CDU-Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen verlangt, die bis 7. April 2020 beantragt worden waren. Sie hat damit vielen Betrieben und Selbständigen im Land schwer geschadet und der Wirtschaft im Land Liquidität entzogen – in bis zu über 60.000 Fällen und in Höhe von bis zu über 430 Mio. Euro.

Die SPD-Landtagsfraktion fordert, dass die Landesregierung auf alle rechtswidrig beanspruchten Rückzahlungen der bis 7. April 2020 beantragten Soforthilfen verzichtet, ob nun geklagt wurde oder nicht. Wir werden das rechtswidrige Vorgehen des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums im Parlament auch weiterhin zur Sprache bringen, bis alle entsprechenden Rückzahlungen reguliert wurden.

Hierzu sammeln wir die Erfahrungen von Betroffenen, die mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert wurden. Schildern auch Sie Ihre Erfahrungen, damit wir noch deutlicher machen können: Das Missmanagement der CDU-Wirtschaftsministerin rund um die Corona-Soforthilfen muss ein Ende haben! Die Betroffenen brauchen Klarheit statt rechtswidriger Rückzahlungsforderungen.

Corona-Rückforderungen