Die SPD-Landtagsfraktion hat heute einen einstimmig verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes in den Landtag eingebracht. „Mit unserer Gesetzesänderung schließen wir eine Rechtslücke und stellen sicher, dass Bewerberinnen und Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg, die den Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht nicht genügen, rechtssicher abgelehnt werden bzw. während des Vorbereitungsdienstes entlassen werden können.“ erläuterte der SPD-Rechtsexperte Dr. Boris Weirauch. „Die Regelung ist zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Resilienz der Rechtspflege geboten und orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 2 C 15.23 vom 10. Oktober 2024)“, so Weirauch weiter.
Bislang fehlt in Baden-Württemberg eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage zur Ablehnung einer Bewerberin oder eines Bewerbers, wenn sie oder er die Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht nicht erfüllen. „Für eine solche wesentliche Berufszugangsregelung reicht eine Regelung auf dem Verordnungswege nicht aus“, begründet Weirauch seine Gesetzesinitiative. Künftig wird gesetzlich normiert, dass eine Aufnahme in den Vorbereitungsdienst abzulehnen ist, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Bewerberin oder der Bewerber verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder solche aktiv unterstützt. Die SPD kommt damit auch einer ausdrücklichen Forderung aus der Justiz selbst nach.
Simon Schwerdtfeger
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