Hier geht es zur PDF-Verison

Wir nehmen neue Entwicklungen auf

Bereits bei der Diskussion zur letzten Reform des baden-württembergischen Bestattungsrechts 2014, aber auch in den Jahren seit dem Beschluss sind neue Vorstellungen hinsichtlich der Bestattungs- und Trauerkultur präsent geworden. Immer mehr Menschen wünschen sich individuelle und naturnah geprägte Abschiedsformen auf Friedhöfen, aber auch außerhalb von diesen. Wir wollen den Menschen mehr Möglichkeiten einräumen, die von ihnen gewünschte Bestattungsform auch tatsächlich umzusetzen. Neue Gesetze aus Bremen und Rheinland-Pfalz zeigen, wie eine Weiterentwicklung möglich ist und wie dabei der vorher festgelegte oder mutmaßliche Wille der Verstorbenen, die Verantwortung der Hinterbliebenen und öffentliches Interesse im Einklang bleiben können.

Was wir ermöglichen wollen

1. Tuchbestattung für alle, die dies wollen auf Friedhöfen
Bisher dürfen die Verstorbenen bei einer Erdbestattung nur aus religiösen Gründen in einem Tuch und ohne Sarg auf einem Friedhof bestattet werden. Die Möglichkeit für diese Bestattungsart wollen wir für alle erweitern, die dies wollen. Für den Transport der Verstorbenen zum Grab bleibt weiterhin ein Sarg erforderlich. Dieser kann aber auch von dem Bestattungsunternehmen gestellt werden. Der beizubehaltende würdevolle Umgang mit dem Verstorbenen bei der Erdbestattung führt nicht zu einer „Billig-Bestattung“.
2. Mehr Flächen außerhalb von Friedhöfen für Urnenbestattungen zulassen,
keine Friedhofspflicht mehr für die Asche von Verstorbenen
Wir wollen, dass die Asche von Verstorbenen auch außerhalb von Friedhöfen, Friedwäldern und Ruheforsten beigesetzt werden kann. Es sollen – viel mehr als bisher – neue geeignete öffentliche Flächen dafür ausgewiesen werden oder für einzelne Bestattungen auch private Flächen genutzt werden können.
3. Ausstreuen der Asche
Viele Menschen wünschen sich, dass ihre Asche nicht in einer Urne beigesetzt wird, sondern direkt in die Natur verstreut wird – so wie das in anderen Ländern möglich ist. Dies soll auf ausgewiesenen Flächen auf baden-württembergischen Friedhöfen, in Friedwäldern und Ruheforsten, anderen ausgewiesenen Flächen sowie für einzelne Bestattungen auf privaten Flächen möglich werden.
4. Urnenbestattungen in großen Gewässern
Die Asche von Verstorbenen soll nach unserer Ansicht auch in großen Gewässern wie insbesondere dem Neckar oder den baden-württembergischen Teilen des Rheins beigesetzt werden können.
5. Weitere individuelle Bestattungsformen
Wir wollen mehr individuelle Bestattungsformen zulassen, die der Vielfalt persönlicher und kultureller Bedürfnisse Rechnung tragen. Dazu gehört die Möglichkeit, einen Teil der Asche für Erinnerungsgegenstände zu entnehmen, um Angehörigen einen persönlichen Trauerprozess zu ermöglichen, die Asche zu teilen oder die Asche direkt an Angehörige auszuhändigen.

Totenfürsorgeverfügung einführen

Immer mehr Menschen regeln die Form, wie sie später einmal bestattet werden möchten, insbesondere in Patientenverfügungen, in einem Testament oder im Gespräch mit ihren Angehörigen. Nicht immer ist dies der beste Ort oder die beste Form, wie diese Wünsche auch umgesetzt werden können. Deshalb soll aufbauend auf den Regeln eines novellierten baden-württembergischen Bestattungsrechts eine Totenfürsorgeverfügung eingeführt werden. Darin kann man zu Lebzeiten den gewünschten Umgang genauer und verbindlicher regeln.

Die Möglichkeit, in würdevollen Formen selbstbestimmt Abschied zu nehmen, ist eine zentrale Aufgabe für ein modernes Bestattungsrecht. Wir wollen den Menschen in Baden-Württemberg das geben, was andernorts längst gewährt ist: Mehr Selbstbestimmung in der letzten Frage des Lebens.