam, dass die Belange schwerbehinderter Menschen auch im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung der Polizeistrukturreform Berücksichtigung gefunden hätten. „Dies geschah deshalb so gut, weil man von Beginn an die Hauptschwerbehindertenvertretung in die Projektarbeit zur Vorbereitung der sozialverträglichen Umsetzung der Polizeistrukturreform eng eingebunden hat“, so Sakellariou.
Zudem seien die zuständigen Schwerbehindertenvertretungen bei den konkreten Versetzungen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten flächendeckend beteiligt worden. Bei der Entscheidung über die künftige Verwendung von Beamten habe man gesundheitliche Belastungen und behinderungsbedingte Verwendungseinschränkungen von Anfang an berücksichtigt.

Als „vorbildliche Lösung“ innerhalb der Polizeistrukturreform nannte Sakellariou die nahtlose Sicherstellung der Schwerbehindertenvertretung durch Bildung von Übergangsschwerbehindertenvertretungen bei den neuen Polizeidienststellen. Damit habe man es sogar geschafft, in dem renommierten Lehr- und Praxiskommentar zum SGB IX von Dau/Düwell/Joussen (4. Auflage 2014, Nomos-Verlag) lobend erwähnt zu werden. Dort werde die baden-württembergische Regelung im Polizeistrukturreformgesetz als „gutes Musterbeispiel“ positiv gewürdigt, so Sakellariou.

Für den SPD-Polizeisprecher ist jedoch auch klar, dass man mit den jetzt gelungenen Regelungen die Inklusion in der Polizei nicht zu den Akten legen könne. „Die praktischen Erfahrungen in den neuen Dienststellenstrukturen müssen zeigen, ob die geschaffenen Arbeitsbedingungen für die schwerbehinderten Beschäftigten bei der Polizei und für deren Interessenvertretungen ausreichend sind, oder ob man an einzelnen Punkten noch nachsteuern muss“, sagte Sakellariou

Stuttgart, 23. Mai 2014
Martin Mendler, Pressesprecher